Stiefkind mitnehmen / custody and access arrangements for children

  • Hallo allerseits,

    wir möchten logischerweise den minderjährigen Sohn meiner jetzigen Frau aus erster Ehe mitnehmen.
    Einwandern werden wir mit einem Subclass 120.
    Dort wird unter anderem nach "custody and access arrangements for children" gefragt / verlangt.
    Wenn mich meine Englischkenntnisse nicht täuschen, handelt es sich hier um die Regelung zwischen Mutter und Vater eines Kindes bezüglich Sorgerecht / Umgangsrecht / Unterhalt.

    Hat dies jemand schon mal vorgebracht und in welcher Form wird es benötigt ?
    Reicht ein schriftliches (privates) Übereinkommen zwischen den beiden oder muss es doch schon etwas vom Anwalt oder Gericht sein.
    Zur Zeit haben sie das geteilte Sorgerecht, wobei dies dann eh geändert werden müsste in alleiniges Sorgerecht durch die Mutter.
    Der Vater ist mit allem einverstanden .... Gutes Verhältnis der beiden !!!!

    Danke schon mal für die Hilfe.

    Timothy

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