Fahrgebiete/Streckenbeschränkungen beim Camper

  • Ich habe meinen Kea 2+2 FT Camper über ADAC Reisen gebucht. Dort steht im Katalog als Fahrgebiet darf nur auf befestigten Straßen gefahren werden. Muss also nicht unbedingt eine asphaltierte Straße sein.

    Jetzt habe ich hier gelesen, daß manche Autovermieter nur asphaltierte Straßen erlauben. In einigen anderen (aber nicht allen) Katalogen steht, daß die KEA's nur auf asphaltierten Strecken gefahren werden dürfen.

    Ich habe KEA u.a wegen des Internationalen Führerscheines (sh. anderen Thread) angeschrieben. Zum Fahrgebiet kam von dort die Antwort: Nur asphaltierte Straßen, Ausnahme: 1 km vor Nationalparks!

    Haben einige Reiseveranstalter evtl. bessere Bedingungen ausgehandelt als andere, so daß man, wenn man bei dem einen Reiseveranstalter gebucht hat nur asphaltierte Straßen fahren darf und wenn man einen anderen Reiseveranstalter gewählt hat, auch die guten Gravel Roads benutzen darf?

    Werde nächste Woche zum ADAC nach Karlsruhe gehen und nachfragen, was die davon halten und dann noch mal bei KEA nachhaken.

    Wie sind eure Erfahrungen hiermit?

    Gruß

    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von kapst1 (10. April 2009 um 20:50)

  • Die Bestimmungen von KEA und den meisten anderen gängigen Vermietern richten sich nun mal ausschliesslich nach den Bedingungen ihrer Versicherungsgesellschaften. Und die sind in Oz nun mal in Englisch formuliert und es heisst "sealed roads", also "abgedichtete" Strassenoberflächen mittels Asphalt oder Beton... Gravel Roads zählen da nun mal nicht dazu, ungeachtet ihrer Beschaffenheit. :(

    Deswegen bringt es m.E. nichts, sich mit dem ADAC über die Übersetzungsqualität oder den Sprachgebrauch des Begriffes "befestigte Strasse" streiten zu wollen. (Ich jedenfalls würde "sealed" 1:1 mit "befestigt" übersetzen).

    Es ist auch praxisfremd anzunehmen, dass die Trennlinie zwischen erlaubten und verbotenen Strecken irgendwo zwischen "guten" und "schlechten" Gravel Roads liegen sollte. Was für (bzw. von wem festgelegte) Kriterien für die "Qualität" einer Gravel Road sollten denn hier gelten, wenn diese rechtlich derart relevant würden (d.h. Versicherungsdeckung ja oder nein)?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bluey (10. April 2009 um 21:10)

  • hallo kai,
    ich kann bluey aus eigenen erfahrungen mit unterschiedlichen vermietern nur zustimmen. es wäre fahrlässig von dir - und auch unvernünftig - von deutschland aus und mit wem auch immer etwas in deinem sinne in den verträgen zu interpretieren. sealed road ist eindeutig und wenn es dich unterwegs auf einer solchen straße mit einer panne oder so erwischt, hast du keinen versicherungsschutz mehr. daran ist nichts zu deuten. außerdem läßt sich der zustand der unsealed roads nie genau vorhersagen. gestern noch okay kann es heute schon schlimm und morgen sogar unpassierbar sein (bin selber mit einem 4wd überall in australien unterwegs).
    wenn du unsealed roads fahren willst, bleibt dir nur die anmietung eines 4wd übrig oder touren mit entpsrechend anbietern vor ort buchen.
    cioa
    michael

  • Zitat

    Original von desert queen
    hallo kai,
    wenn du unsealed roads fahren willst, bleibt dir nur die anmietung eines 4wd übrig
    cioa
    michael

    ..und auch dann darf man, bei einigen Vermietern, nur bestimmte Route mit dem 4WD fahren.


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • stimmt,
    aber ich glaube, dass ganngeroo diese dafür in frage kommenden strecken nicht gemeint hat.
    wir trafen einmal im karinjini ein deutsches rentnerehepaar, die von apollo eine 4wd (adventurer) über vermittlung über ein reisebüro in deutschland für 3 monate gemietet haben mit der bedingung "gibb river road, tanami und bungle bungles", dann den camper bekamen und zu hören bekamen, dass eben diese strecken ausgeschloissen wären. da sie des englischen kaum mächtig waren, konnte ich noch erreichen, dass sie ihren traum doch noch verwirklichen können.
    moral der geschicht: gut informieren, immer wieder nachfragen und notfalls schriftlich geben lassen.
    ciao
    michael

  • Hallo

    was manchmal auch in die bedingungen stehtfur 4wd ."drivings is only permitted on gazetted roads" heist in D nur auf strassen die auf die karten stehen.

    wir hatten letzen jahr ein Subaru outback hat 4wd( ok kein echter ofroader wie toyota landcruiser und co) bei nach frage ubers internet bekam ic von Europcar die antwort nur "sealed roads" bei abholung in Adeliade dan doch " you can drive all gazetted roads" auch schriftlich im vertrag.

    an alle Frohes ostern gewunscht

  • Hallo,

    was Bluey schreibt ist 100% richtig. Die Versicherungen geben vor, wo gefahren werden darf und bei der begrifflichen übersetzung solltet Ihr nicht auf Formulierungen rumreiten. Fakt ist: 2 WD nur auf Sealed Roads. 4 WD auch Gravel Roads, einige nur mit Genehmigung. Das ist bei allen Reiseveranstaltern in Deutschland gleich, nur die Übersetzungen weichen von einander ab.

  • Habe heute morgen nochmal direkt bei ADAC-Reisen in Frankfurt nachgefragt. Wie befürchtet darf man nur auf asphaltierten Straßen fahren. Warum schreibt man das dann (meistens) nicht auch so? ?(

    Jetzt habe ich mal nach den Kea-Mietbedingungen gegoogelt. Leider stellt Kea diese nicht selbst ins Netz, auch wenn man dort auf einer Seite "Mietpreise und Mitbedingungen" zu lesen bekommt. Angezeigt werden aber nur die Preise. Aber die Mietbedingungen, die ich anderswo gefunden habe, unterscheiden sich auch etwas.
    Sh. hier (unter Einschränkungen) http://www.australien-wohnmobile.de/kea-wohnmobil-…_camper0910.htm
    oder hier http://www.camperboerse.de/australien/kea…date=01.04.2009

    Welche km-Begrenzung in Richtung Nationalparks ist eigentlich gültig? Und wie sieht es in den Nationalparks selbst aus? Gibt es da irgendwelche km-Beschränkungen oder gelten die nur auf dem Weg zum NP? Hat vielleicht jemand von Euch die offiziellen Mietbedingungen von KEA? Falls ja, wie steht es dort geschrieben?

    Kann es dann sein, daß man zwar die nicht so tollen Straßen im NP theoretisch befahren dürfte, die 1a gravel road die zum Park führt und fast schon "Autobahn-Standard" hat, dafür aber zu weit vom NP entfernt liegt, aber nicht? :(

    Gruß

    Kai

  • Es ist klar dass kurze ungeteerte Strecken überall mal vorkommen können (Campingplätze, Sehenswürdigkeiten, Highway-Baustellen) und dass deswegen ein 100%iges Verbot nicht praxisgerecht wäre.

    Nun, zumindest wenn ich nach "kea campers mietbedingungen" google kriege ich als ersten Treffer diejenigen von KEA : http://au.keacampers.com/PageTransform.…atid=52&lang=de
    Also auch hier diese 1km Limite welche auch mir etwas gar restriktiv vorkommt, denn damit wäre bereits schon der 80 Mile Beach Caravanpark tabu... :(

    Denn bei anderen Vermietern sind kürzere "ungeteerte Zufahrten zu anerkannten Campgrounds" ok. In der Praxis heisst dies dass solche ungeteerten Zufahrten mit einer Geschwindigkeit zu fahren sind, welche die Staubentwicklung auf ein Minimum beschränkt, keine Reifenschäden provoziert und eine Kollision mit einem andern Fahrzeug (geschweige denn einen Überschlag) praktisch ausschliesst. D.h. höchstens etwa 30km/h im 3. Gang, wofür auf Strecken bis zu etwa 4-5 km Länge die Geduld noch reichen sollte.

    Aber eben, bei KEA unterschreibt man nun mal diese 1km Regel. Und falls Dir dann beim Oxer Lookout (Karijini) oder bei der Windjana Gorge ein grösseres Missgeschick passiert, dann sitzt Du eben in der Sch... äh Tinte.

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  • Hallo Kai,

    hier die aktuellen KEA Mietbedingungen findest Du hier oder direkt auf der KEA Webseite unter "Raten/Buchung" und dann "Mietbedingungen"

    "Fahrzeuge mit Zweiradantrieb dürfen ausschließlich auf geteerten/befestigten Straßen gefahren werden sowie für maximal einen (1) Kilometer auf unbefestigten, jedoch gut ausgebauten Zugangswegen zu Campingplätzen oder Nationalparks."

    Nur zur Info: die Mietbediungen wurden am 31.03.09 geaendert/aktualisiert.

    mit bestem Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Outback-Xplorer (17. April 2009 um 02:01)

  • Danke für die Infos. Die Kea Mietbedingungen habe ich nun auch gefunden, nämlich indem ich den IE benutze. Mit dem Firefox funzt das Ganze leider nicht.

    Nochmals eine Frage zu den NP's. Die Straße zum NP darf 1 km vor dem NP unasphaltiert sein. Wie sieht es aber im NP selbst aus? Der Weg muss dann ab der Grenze zum NP wieder asphaltiert sein?? Das wäre dann ein schlechter Witz, da es in 99,99% aller Fälle umgekehrt sein wird.

    Noch ne Frage. Als all inclusive Kunde bekomme ich ein Navi. Wie sieht es eigentlich mit den australischen Navis aus? Gibt es dort eine Option, daß nur asphaltierte Straßen angezeigt werden? Wenn nicht, kann ich auf das Navi ja gleich ganz verzichten, da ich sonst vor einer Schotterpiste stehe und ich mir dann einen neuen Weg suchen darf. Wenn ich Glück habe muss ich dann nur ein paar Dutzend km mehr fahren. Kann je nach Strecke leicht mehr werden.

    Gruß

    Kai

  • Es geht nicht darum daß du mit dem Auto durch den NP fahren darfst sondern zu dem Campinplatz bzw. Parkplatz wo die Wanderwege beginnen hinkommst. Deshalb erlauben sie Zufahrten.
    Abgesehen davon solltest du dir als erstes einen guten Roadatlas zulegen da sind da die Straßen entsprechend ihrer Zustände aufgeführt.

  • Hallo,

    wenn Du weißt, wo Du hin willst, ist doch alles kein Problem. Wenn jemand z.B. zum Campingplatz an der 80 Mile Beach fahren will, dann frage ich das vor der Buchung bei dem Director von Kea direkt an und wenn der dann antwortet, dass es ok ist, dann haben wir das sogar schriftlich.

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