• Hallo zusammen,

    haben noch einmal eine Frage zur LAFHA, wenn man mit einem 457 rüber geht. Haben schonmal angefangen, uns im Internet durchzukämpfen. Sorry schonmal, wenn das hier irgendwo im Forum schonmal gefragt wurde, aber ich habe nichts gefunden.

    Also die LAFHA ist ein Steuervorteil, wenn man mit einem 457 rüber geht.
    Aber wo muss man sie beantragen und wie bekommt man sie ausbezahlt (bzw. von wem).

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    LG
    Samurai

  • Super, Danke Chris,

    das habe ich irgendwie nicht gefunden. Echt super erklärt.
    Wir hatten nämlich irgendwo gelesen, dass man das beantragen muss.
    Aber demnach liegt es ja beim AG, ob es überhaupt gezahlt wird.
    In unserem Arbeitsvertrag steht nichts von LAFHA.

    Gruss
    Samurai

  • Hallo Samurai,

    in unserem auch nicht...allerdings kennen hier auch die wenigsten AG LAFHA, selbst unser Tax Accountant wusste nicht wovon ich rede, Sie nannte die LAFHA Fringe Benefit!!!! Daher auf jeden Fall nachfragen!!!!!!Und den AG informieren das es die LAFHA (FBT) gibt, da diese Art von Gehalt fuer den AG auch steuerlich günstiger kommt.

    Gruß, Yvonne

  • Hallo Misskiwi,

    also sollten wir den AG informieren, dass es die LAFHA gibt und
    der AG müsste das dann beim "Steueramt" beantragen??? Ist das so richtig??

    Vielen Dank und Grüsse
    Samurai

    Einmal editiert, zuletzt von Samurai (11. August 2008 um 17:26)

  • und das heisst auf deutsch???? bekomm ich da einen steuervorteil?????
    was muss ich machen bzw. wann? kann mir das jemand mal erklaeren bitte? ich hoer das zum ersten mal

  • .... und wir haben es hier schon zum erbrechen durchgekaut. Also gib mal LAHA oder LAHFA oder Living away from home allowance in der Suche ein.

    Viel spass beim Lesen.

    LG
    Ela

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