• Hi,

    da ich mein Auto nicht verkaufen will, bin ich am überlegen, ob ich es stilllegen oder angemeldet lassen soll. Still legen, wäre mir lieber, da billiger.

    Aber ist das für ein Jahr möglich, oder geht mir da das Auto kaputt? Könnte es in einer Garage für ein Jahr abstellen, das wäre kein Problem...

    Danke für Tipps,
    downundersurfer

  • Ich würde folgendes machen:

    Reifendruck erhöhen (ca. 3,5 bar) und/oder (besser) Auto hochbocken und auf Unterlegklötze stellen (wegen Standplatten der Reifen)

    Batterie abklemmen und an ein Erhaltungsladegerät anschließen - alternativ durch jemand verläßlichen ca alle 3 Monate mit einem normalen Ladegerät die Batterie für ca. eine Nacht nachladen (Unter 'normalem' Ladegerät versteh ich eins, welches nicht für sogenannte Erhaltungsladungen verwendet werden kann)

    Tank vollmachen

    Handbremse nicht anziehen - 1. Gang einlegen

    Abdecken sollte man nur mit atmungsaktiver Plane, weil sich sonst Feuchtigkeit darunter sammeln kann. Alternative wenn das Auto in einer abgeschlossenen Garage steht, die Fenster einen ganz kleinen Spalt offenlassen.

    Wenn während der Stilllegungsphase TÜV / AU fällig ist, mußt Du vor dem Wiederanmelden zuerst zum TÜV.


    Mein Landratsamt meint dazu folgendes:
    --------------
    Es gibt ab 01.03.2007 keine Unterscheidung mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung.

    Künftig gibt es nur noch eine AUSSERBETRIEBSETZUNG (AB).

    Bei jeder Außerbetriebsetzung (von M1+N1-Fahrzeugen) ist vom Halter oder Eigentümer eine

    * Verbleibserklärung (Entsorgung im Ausland, wird nicht als Abfall entsorgt) oder ein
    * Verwertungsnachweis (wenn es gem. Altfahrzeugverordnung einem Verwertungsbetrieb überlassen wird)

    abzugeben. Die Verbleibserklärung kann Vorort mündlich abgegeben werden.

    .....

    Wichtige Hinweise:

    Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die FZV sieht vor, dass bei jeder Außerbetriebsetzung das bisherige Kennzeichen wieder frei wird. Beachten Sie bitte, dass mit der Neuregelung das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ zu reservieren. Die Reservierung ist kostenpflichtig und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung, schriftlich bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gestellt werden. Das Kennzeichen wird dann befristet reserviert.

    Bei Landkreis eigenen Kennzeichen werden das Finanzamt und die Versicherung durch die Zulassungsbehörde von der AB informiert.

    Notwendige Unterlagen

    * Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief od. frühere Betriebserlaubnis
    * Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    * Kennzeichenschilder
    * Ggf. Verwertungsnachweis
    * Personalausweis oder Pass des Halters und ggf. des Vorsprechenden
    ----------------


    Gruß
    Ibex

    1998 NSW-Qld-NT-SA-Vic-ACT / 2000 NSW-Qld-NT-WA-SA-Vic-TAS-ACT / 2002/2003 SA-NSW-TAS-WA / 2005 WA-NT / 2008 Qld-NSW-WA / 2011 NSW-Vic-SA-WA / 2013 WA / 2019 NSW-Vic. / tbc

  • Wir haben das auch schon mal gemacht. In die Garage gefahren und nach einem Jahr wieder raus geholt, Batterie geladen und los gefahren. War kein Problem.

    TRÄUMER haben vielleicht keinen Plan, aber Realisten haben keine VISIONEN...

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