Certificate of good standing

  • Hallöchen,
    ich bin grad dabei meine Papiere für das Nurse Assessment zusammen zu suchen.
    Wo bekommt man denn das "Certificate of good standing" her?
    Hab hier im Forum gelesen, das das bei der Behörde beantragt wird die Dir auch die Berufserlaubnis gegeben hat. Die aber sagen das die so etwas nicht ausstellen. Reicht es aus mein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen, zu übersetzten und hinzuschicken?
    Wär toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
    Danke

  • Hallo Tim,
    ich komme aus Thüringen und bin Krankenschwester. Hab also bei der Thüringer Landesverwaltung gefragt, da die mir ja meine Berufserlaubnis gegeben haben.
    Auf meine Frage hin meinten die nur, das ich das polizeiliche Führungszeugnis beantragen soll, das würde dann schon reichen.
    Tja anscheinend ja doch nicht. (Juhuuu noch mehr Papierkram! :D)

    Wenn Du mir meine zuständige Behörde rausfinden könntest, waär das wahnsinnig toll.
    Danke!!!!

    Gruß zurück
    Anne

  • Hallo Anne,
    in Deinem Fall mußt Du Dich an das

    Thüringer Landesverwaltungsamt
    Postfach 2249
    99403 Weimar

    Telefon: (03 61) 37 70 0
    Telefax: (03 61) 37 73 71 90

    wenden.


    http://www.thueringen.de/de/tlvwa/gesun…fe/content.html

    siehe auch:

    http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/…ID=3&FORMID=988

    Wenn alles nichts hilft, dann wende Dich an:

    Bundesministerium für Gesundheit
    Mohrenstr. 62
    10117 Berlin

    Ich hoffe ich konnte Dir damit behilflich sein.

    Gruß Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • Hallo!

    Wir schlagen uns gerade mit dem gleichen procedere herum, nur in Niedersachsen.

    Was die Landesbehörde nicht kapiert, ist folgendes:
    Es geht nicht um Straftatbestände, über die ein polizeiliches Führungszeugnis Auskunft gibt, sondern um berufliche Fehler. Also vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Patienten oder ähnliche Vergehen, die zum Entzug der Zulassung als Krankenschwester führen könnten. Und für diese Dinge ist die Landesverwaltung als dein oberster Dienstherr zuständig. Sie muss also bescheinigen, das du dir in Ausübung deines Berufes nichts zuschulden kommen lassen hast und deine Personlakte okay ist.
    Das kann sie in der ohnehin nötigen Erklärung, das deine Zulassung noch gültig ist (current registration) mit einem Satz abhaken.

    Du wirst ja nicht die erste Krankenschwester aus Thüringen sein, die nach DU geht. Sollen sie halt mal in frühere Akten schauen oder sich Amtshilfe von anderen Landesämtern holen, die damit mehr Erfahrungen haben.

    Was haben wir doch für ein Glück, das die Vorgesetzte meiner Frau (Pflegedienstleitung) in diesen Dingen bewandert ist, die Leute kennt und willens ist, uns zu helfen...

    Und pass auf: Es muss irgendwo stehen, dass dein Examen der "EEC directive 77/453" (EU-weite gültigkeit) entspricht, sonst musst du das auch noch nachreichen...

    Wie sieht es bei dir denn mit IELTS aus?

    Gruß, Jörg

  • Hi Jörg,
    danke für die Tips. Wird ja hoffentlich klappen. Tja mit Vit B ist es eben viel einfacher. :) Das mit der EU gültigkeit weiß ich. Aber mir hat man von Australien her gesagt das es die EUROPEAN DIRECTIVE 2005/36/EC sein soll. Wird aber doch das selbe sein wie die 77/453 oder???

    Ciao
    Anne

  • Huhu Anne,

    als ich letztes Jahr mit meinem Verband telefoniert habe (bin Physiotherapeutin) wegen des Curriculums für die Berufsanerkennung, haben sie mir angeboten, dieses Certificate of good standing auszustellen. Hab ich nur damals noch nicht gebraucht, aber werde ich mir demnächst schicken lassen, wenn ich mich bei einem Board registrieren lasse. Hab mich bis jetzt noch gar nicht weiter damit beschäftigt. Frag doch mal Deinen Verband, falls Du Mitglied bist?

    LG
    Dunja

  • Hi,

    ich hab das Skill assessment gerade hinter mir. Ich brauchte den "letter of good standing" vom Gesundheitsamt. Ich bin übrigens Krankenpfleger in NRW.

    Cheers,

    MorkoBoon

  • Directiven-Chaos!
    Vielleicht die Nachfolgeregelung ???
    Werde das mal beim ANMC nachfragen und unseren heißen Draht hier in D. diesbezüglich informieren...

  • Hallo ihr alle,
    hab heute mit dem Landesverwaltungsamt telefoniert und drum gebeten, das die mir einfach einen extra Brief schreiben in dem steht, das mir meine Zulassung bis jetzt nicht entzogen wurde. Hoffe das wird als Unbedenklichkeitserklärung reichen.

    Was die Direktiven angeht, so hat man mir gesagt, das die EUROPEAN DIRECTIVE 2005/36/EG die 77/453 abgelöst hat.

    Ach so Jörg, die Anwort auf Deine Frage wegen dem IELTS Test ist, das ich total happy bin den auf Anhieb geschafft zu haben. Wenigstens das kann ich schon abhaken. :D

    Danke für all Eure Hilfe. :)
    Anne

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!