• Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, habe eine Email ans DIMA geschickt, aber meine spezifische Frage wurde nicht wirklich beantwortet:
    Ich bin gerade mit einem 457 Visum hier, welches nächsten Juni ausläuft. Ich spiele mit dem Gedanken, mich auf ein 175 Visum zu bewerben, die Punktzahl bekomme ich zusammen, auch die Berufsanerkennung habe ich.
    Bei den jetzigen Wartezeiten bin ich allerdings mehr als skeptisch, dass mein Antrag innerhalb von 6 Monaten genehmigt würde. Sprich, mein 457 Visum würde auslaufen, bevor mein 175 durch wäre.
    So, welche Optionen hab ich nun, um weiter legal hier arbeiten zu dürfen?
    Bridging Visa gibt es nicht für diesen Fall.
    Neues 457 Visum beantragen (falls ich einen Arbeitgeber finde)? Würde das nicht meine laufende 175 application canceln? (ich hab mal gehört, dass immer das zuletzt beantragte Visum das vorhergehende cancelt)

    Kennt sich jemand mit dieser Sachlage aus??? ?(

    Melanie

  • also wenn es dir irgenwie moeglich ist, solltest du mal persoenlich bei einem immigrations office vorbeischauen mit deiner frage.

    ich bin mir sicher das es eine moeglichkeit gibt das du da bleiben kannst vermute aber das es aber nicht unbedingt das 175 visa ist sondern eines das eben im anschluss an das 457 dann scneller geht, aber das wissen sie eben beim immigrations office.

    nochmal ausser hier findet sich jemand der sich das folgevisa auf das 457 schon geholt hat, reinspazieren zum office of immigration and multiculural affairs und fragen, dort weiss man bescheid und ist meistens willens zu helfen.

  • Musst Du nich eh in der 800er Kategorie oder so laufen?
    Von wegen Onshore Application, aber da bin ich gerade etwas überfragt.

    [SIZE=10] Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.(Goethe)
    Je schlechter die Straße, desto schöner die Gegend (Lord Hutton)[/SIZE]

  • Hallo Melanie,

    Sie müssten wie schon richtig angemerkt ein anderes Visum beantragen.

    z.B. ein Studentenvisum oder ein 457 Visum
    Dieses würde Ihren Antrag für das 175 Visum nicht beeinflussen.

    In jedem Fall handelt es sich beim 175 Visum immer um ein Offshore Visum, d.h. Sie müssten bei Genehmigung des Visums erst aus Australien ausreisen, um das Visum durch die Einreise dann später aktivieren zu können.

    Auf eine schnellere Bearbeitung beim Department ist leider nicht zu hoffen, auch wenn Sie schon im Besitz eines 457 Visums sind.

    Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.

    Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
    Maren Pastyr

  • Wir hatten vor zwei Jahren ein Mitarbeiter, war auf 457 hier, hat ein onshore ein PR beantragt, hat so gute vier Monate gedauert wenn ich mich recht entsinne. Brauchte auch nicht aus- und wieder einreisen. Weil sein der Medical mehr als ein Jahr alt war, muss er wiederholt werden.

    Wir hatten ein anderen Mitarbeiter den haben wir gefeuert. Sein Visum ist vor kurzem abgelaufen, er hat jetzt ein 3 Monate Temporary Work Visa bekommen. Also es muss gehen das das 457 verlängert wirt bis das 880 oder wie das heisst (onshore permanent residence) fertig ist.

    Gruss

    Hans

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (16. Dezember 2008 um 08:42)

  • Hallihallo,
    nochmal danke für eure Antworten, ja, ihr habt recht und "jninoz" hat mich freundlicherweise auch nochmal per PN aufgeklärt. Bei der Beantragung ist es kein Problem, 175 und 457 gleichzeitig laufen zu lassen, man muss nur aufpassen, falls das 175 vor dem 457 genehmigt wird: Dann sollte man schnellstens die 457 Beantragung canceln, da dieses bei Erteilung dann das 175 canceln würde (herrjeh, klingt das kompliziert) - und das wäre ja etwas kontraproduktiv...

    Merry Christmas euch allen!

    Melanie

  • Um in Australien Einwanderungsberatung zu geben, braucht man meines wissens zwingend eine Lizenz.

    Milton ist in Australien, es befindet sich aber keine Maren Pastyr in der Liste der lizensierten Auswanderungsberater der Migration Agents Registration Authority??

    Grüße

    Hannes

  • Hallo Hannes,

    wir haben aber lizenzierte Einwanderungsberater in unserem Büro und ich habe selbstverständlich die Informationen aus deren Hand.

    Ich habe nur im Namen unseres Büros geantwortet.

    Schau doch mal unter Agnes Kemenes oder Sylvia Arroyo nach

  • Vergesse nicht dass es hier Beratung "Gratis" gab. Die Lizenzbestimmung ist nur wenn jemand Geld (or other valuable consideration) verlangt.

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Das ist schon richtig. Nur, ich kann mir in meine Signatur auch schreiben ich waere der Papst und nehme die Beichte hier ab. (O.k. das ist uebertrieben :D)

    Wir sind allerdings keine Platform fuer Professionelle Agenten, Reiseveranstalter oder sonst irgendwas.

    Sicherlich, wir haben Realestate agents ;) Verischerungstrullas, Tourguides usw usw. Die allerdings geben hier (meist) ihren privaten und persoenlichen Kommentar/Erfahrungsbericht ab. Und ich finde, das ist ein kleiner nicht unwesentlicher unterschied.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Zitat

    Original von brocken
    Vergesse nicht dass es hier Beratung "Gratis" gab. Die Lizenzbestimmung ist nur wenn jemand Geld (or other valuable consideration) verlangt.

    Hi Brocken,

    evtl. erklärt die Definition von wer ein "Migration Agent" ist weiter: "A migration agent is anyone who uses knowledge of migration procedures to offer advice or assistance to a person wishing to obtain a visa to enter or remain in Australia"
    Migrations Agents in Australien müssen bei der Migration Agents Registration Authority zugelassen sein. Davon, dass man das nur sein muss wenn man Geld nimmt, steht da nichts, ganz im Gegenteil.

    http://www.themara.com.au/Online/Default.asp?DeptID=152

    Unabhängig davon ist die o.g. Firma augenscheinlich grundsätzlich ein kommerzieller Anbieter von Migration Assistance-und dass die Frau Pastyr aus Spass an der Freude postet kann ich mir nicht vorstellen, zumal Sie das bewusst in der Funktion als Mitarbeiter tut (wobei Sie keine Lizenz hat und erst nachfragen muss). :rolleyes:


    Viele Grüße

    Hannes

  • Hallo Melanie,

    Um das 175 zu erhalten, mussen Sie sich, zumindest zum Zeitpunkt der Genehmigung, ausserhalb von Australien aufhalten.

    Es gibt hier jedoch die Moeglichkeit, vereinfacht ausgerdrueckt, ein permanentes Visum in Australien zu beantragen und den Stress mit der Aus- Wiedereinreise zu umgehen. Dieses kann ebenfalls im Rahmen eines Sponsorships durch Ihren Arbeitgeber beantragt werden - aehnlich wie das 457. Evtl. noch einmal mit dem jetzigen Arbeigeber verhandeln. Falls Sie einen gueltigen Antrag auf ein permanentes "onshore" Visum gestellt haben bevor Ihr 457 auslaeuft, bekommen Sie mit diesen gueltigen Antrag automatisch ein sog. Bridging Visa A, welches es Ihnen ermoeglicht, bis zur Entscheidung ueber Ihren Antrag auf Ihr permanentes Visum legal in Australien zu bleiben.

    Die Auflagen, die mit dem Bridging Visa A verbunden sind, sind die gleichen, wie sie mit dem letzten ordentlichen Visum, das Ihnen erteilt wurde - in Ihrem Falle einem 475 - verbunden sind.

    Auch haben Sie die Moeglichkeit, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, der wiederum einen Antrag auf ein permanentes onshore Visum unterstuetzt, was aufgrund Ihres Skills Assessments moeglich ist, falls Sie in Ihrem jetzigen Beruf weiterarbeiten werden. Die Beantragung eines neuen temporaeren Visums ist dann nicht erforderlich.

    Diese Loesung hat den Vorteil, dass Sie dann bereits einen Job in Australien in Verbindung mit einem permanent Visum haetten.

    Falls daraus nichts werden sollte, kommt die Beantragung eines Studentenvisums theoretisch in Fage - Sie sollten sich m. E. dann aber lieber auf ein 175 konzentrieren.

    10 Mal editiert, zuletzt von S1980H (28. Dezember 2008 um 13:19)

  • Wie war das noch mit deinem Kommentar 'Nobody likes smarta***es? in einem deiner anderer Beitraege? :rolleyes:

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  • Hallo,

    sorry wenn ich falsch liegen sollte, aber so wie ich das vertanden habe ist das 175er nur für Leute gedacht die von "overseas" nach Australien einwandern wollen und nicht für solche die bereits da sind. Dafür gibt es ja dann die Visa für "Skilled Independent Migration" (also das dem 175er sehr ähnliche-nur onshore). Wenn man sich bei diesem Visa während des Erteilungsprozesses nicht in Australien aufhalten dürfte, würde es u.U. sicherlich problematisch werden, den Arbeitgeber, der einen ja für das 457er (ge)sponsored hat, zu behalten. Das würde heißen, der Applikant für das onshore permanent resident visa würde erst einmal arbeitslos sein und je nach schon abgeleisteter Dauer seines Aufenthaltes in Australien, hätte er u.U. Anspruch auf soziale Leistungen bei Visumserteilung (da er ja in dem Falle arbeitslos wäre). Das wiederum stünde mit Sicherheit nicht im Interesse des australischen Staates.
    Ok, nicht jeder würde gleich den Job verlieren, es gibt sicherlich den einen oder anderen Arbeitgeber der bereit ist, trotz der Zeitspanne des Ausfalles seines Mitarbeiters den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten. Aber so wie ich das hier desöfteren gelesen habe, ist die Entlassung von Mitarbeitern Down under nicht gerade selten.

    Gruß
    Wolverine

  • Hallo Volverine,

    ein guter Punkt, den Sie Ansprechen!

    Grundsaetzlich gilt, dass das 175 ein Migration- und kein Permanent Resident Visum ist, d. h. es fuer diejenigen gedacht ist, die aus dem Ausland nach Australien auswandern wollen.

    Das Gesetz verbietet es aber dem Antragsteller nicht, sich waehrend des Erteilungsprozesses in Australien aufzuhalten; der Anstragsteller darf sich nur nicht zum Zeitpunkt der Genehmigung des Visums in Australien aufhalten. In der Praxis wartet der Antragsteller dann eben in Neuseeland, Bali oder Fiji.

    Was den Arbeitgeber betrifft, so gibt es in Australien auch einen Jahresurlaub...

    Richtig ist auch, dass der Antragsteller dann theoretisch auch Anspruch auf Sozialleistungen haette. Das waere aber bei der Beantragung eines permanenten 'employer sponsored' Visums, welches auch mit einem 457 in Australien und ohne die Aus- und Wiedereinreise beatragt werden kann, das gleiche.

    Gut zu wissen ist sicherlich auch, dass nach dem "Absitzten der Wartezeit auf Sozialleistungen" z. B. als temporary Resident auf einem 457, der Antragsteller schon nach Einreichung des Antrags auf ein permanentes Visum, enstandene Kosten fuer medizinische Behandlungen nach Erteilung des permanenten Visums von Medicare zurueckforden kann - und gleich Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von S1980H (28. Dezember 2008 um 18:22)

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