Krankenversicherung stilllegen während WH?

  • Hallo Alle zusammen,

    ich hab wiedermal 'ne Frage, und zwar, frage ich mich, ob ich meine derzeitige Krankenkasse kündigen bzw. stillegen kann, während ich in Australien bin. Ich bin gesetzlich versichert, der Haken ist nur, dass ich ein Sabatical bei meinem AG genommen habe,das heisst ich hab ein Teilzeitvertrag während der Zeit, und beziehe weiterhin Einkünfte.

    Geht die Krankenkasse trotzdem zu kündigen, ich schätze die Versicherung sagt erstmal nein, wenn ich da anrufe, aber man kann Ihnen nie glauben...

    Gruss,
    chullain

  • Zitat

    Original von chullain
    Hallo Alle zusammen,

    ich hab wiedermal 'ne Frage, und zwar, frage ich mich, ob ich meine derzeitige Krankenkasse kündigen bzw. stillegen kann, während ich in Australien bin. Ich bin gesetzlich versichert, der Haken ist nur, dass ich ein Sabatical bei meinem AG genommen habe,das heisst ich hab ein Teilzeitvertrag während der Zeit, und beziehe weiterhin Einkünfte.

    Geht die Krankenkasse trotzdem zu kündigen, ich schätze die Versicherung sagt erstmal nein, wenn ich da anrufe, aber man kann Ihnen nie glauben...

    Gruss,
    chullain

    Meine Situation war aehnlich, ich hatte einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma, war aber seit rund 10 Jahren im Ausland. Ich hatte meine gesetzliche KK dann auf "Anwartschaft" umgestellt (etwa 35 EUR/Monat). Spaeter fand ich dann heraus, dass dies nicht mehr noetig ist (die Gesetze aenderten sich und nur noch in wenigen Faellen ist die Anwartschaft notwendig) und in meinem Fall eine Kuendigung moeglich war - ohne einen Wiedereintritt zu gefaehrden.

    Ich empfehle Dir zum Thema "Anwartschaft und gesetzliche KK" in Foren, die sich mit dieser Thematik beschaeftigen, weitere verlaessliche Infos zu holen.
    Glaub nicht, dass Deine KK Dich hier informiert oder unterstuetzt (meine hat mir damals nicht einmal die Moeglichkeit der Anwartschaft mitgeteilt).

    Gruss Christian

  • Hallo chullain,

    Anwartschaft ist richtig, gibt es immer noch, kostet seit neuestem ca. 44 Euro pro Monat. Ich bin auch davon betroffen, lebe und arbeite als Expet im Ausland, leider in Moskau und nicht in Australien. Aber was nicht ist kann ja noch werden. Beantragung der Anwartschaft war in meinem Fall problemlos und formlos moeglich, ich wurde vorher auch von meiner Krankenkasse informiert, würde ich also an Deiner Stelle zunächst einmal versuchen.

    Bei mir ist es so, dass mein deutscher Arbeitsvertrag ruht und ich einen russischen Arbeitsvertrag habe. Wenn der russische Arbeitsvertrag nicht mehr gilt, dann setzt automatisch wieder mein deutscher Vertrag ein.

    So wie ich Dich verstanden habe, hast Du eine ähnliche Situation, deshalb sollte das mit der Anwartschaft auch funktionieren. Problem ist nur, Du zahlst jeden Monat diese ca. 44 Euro, hast aber dafür keine Möglichkeit die Krankenkasse im Fall der Fälle in Anspruch zu nehmen, zahlst also nur dafür, dass Du nicht aus dem Gesundheitssystem fällst. Zusätzlich musst Du Dich dann privat versichern, eben für den Fall der Fälle. Lohnt sich also nur, wenn Du vorhast zurück zu kommen.

    Gruss
    SPet

  • Wenn du nicht laenger als 18 monate im audland warst muss dich deine alte KK wieder aufnehmen ueber 18 monate kannst du deine KK frei waehlen. das gesetz kam leztes jahr herraus.
    hatte das gleiche problem als ich letztes jahr vom ausland wieder kam

  • Hier noch mal ein paar links zur Anwartschaft.

    http://www.forium.de/produkte/Anwar…rsicherung.html

    http://www.krankenkasseninfo.de/news/48084

    Ich bin nun eigentlich ein wenig verwirrt. Ob nu Antwartschaft oder nicht, muss mich nicht die Krankenkasse bei der ich zuletzt versichert war wieder aufnehmen?

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Hier noch mal ein paar links zur Anwartschaft.

    http://www.forium.de/produkte/Anwar…rsicherung.html

    http://www.krankenkasseninfo.de/news/48084

    Ich bin nun eigentlich ein wenig verwirrt. Ob nu Antwartschaft oder nicht, muss mich nicht die Krankenkasse bei der ich zuletzt versichert war wieder aufnehmen? Also ohne, das ich Beitraege zahlen muss.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Hallo :)
    Seit der Gesundheitsreform 2007 ist es so, dass man sich bei der Krankenkasse abmeldet mit der Begründung, dass man mehrere Monate Übersee sein wird.

    Es entstehen keine Gebühren während dieser Zeit..
    Eine Anwartschaft ist nicht mehr nötig.

    Bei der Pflegeversicherung ensteht durch den Auslandsaufenthalt eine Art Lücke, wenn man keine Beiträge zahlt. Falls du diese Pflegeversicherung irgendwann in Anspruch nehmen solltest...dann reduziert sich dein Prozentsatz, weil du ja ein paar Monate keine Beiträge entrichtet hast.
    Wieviel das ist, kann ich dir nicht sagen.
    Müsstest du mal selber nachfragen (bei deiner Krankenkasse), wenn dich das interessiert. Du kannst die Beiträge zur Pflegeversicherung, trotz deines Auslandsaufenthalt, freiwillig weiter zahlen.


    Wie Jens schon schrieb, die alte Krankenkasse muss dich wieder aufnehmen, wenne zurück kommst.
    Eine Anwartschaft ist nicht mehr notwendig.

    http://www.reisebine.de/working-holiday/wh-krankenkasse.html


    lg, nova :)

  • Aber kann ich mich auch von der Krankenkasse abmelden, obwohl ich weiterhin Bezüge von meinem Arbeitgeber bekomme?Ich hab ein Sabbatical genommen, d.h. ich arbeite jetzt meinen Freizeitblock vor, um später frei zu nehmen, aber ich bekomme weiterhin Bezüge...

    ...und wie ist es mit dem AG, er zahlt ja auch die Hälfte an die Krankenkasse, muss ich ihm das auch mitteilen...

    Gruss,
    chullain

  • Zitat

    Original von chullain
    Aber kann ich mich auch von der Krankenkasse abmelden, obwohl ich weiterhin Bezüge von meinem Arbeitgeber bekomme?Ich hab ein Sabbatical genommen, d.h. ich arbeite jetzt meinen Freizeitblock vor, um später frei zu nehmen, aber ich bekomme weiterhin Bezüge...

    ...und wie ist es mit dem AG, er zahlt ja auch die Hälfte an die Krankenkasse, muss ich ihm das auch mitteilen...

    Gruss,
    chullain

    Das hatte ich doch geschrieben. Ich bezog ein Einkommen aus D, war aber nicht in D krankenversichert (und steuerpflichtig), da mein Lebensmittelpunkt nicht dort war (und ich dort letztmalig vor 10 Jahren gemeldet war). Dein Fall ist doch sehr aehnlich.

    Wenn Du Zweifel hast, frage Deine KK, ob sie der Meinung sind, fuer dieses Jahr Beitraege bekommen zu muessen und welche Leistungen sie Dir dann bieten.
    Du wirst keine bekommen (da Du nicht entsendet bist), also fehlt auch jegliche Grundlage, Beitraege kassieren zu koennen.
    Dein AG sollte davon in Kenntnis gesetzt werden, auch hinsichtlich moeglicher Lohnsteuer wuerde ich mich kuemmern (und keine in Deutschland zahlen) und meinen Wohnsitz fuer diese Zeit in D abmelden.
    Unter dem Stichwort bzw. der Definition "Lebensmittelpunkt" solltest Du in Suchmaschinen weitere Infos hinsichtlich Steuer und KK bekommen.

    Gruss Christian

  • So, hab mich mal informiert, allerdings ist es nicht für mich zum Vorteil. Ich muss nämlich mein Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt hier in Deutschland aufgeben, dann bin ich nur beschränkt steuerpflichtig. Allerdings muss man als beschränkt steuerpflichtig mindestens 25% des EInkommens berappen, das wäre ja mehr, als ich im Moment zahle.

    Hm, hoffe, meine Information ist richtig...

    Gruss,
    chullain

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!