Schwanger nach Grant letter, und nun?

  • Meine Freundin ist nach dem Erhalt ihres Grant Letters schwanger geworden. Sie und ihr Mann wollen im März nach DU, um das Visum zu aktivieren. Der endgültige Umzug soll erst stattfinden, wenn das Kiind hier in D zur Welt gekommen ist.
    Frage1: Muss für das Kind ein Visum beantragt werden? (Und wenn ja, welche Art von Visum?)
    Frage 2: Muss ein Baby auch zum Medical?
    Ein Deutscher Anwalt, der als Migration Agent in DU arbeitet wollte für diese Auskunft eine Vorauszahlung von 570 AUD haben, damit er mir ihr telefoniert.
    Vielleicht können wir der guten Frau auf diesem Wege preiswerter helfen.
    Danke für die Antworten.

  • Hallo,

    warum fragt deine Freundin nicht einfach bei der Botschaft nach? Die erteilen die Auskunft sicher gerne und kostenlos.

    lg

  • Ich kann zu den Fragen leider nichts dazu beitragen aber vielleicht kann mir mal jemand sagen warum man, wenn man so einen grossen Schritt wagt, in ein anderes, vielleicht sogar unbekanntes Land zu ziehen, mit anderen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, vorher noch ein Kind kriegen muss. Ist der Neuanfang nicht schon schwer genug, selbst wenn ggf. ein passender Job und Wohnung vorhanden ist?

    Ich will diesbezgl. keine Diskussion lostreten, aber interessieren würde es mich schon, was einen dazu bewegt.

    Gruss
    Mario

  • Das ist doch klasse wenn sie schwanger ist.
    Sie soll das Kind in Australien zur Welt bringen, damit ist das Kind automatisch Australier und das weitere Visum-Gedöns erübrigt sich.

  • Zitat

    Original von crashboy
    Ich kann zu den Fragen leider nichts dazu beitragen aber vielleicht kann mir mal jemand sagen warum man, wenn man so einen grossen Schritt wagt, in ein anderes, vielleicht sogar unbekanntes Land zu ziehen, mit anderen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, vorher noch ein Kind kriegen muss. Ist der Neuanfang nicht schon schwer genug, selbst wenn ggf. ein passender Job und Wohnung vorhanden ist?

    Ich will diesbezgl. keine Diskussion lostreten, aber interessieren würde es mich schon, was einen dazu bewegt.

    Gruss
    Mario

    Hast du Kinder?

    Unsere Tochter ist am 21.09.2008 auf die Welt gekommen und wir haben den Visumsantrag am 6.6.2008 weggeschickt.

    Wir leben jetzt schon ziemlich weit von unseren Verwandten entfernt, haben also keinerlei Unterstützung. Den Entschluss für unbestimmte Zeit nach Australien zu gehen, haben wir schon vor der Schwangerschaft gefasst gehabt. Die Schwangerschaft war also nicht unbedingt geplant, aber wir wollten sowieso Kinder, deshalb kam sie auch nicht ungelegen.

    Warum sollten wir den Schritt also nicht machen? Wir haben genügend gespart, um zumindest zwei Jahre auch ohne Arbeit gut durchzukommen. Deshalb wollen wir auch zunächst ein halbes Jahr reisen und viel Zeit mit unserer Tochter verbringen. Danach machen wir uns dann an die Jobsuche und bis dahin sollten wir auch alle "Sachen" (Behördengänge, Bank, Führerschein etc., etc.) geregelt haben, um in einen halbwegs geregelten Alltag, so wie wir ihn auch jetzt haben, übergehen zu können.

    Warum also nicht?

    Ach ja geplant wäre es erst mal bis zum Schulalter unserer kleinen Maus "durchzuhalten" und dann zu entscheiden, ob wir weiter in Australien leben wollen oder zurück nach Österreich gehen.

    lg

  • Hallo an alle...

    ich finde auch...ihr solltet euch alle gut überlegen "wann" und vor allem "wo" ihr Kinder in die Welt setzt bzw. setzen wollt ...tzzz tzzz... unverantwortlich...*schütteldenkopf*

    Gruß,

    Mi_au *kannsichdaslachenkaumverkneifen*

    P.S. Wir haben 3 davon! *tzz,tzz,tzz*

  • Zitat

    Original von eric.honegger
    Das ist doch klasse wenn sie schwanger ist.
    Sie soll das Kind in Australien zur Welt bringen, damit ist das Kind automatisch Australier und das weitere Visum-Gedöns erübrigt sich.

    Das stimmt nicht!
    Das Prinzip, daß man automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes bekommt, in dem man geboren wird, wurde schon seit Jahren sowohl in D als auch in AUS abgeschafft. Heute ist die Staatsbürgerschaft der Eltern entscheident für die Staatsbürgerschaft des Kindes.

  • eric das ist leuider nicht so hab freunde ein paar beide auf arbeitsvisa in australien er deutsch sie kanada kind kam in australien zur welt und die frage die dann gestellt wurde war welche staatsbuergerschaft soll es denn haben weil die australische geht nicht.

    zu all den anderen natuerlich ist zum kinderkriegen sterben und fuer die steuer nie die richtige zeit und es gibt immer was was gegen kinder spricht speziell fuer die leute die keine wollen auf der anderen seite spricht jede menge dafuer kinder zu kriegen und weils sowie so immer etwas unpassend ist ist der zeitpunkt egal.
    und es ist natuerlich unverantwortlich leute die kinder haben wollen mit bloedem gerede davon abbringen zu wollen, weil irgendwer soll bitteschoen arbeiten wenn ich dann mal 65 bin weil ich will dann nicht mehr alle die so verantwortungsbewust sind keine kinder zu haben koennen ja buckeln bis sie in die kiste springen.

    oh und mitwoch1705 mach dir nicht zu grosse sorgen wenn ihr schon mal im land wart und eure permanent residency aktiviert habt dann wird euer kind schon auch in australien wohnen duerfen wie das genau geht weiss ich natuerlich nicht aber die australier sind ja keine unmenschen,

    ich wuerde auch bei der botschaft nachfragen oder bei der immi

  • hmmm....dann wurden die Bestimmungen geändert, sorry, das wusste ich nicht.

    Mein Bruder ist Anfang der 70er Jahre nach Australien ausgewandert, zwei Kinder und die Frau schwanger.
    Das Kind wurde in Australien geboren und hatte somit sofort die australische Staatsbürgerschaft. Ein paar Jahre später hatte sie die ganze Familie; "naturalisiert" nennt man das in Downunder.

    Es gibt weltweit zwei Verfahren, einmal das Abstammungs-Prinzip und einmal das Geburtsland-Prinzip.

    Ich wusste nicht, dass die Aussies das geändert haben, auf jeden Fall galt dort das Geburslands-Prinzip.


    Ist ja eigentlich auch egal, ein Kind mehr dürfte den Australiern hochwillkommen sein :D

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von eric.honegger (14. Januar 2009 um 18:59)

  • Zitat

    Hast du Kinder?

    Ja

    Es geht mir auch nicht darum, ob man Kinder haben muss/braucht/usw. oder mit Kindern auswandert.
    Ich finde einfach nur dass man, wenn der Entschluss zum Auswandern fest steht, mit dem Kinder kriegen doch noch die paar Monate warten könnte. Einfach nur um erstmal anzukommen und sich einzuleben.
    Mir wäre da ein Säugling/Kleinkind einfach zu stressig und dem Kind dürfte es mit unter genauso gehen.

    Gruss
    Mario

  • Also zuerst möchte ich den Eltern Herzlichen Glückwunsch wünschen zur Schwangerschaft!
    Leider kann ich deiner Freundin nicht weiter helfen, aber ich weiß das für das Kind ein Visum beantragt werden muss nur welches das müsste deine Freundin, wie schon von 0013klbe geschrieben bei der Botschaft Nachfragen.
    Auch die Ärztliche Untersuchung muss das Neugeborene machen lasen. Sie müssen mit dem U-Heft zum Arzt, und die oder der Kleine Wurm wird gewogen gemessen und nach den Reflexen Untersucht, auch wenn das alles schon im Krankenhaus passiert ist. Die Kosten für die Untersuchung war 2007 bei 250€, könnte jetzt aller Dings höher liegen.

    Alles liebe für die Zukunft
    Herzchen

    Kämpfe um das, was dir wichtig ist...gib niemals auf....denn dann wirst du es auch bekommen.

    Entdeckt Nordirland und seine wilde Naturschönheiten

  • Moin Mario,
    ich stelle mir bei dem Thema "Kinder" immer die Frage, ob da Auswandern überhaupt geht / nicht geht?

    Oder anders: Wie handhabt ihr das, wenn die Kinder nicht mehr im Säuglingsalter sind sondern etwas älter (sagen wir mal 5-12 Jahre) und sie nicht mit wollen?

    Noch extremer wird es, wenn bei der Staatsbürgerschaft heute noch der Geburtsort entscheident wäre. Da fahrt ihr nach AUS, um dort euer Kind auf die Welt zu bringen und für den Knirps ist irgendwann australien nicht das gelobte Land, das hier von vielen durch eine rosa-rote Brille so gesehen wird. Was ist dann, wenn das "Kind" irgendwann nach Jahrzehnten nach D will?

    Einmal editiert, zuletzt von cbk (14. Januar 2009 um 20:25)

  • Guten Tag

    Also erstmal herzliche Glückwunsch für das kommende Ereignis. May all your troubles be "little ones" :D :D

    An alle die hier im Thread eure Kommentare abgelassen haben ob sie nun ein Kind kriegen dürfen, das geht euch doch wohl überhaupt nichts an!! Oder? Wie Thumper zu Bambi mal sagte: If you aint go anything nice to say then don't say nothing at all..

    Wenn das Visum erstellt worden ist und ein Kind dazu kommt, müsst ihr das einfach bei der nächste Botschaft melden. Anders als manche Threadbeiträger, wird die Botschaft euch beglückwünschen und ohne weiter Formalitäten das Visum ausweiten auf ein neues Familienmitglied, als überhaupt kein Problem.

    Wünsche euch alles gute für die Zukunft

    Hans

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (14. Januar 2009 um 23:16)

  • Meine Eltern sind 1952 nach Südafrika ausgewandert, ich bin 1955 dort geboren. Als ich 40 wurde bin ich nach Deutschland zurück. Vom Einwandern her kein Problem, bloß dass mein Frau 3 Jahre auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung warten musste. Das Problem war damals das Deutschland prinzipiell keine Ausbildung anerkannte die nicht in Deutschland stattfand. Ach und das Wetter und die Leute....drei Jahre haben wir es ausgehalten...Australien ist doch so wunderschön...

    Wer in Australien groß wird hält es in Deutschland selten aus...

    2 Mal editiert, zuletzt von AussieHans (14. Januar 2009 um 23:26)

  • Da sind ja nur gute News,Visum und Baby!
    Da muss ich als Vater von zwei Kindern natuerlich auch gratulieren.Im uebrigen,wenn sie noch so klein sind,geht es eh viel einfacher mit dem Behoerdenkram.Einfach im Wickeltuch mitnehmen und pennen lassen.
    Der Schritt Auswandern ist nur dann schwer,wenn man sich nicht vorbereitet.Fairer weise muss ich allerdings zugeben,dass wir die Familienplanung vor demAuswandern abgeschlossen haben.Wie es sich als deutscher Staatsbuerger gehoehrt,wollten wir nicht zu viele wenns und abers vor Ort haben.

    Ich finde uebrigens die Gebuehr vom Anwalt reichlich teuer(auch in $)

    breadrock

  • Dazu folgendes vom Deutschen Generalkonsulat:

    Welche Staatsangehörigkeit hat unser im Ausland geborenes Kind?

    Sofern Ihr Kind nach dem 01.07.1993 geboren ist, hat es automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Sind die Eltern unverheiratet und ist nur der Vater deutscher Staatsbürger, so muss dieser die Vaterschaft zum Kind anerkannt haben, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet. Bei Geburt in Australien kann von einer fromgültigen Vaterschaftsanerkennung ausgegangen werden, wenn der Vater als solcher in der australischen Geburtsurkunde eingetragen und darüber hinaus Vater und Mutter (also beide Elternteile) als sog. "informants" aufgeführt sind.


    Für Geburten vor dem 01.07.1993 findet weiterhin das früher geltende Recht Anwendung. Die Frage der Staatsangehörigkeit muss daher im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Staatsangehörigkeit.

    Wird Ihr Kind in Australien geboren, so erwirbt es zusätzlich die australische Staatsbürgerschaft, falls zumindest ein Elternteil Australier ist oder einen Permanent Residence-Status besitzt. Nicht ausreichend ist dagegen ein Temporary Residence-Visum oder ein anderer Aufenthaltstitel.

    Beide Staatsbürgerschaften bestehen nebeneinander. Es ist also bei der Geburt oder später keine Entscheidung erforderlich, ob das Kind deutsch oder australisch sein soll.


    Wie können wir für unser Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen?

    Eine deutsche Geburtsurkunde kann bei der für Sie örtlich zuständigen deutschen Vertretung beantragt werden. Um die Geburtsurkunde zu bekommen, sollte dort innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt eine förmliche Geburtsanzeige abgegeben werden. Diese wird, sofern kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist, mit der Bitte um Ausstellung einer Geburtsurkunde an das Standesamt I in Berlin weitergeleitet. Bei noch bestehendem Wohnsitz in Deutschland ist das dortige Standesamt zuständig.

    Grundsätzlich ist das persönliches Erscheinen zumindest eines Elternteils zur Abgabe der Anzeige bei der zuständigen Vertretung ausreichend. Allerdings werden hierbei oft Namenserklärungen nötig oder es wird gleichzeitig ein Pass beantragt. so dass beide Eltern zusammen erscheinen müssen.

    Daneben werden folgende Unterlagen benötigt (Originale plus 2 Kopien):

    * Gültiger amtlicher Lichtbildausweis der Eltern (Reisepass, Personalausweis, ggf. Staatsangehörigkeitsurkunden bzw. – bescheinigungen)
    * Australische bzw. ausländische Geburtsurkunde des Kindes
    * Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde und - falls vorhanden - eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei australischen Urkunden: “full certificate” ausgestellt durch das “Registry of Births, Deaths & Marriages“)
    * Unverheiratete: Geburtsurkunden beider Elternteile (bei australischen Urkunden: “full certificate” ausgestellt durch das "Registry of Births, Deaths & Marriages"
    * Im Falle von Scheidung oder Tod eines Elternteils: Zusätzlich das rechtskräftige deutsche Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde
    * Falls Sie akademische Grade (z.B. Dr.) erworben haben und diese in der Geburtsurkunde vermerkt werden sollen, fügen Sie bitte Nachweise bei (z.B. Verleihungsurkunde); Hinweis: im Ausland erworbene Titel müssen ggfls. für Deutschland anerkennungsfähig sein – bei Fragen hilft die Auslandsvertretung.

    Eine Pflicht zur Beurkundung einer Geburt im Ausland besteht nicht, jedoch wird es meistens ratsam sein, eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen. Insbesondere dann, wenn eine Rückkehr nach Deutschland beabsichtigt ist, da bei den deutschen Standesämtern keine einheitliche Praxis bezüglich der Anerkennung ausländischer Urkunden besteht.


    Was ist bei dem Namen unseres Kindes zu beachten?

    Der Namen des Kindes muss deutschem Recht entsprechen.

    Als Vornamen darf keine Bezeichnung gewählt werden, die ihrem Wesen nach kein Vorname ist. Verbindliche Vorschriften kennt das Gesetz aber nicht. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen ist deshalb bei Unklarheiten gegebenenfalls durch einen zweiten Vornamen zu ergänzen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vornamens trifft das Standesamt.

    Sind beide Eltern sorgeberechtigt und führen einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen. Besteht bei gemeinsamem Sorgerecht (in Australien gesetzlicher Regelfall auch bei nicht verheirateten Eltern) kein solcher Familienname, dann müssen die Eltern eine Namenserklärung gemeinsam abgeben (vgl. dazu die Information zu Namenserklärungen). Ist hingegen nur ein Elternteil sorgeberechtigt, erhält das Kind dessen Namen, falls keine Erklärung abgegeben wird.

    Vorausgegangene Namenserklärungen gegenüber australischen Behörden (Deed Poll) sind für den deutschen Rechtsbereich in der Regel nicht bindend.


    Wie bekommt unser Kind einen deutschen Reisepass?

    Sie können einen deutschen Reisepass für ihr Kind bei der zuständigen deutschen Vertretung beantragen (Informationen und Antragsformulare finden Sie über das entsprechende Merkblatt zu Reisepässen auf unserer Homepage).
    http://www.melbourne.diplo.de/Vertretung/mel…rtsanzeige.html

    Gruß Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • Zitat

    Original von cbk

    Das stimmt nicht!
    Das Prinzip, daß man automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes bekommt, in dem man geboren wird, wurde schon seit Jahren sowohl in D als auch in AUS abgeschafft. Heute ist die Staatsbürgerschaft der Eltern entscheident für die Staatsbürgerschaft des Kindes.

    Solange 1 Elternteil PR hat wird das in Australien geborene Kind automatisch Aussie.
    Ich habe das irgendwo gelesen, finde nur leider grade die Quelle nicht.
    Es kommt also auf den Aufenthaltstitel der Eltern an. Insofern hatten Ruperts Freunde zu dem Zeitpunkt keine Chance für ihr Kind citizenship zu erlangen, da sie mit einem temporären Visum da waren.

    Edit: Hier die Quelle!

    Zitat

    I was born in Australia. Am I an Australian citizen?

    Whether you are an Australian citizen by birth depends on the date of your birth.

    People born in Australia on or after 20 August 1986 become Australian citizens by birth if at least one parent is an Australian citizen or a permanent resident at the time of the person’s birth.

    A child born in Australia to parents who are not permanent residents or Australian citizens acquires Australian citizenship automatically on his or her 10th birthday provided the child is ordinarily resident in Australia. Children born in Australia to foreign diplomats do not acquire Australian citizenship.

    People born in Australia before 20 August 1986 became Australian citizens by birth unless one parent was entitled to diplomatic privileges and immunities or was a consular officer of a foreign country.

  • ja ich hab mir auch 1986 nach tchernobyl gedanken gemacht ob man denn kinder in die welt setzen sollte, aber nachdem das jetzt schon millionenfach gemacht wurde auch in gebieten die jede menge radioaktive strahlung abbekommen haben,

    und das sogar menschen im libanon und sonst wo machen sonst waeren die ja wohl alle schon ausgestorben wenn die so lang nachdenken wuerden wie einige hier.
    und das auswandern nach australien ist ja nicht zu vergleichsen mit dem auszug aus Aegypten 40 jahre in der wueste rummirren und jeden morgen hoffen das gott mana vom himmel fallen hat lassen. wobei wenn da keine schwangeren mit dabei gewesen waeren haetten auch die es nicht geschafft und wir haetten keinen krieg in nah ost wo vermutlich auch werdende muetter sind.

    auch ist auswandern nach australien nicht so schlimm wie sich das so ansieht in den historien fil;men ueber the first fleet oder das auswandern nach Amerika auf der mayflower oder auch auf der titanik.

    ach ja ich weiss jetzt gar nicht ob ich gratuliert habe ich bin auch so unaufmerksam moecht mich gleich entschuldigen.


    und aussi hans ich bin voll deiner meinung das geht ja wohl keinen was an ausser der eltern selbst ob man sich fuer kinder entscheidet.


    ich moechte auch hier mal sagen wenn wir das schon als unverantwortlich sehn muss ich mich persoenlich angegriffen fuehlen weil hiermit meine existenz also mein leben selbst in frage gestellt wird wenn meine eltern darauf gewartet haetten bis alles passt und es verantwortbar ist vom standpunkt einiger hier drinn dann haetten sie wahrscheinlich nie kinder bekommen.

    es ist schoen das es noch menschen gibt die kinder bekommen weil sie es wollen und nicht erst nachdenken bis sie zu alt dafuer sind.

    Danke matzi fuer das raussuchen des textes
    also wenn es sich bei dem grant letter um ein permanent visa handelt und die eltern das visa noch vor der geburt aktivieren und das kind dann in australien zur welt kommt waere es dann ja gleich australier das ist ja cool

    wieder was dazugelernt.

  • Zitat

    Original von Rupert-in-perth
    .......
    also wenn es sich bei dem grant letter um ein permanent visa handelt und die eltern das visa noch vor der geburt aktivieren und das kind dann in australien zur welt kommt waere es dann ja gleich australier das ist ja cool

    Yup, genau! Und ein Aussie mehr, wie schöööön!

  • Zitat

    Original von crashboy

    Ja

    Es geht mir auch nicht darum, ob man Kinder haben muss/braucht/usw. oder mit Kindern auswandert.
    Ich finde einfach nur dass man, wenn der Entschluss zum Auswandern fest steht, mit dem Kinder kriegen doch noch die paar Monate warten könnte. Einfach nur um erstmal anzukommen und sich einzuleben.
    Mir wäre da ein Säugling/Kleinkind einfach zu stressig und dem Kind dürfte es mit unter genauso gehen.

    Gruss
    Mario

    Hallo Mario,

    deshalb machen wir ja, wie bereits oben geschrieben, erst mal einen ausgedehnten Urlaub um anzukommen und uns zu aklimatisieren. Wir waren schon relativ oft in Oz und empfinden es als sehr kinderfreundliches Land, haben beim letzten Aufenthalt sehr darauf geachtet, weil meine Frau da schon schwanger war.

    Wir wollen auch nicht gleich los, sondern warten noch bis wir zu den Medicals aufgefordert werden, um dann ein Jahr Zeit zu haben für die Aktivierung des Visums. Gegen Ende dieses Jahres wollen wir einmal hin, um zu aktivieren, jedoch nicht gleich übersiedeln, sondern erstmal Konto eröffnen, Versicherungsnummer besorgen usw. Kurzum bis zum one-way Flug werden sicher noch gut 1,5 Jahre vergehen...

    Ehrlich gesagt, noch während der Schwangerschaft wären wir auch nicht gegangen, hätten da einfach ein ungutes Gefühl gehabt, wenn unsere Tochter schon in Oz auf die Welt gekommen wäre.

    lg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!