Naaaa...diese rosa Haare...ich weiss ja nicht..

Down-Syndrom = keine PR!
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Wobei GERADE WEGEN der Haarfarbe
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FRAGGLE - Alarm
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Die Entscheidung, daß sie in DU bleiben dürfen,
kam bei mir heute in der Zeitung auf der Titelseite (klein) und nochmal halbseitig auf Seite 3. -
unabhängig davon was man von der Sachlage hält. Die Stimmungsmache von Medien durch solche Schlagzeilen ist wirklich erstaunlich.
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In der australischen Einwanderungsordnung (Migration Regulations 1994 (Cth)) als eine Art Ausführungsgesetz zum australischen Einwanderungsgesetz (Migration Act 1958 (Cth)) sind in Anlage 4 (Schedule 4) die sogenannten „Public Interest Criteria“ festgelegt, d.h. diejenigen Voraussetzungen, die Antragsteller auf ein australisches Visum in der Regel, abhängig von beantragten Visumskategorie (bei temporären Visa sind die Anforderungen wesentlich weniger streng, da Inhaber von temporären Visa in der Regel keinen Zugang zum australischen Gesundheits- und Sozialsystem habe), aus Gemeinwohlgründen, die dem Schutze des öffentlichen Interesses der australischen Bevölkerung dienen, erfüllen müssen, damit die Einwanderungsbehörde (Department auf Immigration and Citizenship - DIAC) das beantragte Visum genehmigen kann.
Dazu gehören u. a. der sogenannte „Character-Test“ und die Überprüfung des Gesundheitszustandes der Antragsteller.
Gemäß item 4007 der Schedule 4 der Migration Regulations 1994 (Cth) müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Antragsteller müssen frei von Tuberkulose sein und dürfen aus gesundheitlicher Sicht kein Risiko für die australische Öffentlichkeit darstellen. Ferner darf die gesundheitliche Situation, vereinfacht ausgedrückt, nicht dazu führen, dass die Antragsteller das australische Gesundheitssystem dermaßen in Anspruch nehmen, dass dies zu erheblichen und übermäßigen Kosten für das australische Gesundheitssystem führen könnte und einem australischen Staatsbürger oder permanent resident der Zugang zum Gesundheitssystem, z. B. durch einen dann fehlenden Therapieplatz, erschwert werden würde.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass der einzige in Einwanderungsordnung festgelegte Ausschlussgrund für die Erteilung eines Visums das Vorliegen einer Tuberkuloseerkrankung ist. Alle anderen Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen stellen zunächst keinen Ausschlussgrund dar, was bedeutet, dass ein am Down Syndrom leidendes Kind durchaus die Möglichkeit hat, ein permanentes Visum für Australien erteilt zu bekommen. Eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, anders als es von vielen Medien dargestellt wurde, liegt hier nicht vor, da ein Individuum nicht in einem Einzelfall aufgrund des Vorliegens eines Attributs diskriminiert wurde, sondern weil die „Public Interest Criteria“ für jeden, der ein entsprechendes Visum beantragt, gelten.
Die Entscheidung, ob eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt und welche Kosten diese gesundheitliche Beeinträchtigung den australischen Steuerzahler kosten könnte, trifft alleine der zuständige Amtsarzt (Medical Officer of the Commonwealth – MoC). Dieser prognostiziert die zu erwartenden Kosten für die Allgemeinheit, die bis zum Endstadium der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Antragstellers entstehen und setzt einen Geldbetrag für die zu erwartenden Behandlungskosten in australischen Dollar fest. Die Entscheidung des MoC ist eine reine Ermessensentscheidung und daher gerichtlich oder durch das DIAC nicht überprüfbar.
Das DIAC legt bei der Bearbeitung des Visumsantrags auf Basis der Ermessensentscheidung des Amtsarztes nur fest, ob die zu erwartenden Kosten dem australischen Steuerzahler zumutbar sind oder nicht und ob sich durch eine Therapierung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Antragsteller für einen australischen Staatsbürger einen Nachteil in Hinblick auf einen Therapieplatz ergeben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass dieser Fall eintritt.
Da diese Unzumutbarkeit beim Vorliegen einer erheblichen Gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Antragstellers vom DIAC grundsätzlich immer bejaht werden wird, gibt es gemäß item 4007 (2) der Schedule 4 der Migration Regulations 1994 (Cth) die Möglichkeit, einen sog. Waiver, d. h. die Befreiung vom erfüllen müssen dieser Voraussetzung zu beantragen. Zu beachten ist, dass das DIAC das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen aber nicht von Amts wegen prüft, sondern nur auf Antrag der Antragsteller hin. Die Prüfung zielt darauf ab, die Kosten, die die gesundheitliche Störung der Antragsteller in Australien verursachen könnten, dem zu erwartenden Nutzen, der die australische Gemeinschaft von den Antragstellern zu erwarten hat, gegenüberzustellen.Sollte ein Visum aufgrund des Versäumnisses der Antragsteller, einen entsprechenden Antrag auf einen Waiver beim DIAC zu stellen, abgelehnt werden oder lehnt das DIAC trotz eines beantragten Waivers das Visum ab, können die Antragsteller unter gewissen Voraussetzungen gegen die Entscheidung des DIAC klagen.
Da gemäß s474 Migration Act 1958 (Cth) Entscheidungen des DIAC endgültig sind, kann das Verwaltungsgericht in Einwanderungssachen (Migration Review Tribunal – MRT) nur nach der Entscheidung des DIAC ein sog. Onshore-Visum nicht zu genehmigen, angerufen werden. Bei der Ablehnung von Offshore-Visa (wie z. B. einem Skilled Sponsored Visa subclass 176) kann das MRT nur dann angerufen werden, wenn der Australische Sponsor, d. h. das sponsernde Familienmitglied bzw. der sponsernde Staat oder das Territorium das MRT anruft und als Kläger auftritt.
Alle anderen Antragsteller haben diese Möglichkeit nicht, können jedoch die ordentlichen Gerichte anrufen, wenn die Antragsteller dem DIAC nachweisen können, dass es bei der Beantragung des Visumsantrags einen Rechtsfehler begangen hat oder können um persönliche Intervention des Ministers für Immigration and Citizenship zu bitten, was bedeutet, dass der australische Einwanderungsminister die Möglichkeit hat, ein Visum trotz Ablehnung durch das DIAC bzw. MRT und trotz eventueller Bestätigung der Ablehnung durch die Gerichte zu genehmigen oder ein Visum trotz Genehmigung durch das DIAC bzw. das MRT wieder zurückzunehmen. Diese endgültige Entscheidungsfreiheit des Ministers wurde jedoch vom Full Court des Federal Court of Australia mit der Maßgabe eingeschränkt, dass auch die endgültige Entscheidung des Ministers gerichtlich überprüfbar ist, wenn der Minister einen Rechtsirrtum begangen hat - Minister for Immigration & Citizenship v Haneef [2007] FCAFC 203 (21 December 2007) – und somit auch die bisher endgültige Entscheidung des Ministers nicht mehr endgültig ist.
Die Gerichte prüfen in der Regel die Voraussetzungen von Ausnahmetatbeständen zu den „Health Criteria“ im Gegensatz vom DIAC von Amts wegen. Da, wie bereits erwähnt, die Gerichte zwar die Ermessensentscheidung des MoC nicht überprüfen können, sofern der MoC seinen Ermessensspielraum korrekt ausgeübt hat, überprüfen die Gerichte nach Einholung der Meinung eines zweiten Amtsarztes (Review-MoC) lediglich, ob die zu erwartenden Behandlungskosten für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Antragsteller der australischen Öffentlichkeit zugemutet werden kann oder nicht – und, falls erforderlich, ob dadurch einem australischen Staatsbürger der Zugang zum Gesundheitssystem erschwert werden würde.
Bei dieser Überprüfung stellt das Gericht darauf ab, welchen Nutzen die australische Gemeinschaft bereits aus den Antragstellern gezogen hat und ob die zu erwartenden Behandlungskosten diesen Nutzen übersteigen werden oder nicht.
Hier kann als Faustregel angewendet werden:
Bei Migranten, die einen Visumsantrag von außerhalb Australiens stellen, sind die Chancen, ein Visum trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu erhalten - sollten die zu erwartenden Kosten für die australische Gemeinschaft zunächst als unangemessen angesehen werden - weniger gut, aber auch nicht immer ausgeschlossen. Mehr dazu in Rogers, David [2002] MRTA 7356 (11 December 2002).
Anders verhält es sich in Fällen wie dem der deutschen Familie Möller, die bereits auf einem temporären Visum in Australien gelebt hatte. Hier war es naheliegend, die zu erwartenden medizinischen Behandlungskosten des am Down-Syndrom leidenden Sohnes der Familie Möller als für die australische Gemeinschaft nachträglich als nicht unzumutbar anzusehen, da Herr Möller als Arzt der australischen Gemeinschaft bisher von großem Nutzen war und Ärzte in Australien dringend benötigt werden und Herr Möller daher auch in Zukunft von großem Nutzen für die australische Gemeinschaft sein wird. Vgl. hierzu auch 060412440 [2007] MRTA 438 (5 September 2007).
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Es ist Arbeitgeberpolitik, die Australier brauchen verzweifelt Ärzte im Busch, also stellen sie ihn für zwei Jahre an und schmeißen ihn hinterher einfach raus. Meine Frage ist , ich bin als Ehefrau /spouse) mit TV
, schmeißen sie mich nach zei Jahren wieder raus wenn ich keine Arbeit finde. -
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