Kniffeliges Steuerproblem

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich erwarte hier natürlich keine Steuerberatung. Vielleicht hat jemand aber schon mal einen ähnlichen Fall erlebt und kann was dazu sagen.

    Ich bin am 1.5. nach D geflogen und werde am 15.11. wieder nach AUS zurückkehren.

    Mein Arbeitsplatz ist der Stuhl, auf den ich an meinem Laptop arbeite, sonst nix.

    Es gilt ja nun für das Land der Steuerpflichtigkeit die 182-Tage-Regel:

    Man ist dort steuerpflichtig, wo man 182 oder mehr Tage während des Steuerjahres seinen Lebensmittelpunkt gehabt hat.

    Im australischen Steuerjahr 2007/2008 hatte ich 10 Monate meinen LM in AUS, also vollkommen klar.

    Im australischen Steuerjahr 2008/2009 werde ich ab 15.11. dann 7,5 Monate meinen LM in Australien haben, auch vollkommen klar.

    Nun kommt aber das Problem, dass das deutsche Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, im Gegensatz zum australischen.

    Und in diesem deutschen Steuerjahr 2008 habe ich dann 6,5 Monate meinen LM in D gehabt, auch vollkommen klar.

    Alles vollkommen klar, aber auch vollkommen verwirrend.

    Besonders dringend wird das jetzt, da ich einen Auftrag einer deutschen Firma hatte und jetzt eine Rechnung stellen muss:

    A. Mit meiner temporärern deutschen Adresse und mit deutscher Mehrwertsteuer und Zahlung auf mein deutsches Konto

    oder

    B. Mit meiner permanenten australischen Adresse und ohne deutsche Mehrwertsteuer, und Zahlung auf mein australisches Konto (was dem Auftraggeber nicht gefallen wird)

    Vielen Dank im voraus für jeden Hinweis!

    Günter

  • Hallo Günter,

    zunächsteinmal ist klar, dass du, gegeben durch deinen mehr als sechsmonatigen Aufenthalt in D, hier voll steuerpflichtig bist und zwar für alle deine Einnahmen des laufenden Steuerjahres, also nichtnur für Beträge die auf dein deutsches Konto wandern, sondern für alle Beträge, einschliesslich derer die im Ausland erwirtschaftet wurden.
    Insofern spielt es dann garkeine Rolle ob das Geld für deine Rechnung auf ein australisches oder deutsches Konto wandert. Die Mehrwertsteuer braucht dich nicht zu interessieren, die kassierst du eh nur fürs Finanzamt, musst sie quasi nur weiterleiten.

    Hast du nun eventuell schon Steuerleistungen in Australien erbracht, so kannst du diese Steuerzahlungen, gegeben durch das Doppelbesteuerungsabkommen, auf deutscher Seite steuermindernd geltend machen. Dasselbe gilt für Steuerzahlungen in Australien, den deutschen Steueranteil kannst du dort ebenfalls geltend machen. Insofern spielt eine Überlappung der Steuerzeiträume keine grosse Rolle.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter

    Einmal editiert, zuletzt von eric.honegger (4. Oktober 2008 um 09:55)

  • Hi Guenter,

    Hast Du diesbezueglich Neuigkeiten? Eines der Hauptprobleme ist auch der unterschiedliche Beginn des Steuerjahres: In DE geht’s am 1.1. los, in AU am 1.7, bei uns in NZ geht’s am 1.4. los. Ab gesehen davon ist mir auch noch nicht klar, wie ich die unterschiedlichen Waehrungen bewerten soll.
    Wir werden im August von NZ nach OZ umziehen und als Freiberufler will ich mir zumindest fuers Umzugsjahr einen Steurberater suchen.

    Ciao,
    Jerry

  • Hi Jerry und Honni,

    alles problemlos gelaufen. Ich war bei der Accoutant, und es war super.

    Die Schrecken der deutschen Finanzschergen sind nun schon in Vergessenheit geraten, und es gab keinerlei Probleme.

    Ein Grund mehr, das Kapitel Deutschland endgültig abzuschließen.

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