Visa - von Australien nach Deutschland

  • Hallo,

    ich habe mal so eine ganz andere Frage. Wie sieht es denn mit dem Visa aus wenn mein Freund von Australien nach Deutschland kommen moechte?? Ich weiss ja das er fuer die erste Zeit hier kein Visum benoetigt, aber wenn er evtl. auch hier arbeiten moechte?? Habt Ihr ne Idee wo ich da einen Hinweis finden koennte??

    Danke Euch ganz herzlich

  • @ mazi - danke - schau ich mir gleich mal an

    @sascha - wird 40 - somit denke ich das er zu alt dafuer ist??? :rolleyes: :D

    Danke fuer Eure Hilfe

  • hallo ich habe genau das gleiche problem und zwar bin ich gerad erst nach deutschland zurück gekommen und im februar will mein freund nachkommen. er ist koch und würde gerne auch weiterarbeiten. WHV kommt aber wahrscheinlich aber nicht in Frage weil man da ja nur 90 tage arbeiten darf und er will schon richtig arbeiten. ich wollte einfach mal fragen ob du noch was rausgefunden hast oder irgendjemand anders was rausgefunden hat.. und ob du die application form dafuer gefunden hast da hab ich mich naemlich dumm und daemlich gesucht und nix fuer ein arbeitsvisum gefunden...
    vielen dank antonia

  • Ich glaube nicht, dass du irgendwo eine application form dafür findest.

    So wie ich das verstanden habe, muss dein Freund einfach normal einreisen und danach geht ihr zusammen zum Ausländeramt und beantragt das weitere Visum für ihn. Dafür müsst ihr wahrscheinlich nachweisen, dass ihr zusammen unter der gleichen Adresse gemeldet seid. Oder ruf doch mal beim Ausländeramt an und frag nach.

  • Ich habe ein aehnliches Problem. Wir haben in Australien den de facto status. Ein Partnervisum fuer Deutschland bekommt man aber soweit ich weiss nur, wenn man verheiratet ist.

    Die andere Moeglichkeit waere ein Sponsorship. Hat jemand hier Ahnung wie einfach es ist in Deutschland ein solches Visum zu bekommen?

    Danke schonmal vorab,

    PP

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal bei der Stadt München und Ausländerbehörde geschaut und folgendes rausgefunden:


    Angehörige bestimmter Staaten
    Ersterteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Sie müssen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes eine unselbständige Beschäftigung ausüben wollen, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber zusätzlich das Formular Ausländerbeschäftigung ausfüllen.

    http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/au…7810/index.html

    leider konnte ich heute die Seite nicht öffnen wo es mehr Informationen gibt ?( ?( also tipp ich mal :D :D
    soweit man nicht verheiratet ist heisst es wie folgt:

    1. Allgemeines
    Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen. Den erforderlichen Aufenthaltstitel können Sie im Bundesgebiet beantragen.

    2. Anmeldung des Wohnsitzes
    In Deutschland sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

    3. Aufenthaltserlaubnis
    Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, kommen Sie während unserer allgemeinen Öffnungszeiten in die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat und beantragen Ihre Aufenthaltserlaubnis. Wir benötigen folgende Unterlagen:
    - vollständig ausgefülltes Antragsformular
    - gültiger Nationalpass
    - 1 aktuelles Passfoto

    Zusätzlich benötigen wir noch von Ihen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen die jeweils genannten Nachweise im Original und Kopie:

    Sie wollen als Arbeitnehmer tätig sein
    Sie dürfen eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde ausüben. Hierfür ist das Formblatt Ausländerbeschäftigung von Ihnen und Ihren zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen. Dieses Formblatt ist bei der Ausländerbehörde oder Arbeitsverwaltung erhältlich.

    Sie sind nicht erwerbstätig
    - Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Rentenbescheid mit beglaubtiger deutscher Übersetzung oder entsprechender Verpflichtungserklärung Dritter)
    - Krankenversicherungsnachweis
    - Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe qm und dem Nachweis der Miethöhe bzw. Zins und Tilgung (z.B. aktueller Kontostand)

    und dann kommt noch wenn man verheiratet ist....

    werde nun mal eine Email an das KVR in München schicken..

    LG
    Schnecke

    Einmal editiert, zuletzt von Salsaschnecke (8. Oktober 2008 um 10:26)

  • Hi, ich hatte mich wegen dieser Sache auch schon mal informiert, heiraten ist fast die einzige Möglichkeit. Ein Sprachkurs wäre noch drin für einen längeren Aufenthalt, aber keiner von der VHS oder eine Arbeit, für die kein anderer Deutscher in Frage kommt (das muss dann super begründet werden, dass dafür der Australier der Richtige ist).
    LG

  • @ Schlumpf88
    Lass mich wissen wann wieder einer ist im Januar und drück mir noch die Daumen das es mit dem Job + Wohnung auch klappt, dann bringe ich ihn natürlich gerne mit :D :D

    LG
    Silke

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