LAFHA - wie pack ich´s an?

  • Ich werde bald meinen Arbeitgeber wechseln, war vorher auf einem 457 Visum und werde wieder mit einem 457 gesponsort.
    Da ich jetzt nicht mehr für den öffentlichen Dienst arbeiten werde (wo Gehälter nach Tarifen gingen), würde ich gerne versuchen, ob ich LAFHA bekomme. Gelesen habe ich schon viel, was es ist, wer es bekommt, die Kriterien etc. Leider hab ich keine Infos gefunden, welche konkreten Schritte nötig sind, damit der Stein ins Rollen kommt.
    Gibt es da bestimmte Formulare, die ich bzw der Arbeitgeber ausfüllen muss? Wo und wie muss ich beantragen? Oder muss das der Arbeitgeber machen?
    Oder vielleicht doch lieber einen Tax Accountant um Rat fragen?
    ?(
    Mein zukünftiger Arbeitgeber hat wahrscheinlich noch weniger Ahnung über diese Sache wie ich...
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • das interessiert viele hier wie das wann warum geht hab aber leider noch nichts dazu gelesen vieleicht findet sich ja wer der das schon bekommt und weiss warum. solltest du das herausfinden bitte kurz reindschreiben hier wie es geht damit es die anderen auch finden.

  • Huhu,

    also, wir bekommen die LAFHA. Der Arbeitgeber musste bei uns nix beantragen.

    Das geht so:
    Wir bekommen einen Teil des Gehalts Steuerfrei vom Arbeitgeber, der das so viel ich weiss als Fringe Benefit angeben muss (angabe ohne Gewaehr, bin kein Steuerfuzzi)...auf der Endabrechnung wird dieses Geld bei uns gar nicht aufgefuehrt. Die LAFHA beinhaltet unsere Miete und einen Pauschalbetrag fuer Lebensmittel.

    Schaut noch mal auf der ATO-Website unter Fringe Benefit...da muesste eigentlich alles erklaert sein.

    Die Australier kennen LAFHA schon, jeder der hier auf Geschaeftsreise geht bekommt naemlich LAFHA. Ich denke was viele hier verwirrt ist das man hier wohnt, lebt und arbeitet, aber Deutschland dennoch als HOME ansieht.

    Gruss, Yvonne

  • Hallo physiogirl76, Rupert-in-Perth und misskiwi

    nachdem ich auch schon die Frage gestellt habe bezügl. Lafha aber leider nicht die erforderlichen Infos bekommen habe obwohl man sich schlau machen wollte hier , meine Infos zu diesem Thema :

    So ist es bei uns : auf der Web Seite : http://www.lafha.com.au , füllst du das Formular aus und sendest es ab . Danach bekommst du eine Antwort. Dieses Schreiben legst du deinem Arbeitgeber vor der dann mit seinem Steurfuzzi spricht. Dein Gehalt wird dann umgerechnet . Für den Arbeitgeber läuft ganze unter Fringe Benefit... . Die Berechnung der Lafha wird bemessen an deinem früheren Leben in Deutschland , dies wird als Grundlage genommen. Als Beispiel : wenn du in einer Großstadt gelebt hast sind die Mieten höher als auf dem Dorf und auch die Lebensmittelpreise . Nun wird das mit deinem heutigen Mietkosten und Lebensmittelpreisen an Australien gemessen und irgendeine Summe kommt unterm Srtich dabei herraus.

    Wieviel das sein wird kann ich dir nicht sagen , aber in der Regel bekommst du mehr Gehalt raus .

    Gruß Ferdi

  • das heisst, wenn ich in deutschland sehr wenig miete gezahlt habe und dann in autralien viel mehr dann bekomme ich nen zuschuss ? geht es auch darum was ich bisher in deutschland verdient habe ?

    danke

    gruss stefan
    allgaeu

    Wer ein Hühnchen rupfen will, sollte damit rechnen, eine Pute an den Kopf zu bekommen

    En la fiebre de la venganza también un buen hombre se vuelve bestia.

    Country born and country bred and when I die I'll be country dead

  • Hi HaveFun,

    zu Frage 1 : ja
    zu Frage 2 : nein

    du kannst einfach den Antrag ausfüllen , danach bekommst du eine Einschätzung was dir zu stehen könnte , alles unverbindlich.

    Gruß Ferdi

  • Danke für den Link!
    Gibt es denn auch eine Möglichkeit, diese Sache direkt abzuwickeln, ohne den Service dieses Unternehmens in Anspruch zu nehmen? Die verlangen ja dafür wohl Geld...glaub nicht, dass mein Arbeitgeber davon begeistert sein würde.

  • Hi Ferdi,

    damit meinte ich nicht die kostenlose Einschätzung, ob und wieviel Lafha man bekommen würde (für Arbeitnehmer), sondern den Service für Arbeitgeber. Es ist ja ein Unternehmen und die werden ihren Service wohl kaum aus Nächstenliebe anbieten.
    Aber vielleicht steh ich ja tatsächlich auf dem Schlauch ;)
    Ich habe das so verstanden, dass ich zwar eine kostenlose Einschätzung bekomme, aber konkrete Schritte, die der Arbeitgeber machen müsste, um mir die Lafha auszubezahlen, konnte ich auch auf dieser Webseite nicht finden - und für diesen Service muss der Arbeitgeber dann wohl zahlen.
    Außer, der Arbeitgeber macht das über seinen eigenen Steuerberater.
    So hab ich das verstanden...
    Aber ich lass mich gerne belehren =)

    Melanie

  • Hi Melanie ,

    du schreibst : Ich habe das so verstanden, dass ich zwar eine kostenlose Einschätzung bekomme, aber konkrete Schritte, die der Arbeitgeber machen müsste, um mir die Lafha auszubezahlen, konnte ich auch auf dieser Webseite nicht finden - und für diesen Service muss der Arbeitgeber dann wohl zahlen.

    Antwort : für den Service muß der Arbeitgeber nicht zahlen, der Arbeitgeber " rechnet " dein Gehalt um , so das, wenn du berechtigt bist mehr bekommst. Das alles macht dann der Steuerfuzzi von deinem Arbeigeber.
    Verstanden ???

    Gruß Ferdi

  • dann stimmt es ja doch was ich dachte, der AG muss nix anmelden sondern nur das Gehalt anders kategorisieren.

    Beispiel:

    Jahresabrechnung ohne LAFHA:

    Grundgehalt 100.000.- abzueglich 45% Steuer...

    mit LAFHA:

    Grundgehalt 68.000.- abzueglich 30% Steuer
    LAFHA 32.000.- Steuerfrei...


    (Steuerabzug ist nur ein Beispiel, hab keine Ahnung wie hoch der Prozentsatz in der Realitaet ist...)


    Gruss, Yvonne

  • Hallo Yvonne ,

    ja , so ist es , das Gehalt wird anders kategorisiert.

    Hoffe das jetzt endlich mal Licht ins Dunkle gebracht wurde zum Thema Lafha !!!

    Gruß Ferdi

  • Danke für eure Engelsgeduld! Mir fehlt da glaub ich ein Gen, um dieses Steuerdingsbums zu verstehen :baby:
    Aber ich hab´s verstanden und die Sache ist klarer geworden. Dann werde ich das Formular mal bald wegschicken und schauen, was passiert.
    Danke für eure Antworten!
    Gruß
    Melanie

  • Hallo Mel,

    vermutlich mache ich mich jetzt unbeliebt. Na sei es drum. :P

    Wenn ich mir die Infos im Web durchlese, dann habe ich fast den Verdacht, dass Du nach einem Arbeitgeberwechsel mitunter keinen Anspruch mehr auf die LAFHA hast. Hier heisst es z.B.: "It is also worth noting at this stage that once the employee/contractor starts to make their own decisions regarding lifestyle and employment changes, LAFHA ceases to be payable."

    Dann heisst es weiter: "technically you can not claim a LAFHA if your intention is not to return to your usual place of residence. So applying for PR, or remaining in Australia for a long period of time (generally considered grater than 4 years) will invalidate any LAFHA claim."

    Und: "I would recommend not telling them about your possibility of applying for PR as this will immediately invalidate your LAFHA eligibility. Only tell them once you have decided to apply as you can claim LAFHA technically up until the date you apply."

    D.h. spaetestens mit PR Antragstellung waerst Du dann definitiv nicht mehr anspruchsberechtigt.


    @ all: Verlasst Euch bei diesen Dingen nicht zu sehr auf den "Steuerfuzzi, der das schon regelt." Bei meinem ersten Tax Return in Australien bin ich auch zu einem gegangen. Wollte ganz sicher sein, dass auch ja alles stimmt. Der hatte auch alle Unterlagen und hat's trotzdem vermasselt! So ca. ein Jahr spaeter bekam ich naemlich Post vom ATO. Ich musste Steuern nachzahlen. Fairerweise haben sie nochmal von einer Geldbusse abgesehen, mir aber mitgeteilt, dass ich zukuenftig besser aufpassen muss. Und die Moral von der Geschicht': Trau dem Steuerfuzzi nicht! =) Ihr seid letztendlich selbst fuer die Richtigkeit dieser Steuerangelegenheiten verantwortlich.

    Cheers,
    Joerg

  • das mit der PR Antragsstellung stimmt! Sobald der Antrag weggeschickt ist gibt es keine LAFHA mehr...
    Das mit dem Arbeitgeberwechsel hatte ich auch schon mal gelesen, Mel ist allerdings erst seit 1. Jahr in Australien...

    jninoz: unsere Steuertante hatte auch noch nix von LAFHA gehoert. Die Payrolltussi in der Firma meines Mannes allerdings schon.

    Gruss,
    Yvonne

  • [quote]Original von misskiwi
    das mit der PR Antragsstellung stimmt! Sobald der Antrag weggeschickt ist gibt es keine LAFHA mehr...

    Hallo Yvonne,

    hast du einen Link dazu? Bist du 100% ig sicher, dass das schon bei Antragstellung so ist?
    Das waere naemlich interessant fuer uns zu wissen, die LAFHA nicht mehr zu bekommen, aber gleichzeitig auch noch keinen Anspruch auf Medicare zu haben.

    Viele Gruesse

    Vera

  • Hallo Vera,

    Zitat

    Oh, tut mir Leid, ich sehe gerade den Text weiter oben. Woher stammt der denn?


    ich vermute mal, das bezieht sich auf meinen Beitrag? Einfach auf das unterstrichene "Hier" klicken. ;)

    Aehnliche Infos hab ich aber auch noch auf anderen Seiten gefunden.

    Schoenen Gruss,
    Joerg

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