Beantragung der Citizenship

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir einer von euch bei folgender Frage helfen:

    Meine Frau und ich haben ein 136er (PR) im Oktober 2006 bekommen (Visa Grant). Im September 2007 haben wir die Visa aktiviert (initial entry) und November 2007 bin ich (meine Frau kam ein paar Monate spaeter nach) nach Melbourne gezogen. Soviel ich weiss, hat sich im Juni 2007 eine Aenderung bei der Beantragung der Citizenship ergeben: Die Zeit, in der man sich in Australien aufhalten muss um die australische Staatsangehoerigkeit beantragen zu koenne wurde von 2 auf 4 Jahre erhoeht.

    Jetzt fragen wir uns, welcher Zeitraum fuer uns fuer die Beantragung der australischen Staatsangehoerigkeit gilt - wenn das Datum fuer den Visum-Grant gelten wuerde, dann waeren es 2 Jahre. Sollte das Datum der Visum-Aktivierung gelten, dann waeren es 4 Jahre. Kennt sich hier jemand aus?

    Danke

    Viele Gruesse aus Melbourne (bei 35 Grad C)

    Hansbaer

  • Zitat

    Jetzt fragen wir uns, welcher Zeitraum fuer uns fuer die Beantragung der australischen Staatsangehoerigkeit gilt - wenn das Datum fuer den Visum-Grant gelten wuerde, dann waeren es 2 Jahre. Sollte das Datum der Visum-Aktivierung gelten, dann waeren es 4 Jahre. Kennt sich hier jemand aus?

    Hallo Hansbaer,

    es sieht leider so aus, als muesstet Ihr 4 Jahre warten :rolleyes:. Auf der Citizenship Website heisst es:

    "If you were granted a migrant visa offshore your permanent residence date is your date of first arrival in Australia on this visa."

    und dann an anderer Stelle:

    "People who became permanent residents on or after 1 July 2007 must have been lawfully resident in Australia for four years immediately before applying including..."

    Da Ihr im September 2007 Euern Initial Entry gemacht habt, gilt fuer Euch die 4-Jahres Wartezeit X(.

    http://www.citizenship.gov.au/applying/appli…eligibility.htm
    https://www.ecom.immi.gov.au/citz/startIntervalCalc.do

    Hope that helps.

    Viele Gruesse aus Brissie (bei 31 Grad C) :D,
    Joerg

  • And dieser Stelle gleich noch einmal eine Frage, die ich schon einmal (unbeantwortet) stellte:

    Hat jemand aus dem Forum (oder kennt jemand eine/n Deutsche/n) es geschafft, die australische Staatsbuergerschaft anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren?

    Und noch eine zweite Frage:

    Kann ein Kind deutscher Eltern, das hier geboren wurde und die deutsche Staatsbuergerschaft erlangte, diese an dessen Kinder weitergeben, oder ist die Kette unterbrochen, wenn Kinder Deutscher in zweiter Generation im Ausland geboren wurden?

    Gruss Christian

  • Zitat

    Hat jemand aus dem Forum (oder kennt jemand eine/n Deutsche/n) es geschafft, die australische Staatsbuergerschaft anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren?


    Ja, da gibt es einige hier im Forum! Offensichtlich haben die aber keine Lust zu schreiben. In diesem Zusammenhang wird aber immer auf das Yahoo Forum "Zweipaesse" verwiesen. Schau und frag am besten dort mal nach: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/

    Zitat

    Kann ein Kind deutscher Eltern, das hier geboren wurde und die deutsche Staatsbuergerschaft erlangte, diese an dessen Kinder weitergeben, oder ist die Kette unterbrochen, wenn Kinder Deutscher in zweiter Generation im Ausland geboren wurden?


    Das geht offenbar normalerweise nicht:

    "Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch ausnahmsweise dann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

    * dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
    * weiterhin dort lebt und
    * das Kind sonst nicht staatenlos wäre."

    http://wapedia.mobi/de/Deutsche_Staatsangehörigkeit#3.


    Schoenen Gruss,
    Joerg

  • davon gibbets in meinem Bekanntenkreis relartiv viele. Deutsche mit Doppelpass, mein ich.

    Man muss halt nur den Beibehaltungsantrag stellen, bevor man die australische Staatsbuergerschaft annimmt. Hierfuer braucht man natuerllich Gruende, d.h. man muss begruenden:
    *warum die Beribehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft so wichtig ist
    *warum das Erlangen der australischen Staatsbuergerschaft so wichtig ist

    Soweit ich weiss, sind familiaere Bindungen nach D, Grundbesitz etc. Gruende fuer Ersteres.

    Fuer den 2. Punkt:
    "Ich will waehlen" gilt nicht. Das muss dann schon substantieller sein. Wie beispielsweise: "ich bin Einzelkind und moechte im Alter meine Eltern nachholen, damit diese finanziell nicht dem deutschen Staat Kosten verursachen." (anscheinend relativ beliebt bei deutschen Behoerden. Warum nur? :] )
    oder: "Mein Partner ist Australier, unsere Kinder sind zweistaatlich. Wir sind gluecklich, aber ich moechte die australische Staatsbuergerschaft fuer den Fall der Faelle dass es irgendwann zu einem Sorgerechtsstreit kommt"

    Hab leider keine Quellen - all meine Info beruht auf Hoerensagen. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!