176er Hilfe für Form 80

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei die letzte offene Frage im Formular 80 (Personal particulars for character assessment) zu beantworten und komme nun nicht so recht weiter.
    Unter 27 wird folgendes gefragt:
    "Give details of all visits (including short stays) to countries outside Australia...."

    Muss ich hier auch den kurzen innereuropäischen Businesstrip oder den Familienurlaub in Italien angeben, oder reicht die Angabe der Reisen, die einen Visumseintrag im Reisepass zur Folge hatten, wie USA, China, etc?

    Wie habt Ihr das gehalten?

    Vielen Dank & viele Grüsse

    Michael

  • Wir haben echt alle laender angegeben.Gieb ihnen einfach das ,was sie wollen.Dann bist Du auf der sicheren Seite.(oh gott,gerade faellt mir ein,dass ich meinen 2 Tage trip nach Prag vergessen hab)

    cheers
    Breadrock

  • Ich habe auch alles bis die Seite voll war angegeben, lieber zu viel als zu wenig in diesem Fall. Dauert ja auch nicht lange zum ausfüllen!

  • ...ich habe ganz sicher nicht jede grenzueberschreitende Aktivitaet mitgeteilt, nur die eher groesseren Trips...ich glaube aus den vergangenen 5 Jahren...und das hat scheinbar gereicht, denn ich habe seit dem 15.12. mein 176er (jipiiieh) Die wollen bestimmt nicht wissen wie oft Du Oma in Sizilien besucht hast :)

  • Vielen Dank für Eure Antworten,

    ich werde im Formular nur die "grossen" Reisen mit Visumseintrag im Pass angeben.
    Zu den weiteren, manchmal nur ein- oder zweitägigen Reisen ins europäische Ausland, sowie unseren Urlauben, fällt es mir im übrigen zudem schwer die konkreten Termine zu rekapitulieren. Zumal wir hier über einen Zeitraum von 10 Jahren sprechen.
    Ich werde meinen CO zusätzlich per mail über den Sachverhalt informieren. Mal sehen, was sie antwortet.

    Cheers,
    Michael

  • Hallo zusammen,

    mit der Diskussion über das form 80 habt Ihr mich etwas verunsichert. Meine online application und die zugehörige document checklist listet nur das frühere form 47p, welches wiederum ledglich das pol. Führungzeugnis anführt.

    Hier der origignale Text:

    Please provide a 'Certificate of no criminal record' from all countries that you have lived in for one year or more in the past ten years. Please refer to the Form 47P - 'Overseas penal clearance certificate'.

    Dieses habe ich mittlerweile erhalten, eingescannt und der application online angehängt.

    Ist nun trotzdem noch das form 80 auszufüllen? Nch meinem Verständnis ist das nicht notwendig. Ggfs. sollte der CO es nachfordern, oder wie seht Ihr das?

    Gruß

    dcx01

  • Hi worooloo,

    ich habe vergessen zu erwaehnen dass ich auch fuer das 176 eine online application am laufen habe.

    Das 47p listet nur auf, in welchen Laendern wo zu welchen Bedingungen das Fuehrungszeugnis zu bekommen ist. Auszufuellen gibt es da nichts. Viele der Fragen auf dem form 80 werden bereits wahrend des ausfuellens der online application beantwortet.

    Ich war zwischenzeitlich noch ein wenig auf Suche und habe diesen thread gefunden:

    http://www.expatforum.com/expats/austral…-form-80-a.html

    Das bestaerkt mich darin, dass ich das form 80 erst dann ausfuelle und versende, wenn es der CO tatsaechlich noch verlangt. Wirklich verbindliche Aussagen dazu konnte ich leider bis jetzt nicht finden. Sofern dazu jemand etwas detailliertes weiss, nur zu!

    Gruss

    dcx01

  • Hallo dcx01,

    bei mir war genau das der Fall.
    Ich habe mit der ersten mail vom CO als attachment Form 80 erhalten.
    Allerdings hat sie mich in der mail nicht direkt dazu aufgefordert das Formular auszufuellen und zurueckzusenden. Fuer die weiteren fehlenden Dokumente gab es diese konkrete Aufforderung jedoch ??

    Ebenfalls als Attachment erhielt ich das Info-Dokument "Character Requirements Penal Clearance Certificates (formerly known as Form 47P)". Dies beinhaltet aber nur Informationen bzgl. wo das Fuehrungszeugnis, u. a. in Deutschland. zu beantragen ist.

    Gruss

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von kulli (1. März 2009 um 14:32)

  • Michael:

    Ist echt witzig. Mein CO hat mich weder zum Ausfuellen des form 80 aufgefordert, noch habe ich es als attachment per email von Ihm erhalten. Im online application status ist nur das 47p angehaengt, welches bereits mit meinen Daten vom CO (in der Fusszeile) versehen ist. Daher meine Schlussfolgerung, dass ich es nicht benötige ...

    worooloo:

    Wurdest Du vom CO zum Ausfüllen des form 80 aufgefordert? Nehme mal an, Du hast auch alles online gemacht, nicht die Papier-Variante? Auch das form 80 ist natuerlich kein uebermaessiger Akt, aber wenn's evtl. gar nicht noetig ist ...

    Cheers

    dcx01

  • @dcx01:
    Finde ich jetzt auch witzig. Das 47P gibt es anscheinend gar nicht mehr. Habe gerade noch mal auf der DIAC Seite gesucht. Ausserdem gibt es in dem Dokument, das mir als "Formerly known as 47P" vorliegt, nichts zum ausfuellen. Ist ausschliesslich informativ, d.h. enthaelt fuer alle moeglichen Laender die Angabe wo man die "Police Clearance" erhaelt.

  • @dcx01: Einige von den Formularen habe ich in Papierform ausgefuellt als ich letztes Jahr hier war, u.a. auch das Form 80, andere Sachen habe ich dann wiederum online von der Schweiz aus eingereicht. Wenn Dein CO das nicht haben will, haben die vielleicht etwas geaendert und falls doch, wird er es Dich wissen lassen ;)

  • G'day,

    nach allem, was ich nun an unterschiedlichen Infos bekommen habe muss ich feststellen, dass man doch immer wieder im Vorteil ist, wenn man lesen kann ;)

    In form 80 heisst es im ersten Satz:

    "This form is to be completed in English by applicants for visas for Australia who are 16 years of age or over, as requested by the office processing the application."

    Demnach ist es offensichtlich eine Entscheidung des CO, ob das form verlangt wird oder nicht.

    Trotzdem vielen Dank für die rege Diskussion!

    Gruss

    dcx01

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