Vielen Dank, Joerg!
Ist mir doch ganz entgangen, dass das "hier" unterstrichen ist
Vera
Vielen Dank, Joerg!
Ist mir doch ganz entgangen, dass das "hier" unterstrichen ist
Vera
Danke Jörg, daran hab ich noch gar nicht gedacht - die Sache mit dem Arbeitgeberwechsel. Dass die LAFHA bei Beantragung der PR wegfällt, wusste ich und erscheint mir auch logisch.
Wobei ich den anderen Grund auch irgendwie etwas komisch finde: Ich denke mal, die wenigsten, die hier in Australien sind, sind nur hier, weil der Arbeitgeber sie versetzt hat und sie so schrecklich viele Nachteile haben. Die meisten, die ich kenne und mit dem 457 Visum hier sind, sind absolut freiwillig hier, viele aus dem Grund, weil es sich dadurch um eine "lifestyle choice" handelte.
Wenn man in ein anderes Land geht zum Arbeiten und Leben, ist das doch meistens mit eine "lifestyle choice" (oder aber mehr Gehalt und dann hat man doch keine finanziellen Nachteile und wäre auf die LAFHA eh nicht angewiesen).
Ach, Bürokratie hab ich schon immer gehasst....
Hallo Mel,
ZitatWobei ich den anderen Grund auch irgendwie etwas komisch finde: Ich denke mal, die wenigsten, die hier in Australien sind, sind nur hier, weil der Arbeitgeber sie versetzt hat und sie so schrecklich viele Nachteile haben. Die meisten, die ich kenne und mit dem 457 Visum hier sind, sind absolut freiwillig hier, viele aus dem Grund, weil es sich dadurch um eine "lifestyle choice" handelte.
Wenn man in ein anderes Land geht zum Arbeiten und Leben, ist das doch meistens mit eine "lifestyle choice" (oder aber mehr Gehalt und dann hat man doch keine finanziellen Nachteile und wäre auf die LAFHA eh nicht angewiesen).
Ich glaube so koennte man es sehen, was dann natuerlich LAFHA fuer 457 Visainhaber grundsaetzlich in Frage stellen wuerde :D. ATO scheint es jedoch anders (d.h. zugunsten der 457 Visainhaber) auszulegen. Die LAFHA Richtlinien sind ja sowieso etwas "schwammig" und "auslegungsfaehig".
Weiss allerdings nicht genau, was ich an Deiner Stelle jetzt machen wuerde, zumal Du ja mit dem Arbeitgeberwechsel evt. auch noch ein neues 457 bekommen hast? Ich will es Dir nicht ausreden, aber ich wuerde vermutlich in Deiner Situation lieber auf Nummer Sicher gehen...
Schoenen Gruss,
Joerg
ZitatOriginal von physiogirl76
Ich denke mal, die wenigsten, die hier in Australien sind, sind nur hier, weil der Arbeitgeber sie versetzt hat und sie so schrecklich viele Nachteile haben. Die meisten, die ich kenne und mit dem 457 Visum hier sind, sind absolut freiwillig hier, viele aus dem Grund, weil es sich dadurch um eine "lifestyle choice" handelte.
Wenn man in ein anderes Land geht zum Arbeiten und Leben, ist das doch meistens mit eine "lifestyle choice" (oder aber mehr Gehalt und dann hat man doch keine finanziellen Nachteile und wäre auf die LAFHA eh nicht angewiesen).
Ach, Bürokratie hab ich schon immer gehasst....
Mel,
also ohne die LAFHA wuerden wir hier auf jeden Fall einiges weniger verdienen als in Deutschland und das bei hoeheren Wohn- und Nahrungsmittel kosten.
Also ist die LAFHA schon wieder gerechtfertigt :D...
Aber wie wie schon von Jninoz geschrieben sind die Richtlinien ziemlich schwammig.
Ich wuerde mich an Deiner Stelle mit Deinem AG zusammensetzten und sehen was der Payrollofficer dazu sagt.
Liebste Gruesse, Yvonne
p.s. ruf Dich spaeter mal an, ist was lustiges passiert heute
ich denke auch wenn es moeglich ist LAFHA zu bekommen, dann sollte man dies schon nuetzen.
gruss stefan
allgaeu
Danke für eure Beiträge! Mein Fall scheint ja doch etwas komplizierter zu sein...ich werde mich mal kundig machen und mich mit meinem Arbeitgeber beraten. Werde euch dann mitteilen, wie die Sachlage aussieht (Lafha möglich nach Arbeitgeberwechsel und neuem 457 Visum?).
Bis die Tage...
hallo,
mal von der arbeitgeberseite aus betrachtet - entsteht diesem ein mehraufwand oder ein finanzieller verlust durch die lafha?
LG
nadine
ich habe jetzt alle moeglichen beitraege durchgelesen und was ich bisher verstanden habe ist das (wenn falsch bitte korrektur)
wer beantrag LAFHA ?
-ich
wer hat anspruch ?
-z.b. 457 wenn noch kein PR beantrag ist
wo beantrage ich LAFHA ?
-keine ahnung
wo bekomme ich das antragsformular her?
=gibt es da auf der immo oder http://www.igt.gov.au kein pdf formular wo ich es ausfuelle und direkt an die behoerde schicke ohne ueber irgendwelche anderen privaten servicefirman
danke
gruss stefan
adelaide
ZitatAlles anzeigenOriginal von HaveFun
ich habe jetzt alle moeglichen beitraege durchgelesen und was ich bisher verstanden habe ist das (wenn falsch bitte korrektur)wer beantrag LAFHA ?
-ich
wer hat anspruch ?
-z.b. 457 wenn noch kein PR beantrag ist
wo beantrage ich LAFHA ?
-keine ahnung
wo bekomme ich das antragsformular her?
=gibt es da auf der immo oder http://www.igt.gov.au kein pdf formular wo ich es ausfuelle und direkt an die behoerde schicke ohne ueber irgendwelche anderen privaten servicefirmandanke
gruss stefan
adelaide
Also, Du sagst Deinem AG dass Du LAFHA haben willst und der macht das dann klar...so war das zumindest bei uns. Beantragen mussten wir gar nix und nen Formular gibt's auch nicht. All so Dinge macht die Payroll!
LAFHA berechtigt bist Du als 457 Holder wenn Du entweder Deinen ersten WOhnsitz noch in Deutschland hast oder aber die letzten Lebenserhaltungskosten in Deutschland weniger waren als hier. Sprich, Deine Miete in Australien muss hoeher sein als die in Deutschland.
Aber wie schon vorher erwaehnt ist das alles sehr schwammig...
Gruss, Yvonne
ZitatOriginal von Ferdinand67
Hi Melanie ,du schreibst : Ich habe das so verstanden, dass ich zwar eine kostenlose Einschätzung bekomme, aber konkrete Schritte, die der Arbeitgeber machen müsste, um mir die Lafha auszubezahlen, konnte ich auch auf dieser Webseite nicht finden - und für diesen Service muss der Arbeitgeber dann wohl zahlen.
Antwort : für den Service muß der Arbeitgeber nicht zahlen, der Arbeitgeber " rechnet " dein Gehalt um , so das, wenn du berechtigt bist mehr bekommst. Das alles macht dann der Steuerfuzzi von deinem Arbeigeber.
Verstanden ???Gruß Ferdi
Also wir haben das jetzt mal ueber diese Firma versucht und haben auch nach den Kosten gefragt:
natuerlich kostet der Service was!
5% streicht OneVendor ein, aber vom Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber meines Mannes (ANU) macht dabei auch nicht mit denn:
die Uni "bezahlt" die LAFHA an die Firma und die zahlen das dann aus. Wir pruefen noch ob wir die LAFHA nun bekommen, denn laut HR der Uni hat auch der Arbeitgeber dadurch Mehrkosten. Es hat nicht nur was mit Steuern zu tun.
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