Recent work experience – was machen ohne reference???

  • Hallo,

    wir brauchen dringend Euren Rat.

    Wir haben vor im Sommer ein 175 oder 176 zu beantragen.
    Mir wurde auf Ende April gekündigt.

    Um die recent work experience nachweise zu können, benötige ich laut immi ein Arbeitszeugnis mit Angaben u.a über das Gehalt, ob der Job befristet oder unbefristet war, ob es eine Vollzeitstelle war, über die 5 Hauptaufsagen usw.

    Mein Problem ist, daß mein Chef kein Verständnis für mich zeigt und nicht bereit ist, mir ein adäquates Zeugnis auszustellen!!

    Wisst ihr, ob es rechtliche Grundlagen gibt, die Ihn verpflichten, mir das Zeugnis auszustellen (wir wohnen in der Schweiz)?

    Oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, die recent work experience nachzuweisen? Payslips und Arbeitsvertrag reichen der immi ja leider nicht aus.

    Wir sind dankbar für jeden Tipp!

    Gruss,

    Cyclists

  • Wenn Du selbst was aufsetz und es von deinem chef unterschreiben lässt wäre doch eine Möglichkeit.
    Habe das bei einem fehlendem Ausbildungs Dokument auch so gemacht,

  • Hi Cyclists

    In Österreich MUSS er dir ein Arbeitszeugnis ausstellen,das ist Gesetz.
    Auch darf er nicht irgendetwas schlechtes reinschreiben ,auch nicht versteckt.
    Du kannst dir dein Arbeitszeugnis auch selber schreiben,übersetzen lassen und dann deinem Chef vorlegen,er MUSS es unterschreiben.Wenn nicht drohe ihm mit der Arbeiterkammer.Wie es für die Schweiz heisst,weiß ich leider nicht.

    Ein ehemaliger Arbeitgeber von mir ist in Konkurs gegangen und ich habe mir das Arbeitszeugnis selber schreiben müssen.Mit Angabe warum ich von der Firma kein Arbeitszeugnis erhalten habe.
    Das Ganze dann von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzen lassen und beides dann notariel beglaubigen lassen.

    Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.

    Lg Tom

  • Hallo Pascal,
    bei uns in D hast Du ebenfalls einen Anspruch darauf, von Deinem Arbeitgeber ein entsprechendes Arbeitszeugnis zur erhalten. Ich weiss ja nicht, wie das in der Schweiz aussieht, aber vielleicht ist ja der Vorschlag von Wolkenwalker, es selbst aufzusetzen, eine Moeglichkeit.

    Gruss

    Michael

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Mein Chef ist leider nicht in der Lage angemessene Zeugnisse zu schreiben - das war so als ich um ein Zeugnis für meine Berufsanerkennung gebeten habe. Deshalb habe ich mir damals ein Zwischenzeugnis selber geschrieben. Das habe ich nun auch wieder gemacht, aber er ist nicht mehr bereit selbstgeschriebene Zeugnisse zu unterschreiben, weil er das eine Frechheit findet - und ist aber auch nicht bereit eines selber zu schreiben, was den Anforderungen genügt.

    Ob er verpflichtet ist, mir ein Zeugnis zu schreiben, was den Anforderungen fürs Visa genügt ist die Frage (wir wohnen in der Schweiz). Notfalls müsste ich mir wohl einen Anwalt nehmen.

    Cyclists

    2 Mal editiert, zuletzt von Cyclists (2. April 2009 um 21:51)

  • Hallo Pascal,
    ich habe fuer den Visumsantrag das gleiche Zwischenzeugnis wie fuer die Berufsanerkennung verwendet. Und dazwischen lag eine ordentliche Zeitspanne. Scheint kein Problem zu sein. Ein aktueller Payslip zeigt doch, dass Du noch im selben Unternehmen taetig bist und es ist doch klar, dass man nicht alle 6 Monate, oder auch jedes Jahr ein neues Zeugnis anfordern kann.
    Bei mir war es jedenfalls kein Problem.

    Viele Gruesse

    Michael

  • Ich habe nach fast 18 jahren Erfahrung auch nicht alles komplett verschickt.Waere ja such der Wahnsinn gewesen.
    Ich habe damals nur die Steuererklaehrungs bescheide,sowie Etappenweise Lohnzettel uebersetzten lassen.
    Die Bescheide haben die Gleiche rechtliche Handhabung wie ein Zeugnis.Wichtig ist denen hier ausserdem,dass Du Deine Ausbildung geschafft hast.Also so einen Wisch von einer Handelskammer.
    Sicherheitshalber wuerde ich Deine Situation mit deinem Boss schildern.Man kann ja nicht mit der Knarre den Boss zwingen.

    Und deinen lieben EX Boss wurde ich bei den Behoehrden melden.

    viel Glueck

    Breadrock

  • ich hatte ja keine probleme diesbezueglich als ich in der schweitz war aber da gibts sicher gesetze und organisationen die dem Arbeitnehmer helfen zu ihrem recht zu kommen, wenn sonst nix dann einfach mal bei einer gewerkschaft anfragen, wie da die gesetzliche lage ist in deinem fall.

  • Ok, es ist schon lange her seit dem ich in D gearbeitet habe. Aber es war damals so, ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein Zeugnis auszustellen.
    Eine Arbeitsbescheinigung (Certificate of Service) hingegen musste ausgestellt werden.

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Hallo,

    erst mal vielen Dank für Eure Antworten!

    Das Problem ist, daß die immi möchte, das das Zeugnis folgende Angaben enthält: ob das Arbeitsverhältnis unbefristet war, ob es Voll oder Teilzeit war, die 5 Hauptaufgaben, Gehalt, Position und direkte Kontaktnummer desjenigen der das Zeugnis unterschreibt. Mein Arbeitgeber ist weder beriet mir ein solches Zeugnis auszustellen noch mir ein selbstgeschriebenes zu unterschreiben. Das ganze ist sehr frustrierend, da es in meinen Augen nicht zu viel verlangt ist, da ich das Zeugnis ja benötige.

    Das Problem ist, daß das Zeugnis was ich für die Berufsanerkennung erhalten habe, vom Februar ist und ich das Visum evtl. erst im August stellen kann (ich erwarte Anfang Juni die Antwort von der ACS und möchte dann wahrscheinlich zuerst einen Antrag auf Statesponsoreship stellen). Außerdem werde ich zu dem Zeitpunkt wenn ich das Visa beantrage nicht mehr bei der Firma angestellt sein. Das Zwischenzeugnis für die Berufsanerkennung enthält ausserdem keine Informationen darüber, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet war, das Gehalt, main five duties, Kontaktnummer.

    Wenn es nicht anders geht, muß ich mir rechtliche Hilfe holen. Das das aber sehr aufwändig werden könnte, interessiert mich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß die immi meinen Visaantrag akzeptiert, wenn ich nur das Zwischenzeugnis (s.o.) beilege, sowie Payslips und evtl. den Arbeitsvertrag.

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Cyclists

  • Also Ich hab mal eben meine Mutter angerufen, die ist Fachanwaeltin fuers Arbeitsrecht. Dein ehemaliger Chef MUSS (d.h ist gesetzlich dazu verpflichtet) dir ein Arbeitszeugniss auszustellen. Also ruf mal einen Anwalt an, so lass dich beraten und einen Breif schreiben, und fertig ist es. Duerfte recht guenstig sein, aber damit reicht es dann auch.

    Ist wa wohl ne Frechheit was sich der Typ rausnimmt!

    Alles Gute! :)

    Ach ja und hier: "Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen es einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. " http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis

    Einmal editiert, zuletzt von yank (3. April 2009 um 14:12)

  • Hallo Yank,

    Danke für Deine Antwort. Da ich noch bis ende April in der Firma arbeite ist der Chef noch aktuell. Wie auch immer, irgendeinen Wisch muß er mir geben, und wenn ich zum Anwalt muß, aber die Frage ist, ob er verpflichtest ist auch die genannten Angaben (Gehalt, unbefristete Stelle etc.) reinzuschreiben, da das ja keine allgemein üblichen Angaben in einem Arbeitszeugnis sind.

    Cyclists

  • wer weiss, vielleicht hat ja cyclists boss seine gruende warum er ein zeugnis verweigert. :rolleyes:

    da ja diese zeugnisse nichts negatives enthalten duerfen, wuerde ich mich auch weigern ein solches auszustellen. die zeugnisse in D sind ohnehin crapp.

    will damit nichts ueber cyclists sagen, denn ich kenne ihn ja nicht.

    hier darf man auch keine negativen sachen ueber einen angestellten erwaehnen. aber am telefon oder person zu person ist dass schon besser. ;)

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Hallo,

    ich würde mir nicht so viele Sorgen machen. Du befolgst ja hier die Diac-Angaben wortwörtlich und ein bischen Spielraum kann man wohl vorraussetzen ...

    Geht nicht aus dem Arbeitsvertrag hervor, daß das Verhältnis unbefristet ist?
    Ansonsten - hast Du Kollegen, die was schreiben können? Im Zweifelsfall würde ich einfach den Fall schildern und versuchen anderweitig Nachweise zu beschaffen, z.B. über Kollegen.
    Wenn doch die Berufsanerkennung durch ist, sollte doch eigentlich alles klar sein, oder?

    Wenn die Unterlagen aus Sicht der Behörde (Diac) unzureichend sind so wird ja auch der Antrag nicht einfach abgewiesen wie z.B. bei der TRA, sondern man wird sich mir Dir in Verbindung setzen. Ich fürchte zudem, Du wirst noch genügend Zeit haben Dokumente zu besorgen, auch nach der Antragsstellung...

    Schöne Grüße
    Dennis

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