Krankenversicherung

  • Hallo Ihr!!
    hab eine supi wichtige frage wegen der krankenversicherung!gehen für ca 2,5 jahre nach oz, erst ein halbes jahr als work and travel, für dieses halbes jahr wollten wir uns beim adac eine reisekrankenversicherung nehmen, oder wäre etwas anderes mehr angebracht?
    2. frage : die nachfolgenden 2 jahre (visa 418/419)brauchen wir noch eine versicherung, könnt ihr eine empfehlen? lieber hier in deutschland versichern lassen oder vor ort(brisbane)??
    man findet so viel darüber das ich über HILFE und erfahrungen supi dankbar bin!!!
    vilen dank!!

    lg ?( ?(=)

  • Überleg dir Eventuell für die komplette Zeit die gleiche Versicherung zu nehmen. Das kommt eventuell günstiger, weil die Versicherung zu ändern die Wahl stark einschränkt. Viele Versicherungen versichern nur wenn du zu Beginn in des Versicherungszeitraums in Deutschland bist.

  • Also wir werden für ca. 2 Jahre nach DU gehen und haben uns für eine Auslandskrankenversicherung der DKV entschieden.
    Der ADAC versichert nur bis 12 Monate, die DKV bis 36 Monate. Ich würde auch nicht mittendrin wechseln. Ausserdem muss bei Abschluss der Versicherung der Wohnsitz in Deutschland sein.

    Gruß
    Samurai

  • Hallo und schon mal vielen dank für eure antworten!!

    das mit dem deutschen wohnsitz wird wohl nix, werden uns abmelden und dann anfang 2009 in brisbane anmelden, wollten auch gerne eine australische versicherung, denken das das mit der abrechnung leichter ist, da man ja vor ort ist, oder was sagt ihr dazu?? hat jemand gute erfahrungen gemacht?haben im internet schon einige versicherungen angeschaut, und das hört sich ok an, nur erfahrungsberichte ja immer besser..

    geht das eigentlich das wir uns in deutschland abmelden und als work&travel ohne festen wohnsitz rumreisen? möchten die zweitwohnsitzsteuer umgehen...

    ?(

    vielen dank für eure hilfe und lieben gruss aus bremen

  • Es gibt 'ne Steuer fuer zweitwohnsitze ??????? 8o

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  • in deutschland schon, wenn man n zweitwohnung hat, zumindest war das mal so, vielleicht gilt das ja auch nicht wenn man im ausland ist, werd mich mal beim meldeamt schlaumachen..

  • Ja, die Zweitwohnsitzestuer gibt es wirklich. Aber das wird auf dich nicht zutreffen, da die nur in Deutschland anfällt und auch nur in bestimmten Städten wie z.B. Köln. http://www.stadt-koeln.de/bol/steuern/pr…7190/index.html
    Da es in Köln sehr viel mit einem Zweitwohnsitz gibt ist man auf die Idee gekommen die zu versteuern. Der Zweck davon ist mehr Kohle und das man in Köln sein Hauptwohnsitz anmeldet damit man weiterhin Millionenstadt bleibt.

  • Ihr wollt euch für die 2,5 Jahre komplett in Deutschland abmelden?

    Wir hatten auch erst überlegt, aber man kann sich ja leider auch nicht nur mit Zweitwohnsitz anmelden (bei uns gibt es darauf keine Steuer).
    Aber weil wir unser deutsches Bankkonto und einige unserer Versicherungen in Deutschland behalten wollen, werden wir uns dann für die Zeit bei meinen Eltern mit HW anmelden. Muss man halt Müllgebühren bezahlen. Geht das denn bei euch, wenn ihr euch komplett abmeldet? Oder gebt ihr hier alles auf?

    Gruß
    Samurai

  • Hey!!

    ja, eigentlich wollten wir uns komplett abmelden, geben auch eigentlich alles auf, wohnung, auto, job sind auch schon gekündigt bzw so gut wie verkauft...
    nur ein deutsches bankkonto wollten wir behalten, aber dafür ist ja egal wo man gemeldet ist,oder? zumindest meinte die bank das sei kein proplem, bekommen ja auch ihre gebühr...

    glaub besuch mal das stadtamt, doch nicht alles so einfach wie gedacht.. :(


    aber das wird schon!!haben ja auch noch 7 wochen Zeit!!!

  • Zum Thema Abmelden gibt eindeutige gesetzliche Vorgaben:

    § 11 des Melderechtsrahmengesetzes sagt in Absatz 2:
    "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden."

    Wer sich abmeldet, hat demnach zwar theoretisch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Auslandskrankenversicherung (da Wohnsitz in D vorliegen muß), die praktische Handhabung sieht aber so aus, dass ein Bevollmächtigter mit deutscher Adresse im Antrag angeben wird, welcher der Krankenversicherung als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das können Eltern, Freunde oder der Steuerberater sein, Hauptsache eine Person des Vertrauens.

    Ich habe mit der DKV einmal über diesen "Teufelskreislauf" gesprochen und der Sachbearbeiter hat mir genau dazu geraten.

    Also: Abmeldung ja, aber KV ist trotzdem hier in D möglich.

    Viele Grüße
    Mari

  • Ja, das stimmt. Nur bei Abschluss der Versicherung muss der HW in Deutschland sein, wurde uns gesagt.
    Aber wir lassen z.B. auch priv. Altersvorsorge usw. in Deutschland weiterlaufen und dafür muss man halt hier gemeldet sein wurde uns gesagt. Ich glaube, das ist das einfachste wenn man nur für 2 Jahre gehen will (voraussichtlich :) ).
    Wohnung, Job, Auto geben wir allerdings auch alles auf.

    @littlewombat: Falls ihr noch irgendwas anderes rausbekommt, würde ich mich freuen, wenn du mir Bescheid gibst.

    Einmal editiert, zuletzt von Samurai (8. Juli 2008 um 11:24)

  • danke schon mal, hab auch schon mal per email bei der dkv angefragt...

    Kreditkarte haben wir auch :D

    und mit der privaten altersvorsorge werd ich mich auch noch mal schlau machen!!!

    Vielen dank und ich sab bescheid wann ich was neues erfahre!!

    Lg :]

  • Zum Thema Zweitwohnsitz:

    dass es ein Meldesystem wie in D auch in Australien gäbe, wäre mir neu.

    Es ist NICHT MÖGLICH, nur den Zweitwohnsitz in D zu lassen und den ersten Wohnsitz im Ausland zu haben.

    Wenn man allerdings beabsichtigt, für nur ein oder zwei Jahre ins Ausland zu gehen, darf man auch mit dem ersten Wohnsitz dort angemeldet bleiben. Das wird seitens des Einwohnermeldeamtes (zumindest dem, bei dem ich gestern anrief) akzeptiert. Dann empfiehlt es sich aber, alle Post über einen Nachsendeauftrag an Eltern oder Freunde leiten zu lassen oder der Meldebehörde einen "Empfangsbevollmächtigten" zu benennen.

    Eines fällt mir noch ein: ich habe mich nicht mit dem 1. Wohnsitz bei den Eltern angemeldet, weil die Müllgebühren und andere Abgaben nach Anzahl der Personen im Haushalt berechnet werden! Und das wären zusätzlich so um die 80 Euro im Jahr.. Einige Ämter lassen sich auf Befreiung von diesen Gebühren ein, wenn man nachweisen kann, dass man zwar in diesem Haushalt gemeldet ist, aber trotzdem garnicht da ist......

    Gruß,
    J.

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