unterhalt zahlung

  • hallo,

    ich weiß leider nicht, ob meine frage hier reingehört, aber ich stelle sie einfach mal.

    Also ich möchte gerne für ein Jahr ins ausland und wollte gerne wissen, ob mein Vater mir wärenddessen noch unterhalt zahlen soll?
    Ich habe beim Jugendamt nachgefragt und die meinten,dass sie es nicht wissen und ich zu einem rechtsanwalt gehen sollte.
    Aber ich verstehe nicht genau,was ein rechtsanwalt damit zu tun hat. :(
    hoffe ihr könnt meine frage beantworten.

    liebe grüße

  • wenn ich dein vater waehre, taete ich es nicht zahlen. denn als abhaengige von ihm, kann er wohl verlangen dass du dich im lande aufhaelltst. warum fragst du nicht dein anderes elternteil?
    meine 2.5 cents! ;)

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • hallo,

    also meine mutter ist hausfrau, sprich arbeitslos,da mein kleiner Bruder autist ist. Wenn du wissen wolltest ob sie zahlen könnte.
    Und sie wusste es nicht, ob mein vater zahlen müsstet.


    liebe grüße

  • Also ich gehe mal davon aus, dass du volljährig bist, andernfalls kannst du garnicht ohne Zustimmung ins Ausland gehen.

    Wenn du unterhaltsberechtigt bist, dann nur solange du nachweisen kannst, dass du nicht imstande bist selbst für deinen Unterhalt zu sorgen.
    Du bist also verpflichtet alles in deiner Macht stehende zu veranlassen selbst für deinen Unterhalt zu sorgen.
    Dies kann natürlich nicht geschehen, wenn du im Ausland bist, bezw. dem Unterhaltszahler wird es dann, wenn du im Ausland bist, nicht möglich sein deine Bedürftigkeit zu überprüfen.
    Ergo, gibt es keine Unterhaltspflicht für im Ausland lebende Bedürftige.

    Das ist auch gut so.

    Du findest es also in Ordnung wenn du dich vom Acker machst und auf Kosten anderer leben willst?

    Ich kann dir nur raten, schau zu, dass du dich selbst ernährst und unabhängig von anderen wirst. Dein Ansinnen auchnoch in die Welt zu schreien zeugt von grenzenloser Unverfrorenheit/Unverschämtheit.

    Übrigens, wenn du selbst kein Einkommen hast, wie willst du dann an ein Ticket kommen? wer soll das Ticket bezahlen?

    Einmal editiert, zuletzt von eric.honegger (6. Mai 2009 um 18:22)

  • Zitat

    Original von eric.honegger
    Du findest es also in Ordnung wenn du dich vom Acker machst und auf Kosten anderer leben willst?

    Ich kann dir nur raten, schau zu, dass du dich selbst ernährst und unabhängig von anderen wirst. Dein Ansinnen auchnoch in die Welt zu schreien zeugt von grenzenloser Unverfrorenheit/Unverschämtheit.

    Übrigens, wenn du selbst kein Einkommen hast, wie willst du dann an ein Ticket kommen? wer soll das Ticket bezahlen?

    Wie kommst Du nur auf so eine Schlussfolgerung? Wo hat Skoa geschrieben dass er/sie sich "vom Acker" machen will und auf "Kosten anderer" leben will?
    Hier ging es nur um eine ganz normale Fragestellung.
    Die man(n) entweder beantwortet oder es sein lässt.
    Ich finde es eher unverschämt solche Unterstellungen hier zu veröffentlichen.

    Just my 2 Cents


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    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • iss schon klar, dass du nicht alles verstehst Staubiger, das wissen wir ja.

    Lies es doch einfach, oder mehrmals, nochmal durch, irgendwann wirst auch DU es vielleicht verstehen :D

  • Na ja, Lothar, dass sich Skoa vom Acker machen will, hat sie/er wirklich nicht geschrieben.

    @Skoa
    Ich verstehe Deine Frage nicht so richtig. In Deinem ersten Beitrag steht, dass Du mit Deiner Freundin, die nicht gern zum Arzt geht, fuer 1 Jahr nach Australien willst. Dabei wollt ihr ueber Japan, USA usw. fliegen. In Deinem Profil steht, dass Du Nadja heisst und Schueler bist. Bekommst Du als Schueler ueberhaupt ein Jahr frei?

    Am besten fragst Du Deinen Vater, ob er dich waehrend des evtl. Aufenthaltes in Australien finanziell unterstuetzen moechte. Verpflichtet ist er wahrscheinlich nicht dazu, wenn du im Ausland bist.

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • hallo,

    also ich will mich nicht vom Acker machen und ich hatte auch keinen Hintergedanken damit.
    Ich mache gerade mein Abi daher bin ich im Juli arbeitslos :(

    Ich brauch mich eigentlich nicht rechtfertigen aber 5000 euro reichen wohl um dort runter zu fahren oder?
    Andere fliegen mit weniger runter und schaffen es auch,also denke ich,dass es reichen sollte.

    @eric.honegger: Hast ne schlechten Tag gehabt? ich denke nicht das du mich kennst, daher solltest du erstmal nachfragen bevor du irgendetwas behauptet was nachher nicht stimmt!

    lg

  • Die Frage sollte wohl kaum Grundlage einer neuen Tortenschlacht der "ach so tollen" Forumskerle sein. Muss doch wohl möglich sein, sowas anständig zu beantworten?!

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Unterhaltspflicht besteht, solange der Auslandsaufenthalt nicht nur dem Urlaub dient, sondern nachweislich als direkte Einlage zur Ausbildung mit Ziel der finanziellen Unabhängigkeit dient.

    Aber hey, schau doch mal in das Forum der Jurathek (googlen). Ich glaube, da wirst du eher sinnvolle Antworten finden als hier. Und umgehst diese besch... Unterstellungen.

    Viel Erfolg.

  • hmmm...das Mädel geht zum Jugendamt und fragt dort nach den Bedingungen um Unterhalt zu beziehen. Sieht mir nicht nach einem Agreement mit dem Unterhaltspflichtigen aus, denn sonst könnte sie alle anstehenden Fragen mit diesem selbst aushandeln.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage, warum geht sie zum Jugendamt? ist sie noch minderjährig? als Erwachsener ist das Jugendamt ja nichtmehr der Ansprechpartner.

    Auf jeden Fall wird der Unterhaltspflichtige darüber wenig begeistert sein.

    So what?

  • wenn es denn kein "vom Acker machen" ist, dann können alle Fragen die da entstehen, zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsempfänger selbst beantwortet werden, dazu braucht es nicht dieses Forum.

    So nach dem Motto: "Liebe Eltern ich möchte ein Jahr ins Ausland gehen, würdet ihr mir das finanzieren?"

    Aber nein, sie geht aufs Jugendamt und selbiges verweist an einen Rechtsanwalt. Sieht mir ganz und garnicht nach freiwilliger Unterhaltszahlung aus.

    Wenn denn da 5000€ vorhanden sind, dann besteht aus meiner Sicht auch kein Unterhaltsanspruch, zumindest solange nicht, bis diese aufgebraucht sind.

    just my 2 cent

  • Lieber Erich,

    ich wuerde gerne mal eine Signatur hier aus dem Forum zitieren: Wenn mann keine Ahnung hat, einfach mal die ..... -naja du weisst ja wie es weitergeht.

    Wenn du nichts konstruktives zu diesem Thema beitragen kannst, dann halt dich raus. Deine Beitrage sind nicht hiflreich und beantworten nicht die Frage.

    Bei mir war das so daaaaaaamaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaals. Bei mir war die Situation aehnlich (ich bin allerdings nicht ins Ausland gegangen)
    Und nun rate mal was das Jugendamt zu mir gesagt hat?????? Richtig, ich moege doch bitte einen Anwalt bemuehen, da sie mir darauf keine Antwort geben koennen/jwollen/duerfen?????? O.k. damaaaaaaaaaaaals gab es noch nicht wirlich Internet in jedem Haushalt um mir evtl. Urteile, Ratschlaege und Tips durchzulesen ;) und deswegen bin ich halt zum Anwalt gegangen um mich zu informieren. ....

    LG
    Ela


    PS: Wenn unsere Herrn Provokateure noch weiter stunk machen moechten, probieren wir mal was neues: Anstelle diesen Beitrag zu schliessen, werden alle "stoerenden Beitrage" geloescht. (Nenn es Modwillkuer, mir egal :P )

    PS:

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

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  • Da wir ja die familiaere Situation, Vereinbarungen oder Verpflichtungen (eventeull moralisch gesehen), nicht kennen, sollte sich die Antwort wirklich nur darauf beschraenken, ob Unterhalt in so einem Fall gezahlt werden soll/muss.

    Ueber den Sinn eines Unterhalts kann man sich hier informieren:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_(Deutschland)

    Zitat:
    ...
    Volljährige Kinder haben in der Regel für sich selbst zu sorgen, es sei denn, sie sind dazu auf Grund laufender Schulausbildung oder Studiums nicht in der Lage.
    ...

    Ob und wie dies bei Skoa zutrifft weiss man nicht, aber sicherlich darf man sich gedanklich fragen, was Skoa bei einem Auslandsaufenthalt nach der Schulausbildung fuer Gruende haben koennte, Unterhalt fuer diesen Zeitraum einzufordern.

    Gruss Christian

  • watt is denn nu schon wieder los hier??

    Ich fand es richtig angenehm mal keine Streiterein lesen oder ueberlesen zu muessen :D
    Da schmeckt sogar das Popkorn auf Daluks Couch nicht mehr,wenn ich das hier lese. X(

    @Eric,weisst Du noch was ich Dir im Alice Springs Meltdown Thread geschrieben hab?
    Es kommt immer darauf an,wie man etwas sagt.Wenn jemanden der Unterhalt zusteht,dann ist es halt so.
    ALLES andere muss jeder mit sich selbst ausmachen ;)

    mein kilo Mehl dazu
    und jetzt bitte wieder alle zu Tisch


    Breadrock

  • Hallo!

    @eric Bevor man irgendetwas behauptet sollte man sich kundig machen

    Das KJHG gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Damit ist auch das Jugendamt in Teilbereichen für junge Erwachsene zuständig.
    Ein Unterhaltsanrecht hat man bis zur Vollendigung des Studiums oder Vollendigung der Lehre.
    Es ist absolut legitim sich beim Jugendamt zu informieren. Du weißt ja gar nichts über die Lebensumstände der jungen Dame und warum sie sich Infos beim Jugendamt geholt hat.
    Wenn das Jugendamt dir geraten hat zum Anwalt zu gehen dann tue es.

    Viele liebe Grüße

    Elke

  • Generel ist es so das die erste!! Ausbildung finanziert werden muss, im Rahmen des Unterhaltsanspruches (Zahlung)natürlich!

    Das endet dann mit dem 27ten Lebensjahr weil man davon ausgeht das es bis dahin defintiv geschafft werden sein sollte.

    Ob man seinen Eltern mit einem Anwalt kommen sollte ist schon eher strange. Das ist eine ganz individuele entscheidung und das würde ich auf keinen fall über eilt entscheiden!!!

    Wenn 5000€ Vorhanden sind gibt es doch aber keinen Grund darüber hinaus noch unterhalt zu wollen?!

    Naja auf jeden Fall überstürze nichts und überlege es Dir gut!!!!


    Gruss

    Pat


    Zitat

    Original von Elke.S-F
    Hallo!

    @eric Bevor man irgendetwas behauptet sollte man sich kundig machen

    Das KJHG gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Damit ist auch das Jugendamt in Teilbereichen für junge Erwachsene zuständig.
    Ein Unterhaltsanrecht hat man bis zur Vollendigung des Studiums oder Vollendigung der Lehre.
    Es ist absolut legitim sich beim Jugendamt zu informieren. Du weißt ja gar nichts über die Lebensumstände der jungen Dame und warum sie sich Infos beim Jugendamt geholt hat.
    Wenn das Jugendamt dir geraten hat zum Anwalt zu gehen dann tue es.

    Viele liebe Grüße

    Elke

  • Zitat

    Original von Pat.want.make.a.move
    Ob man seinen Eltern mit einem Anwalt kommen sollte ist schon eher strange. Das ist eine ganz individuele entscheidung und das würde ich auf keinen fall über eilt entscheiden!!!

    Naja, kommt drauf an. Wenn das Jugendamt diese Information nicht gibt und raet einen Anwalt zu nehmen, heisst das ja nicht gleich, das man seine Eltern verklagen will. Ersteinmal geht es um eine BERATUNG. Und wenn das Jugendamt eben sagt, keine Ahnung ob man als WHV'ler Anspruch drauf hat oder nicht, dann finde ich es nicht verkehrt sich beraten zu lassen. Nach mehr war hier ja auch nicht die Frage, oder ?

    Zitat


    Wenn 5000€ Vorhanden sind gibt es doch aber keinen Grund darüber hinaus noch unterhalt zu wollen?!


    Warum? Soll jetzt jeder Schueler etc, der (zum Beispiel) ein Sparbuch mit Eur 5.000 hat, auf Unterhalt verzichten? Waere meines Erachtens das gleiche. Und wenn man Anspruch drauf hat, warum denn nicht? Sehe ich nichts hinterhaeltiges dran. Wer zum Beispiel verzichtet den Freiwillig aufs Kindergeld und sagt dem Staat vielen Dank, ich hab zwar Anspruch drauf, aber ich komm auch so zurecht, behaltet eure Eur 154 (?) mal ..... Mir persoenlich ist keiner bekannt ;)

    LG
    Ela

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  • Einmal zurück lehnen und gucken, wer solche Antworten wie "Unterhalt steht dir nicht zu" und "wie kannst du nur" gibt. Ich würde mal sagen, das sind Aussagen von Leuten, die selbst Unterhalt zahlen müssten (wenn die Familiensituation so wäre) oder es tun. Klar, dass (potentielle) Unterhaltspflichtie sowas anders sehen als Unterhaltsempfänger. Wär das nicht so, wären eine Menge Anwälte in Deutschland und auf der ganzen Welt ihrer Existenzberechtigung beraubt, weil sich keiner mehr streiten würde.

    Moralpredigten ... falscher Ort. Rechtliche Ratschläge ... nur von Insidern bzw. Fachleuten. Ansonsten wären hier wohl maximal Tipps angebracht, wo man die RICHTIGEN Informationen dazu bekommt.

    Also vielleicht ist auch für diejenigen, die erst mal aus dem Bauch raus "nein" schreien, das Jurathek-Forum ein schöner Spielplatz, um den geistigen Horizont zu erweitern? Ganz nebenbei erfährt man da auch was über Etikette im Internet und den Schutz der Privatsphäre ... bzw. Möglichkeiten der Verfolgung, wenn sie jemand verletzt (das im Vorfeld zu wissen, kann ja auch nie schaden). Viel Spaß beim Stöbern.

  • an Schnute,
    Moderator hin oder her,
    spiele dich nicht so auf und verbiete den Leuten nicht den Mund (Tasten).
    Wir sind doch nicht in der Ostzone! :rolleyes:
    Leute koennen schreiben was sie wollen (innerhalb gewissen Grenzen). Diese Grenzen setzt du bestimmt nicht. Sonst koennen'se dieses "schoen Wetter" Forum bald schliessen.
    Meine 2.75 cents

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