Ich bin bald ein Jahr mit dem W&H Visum in Australien und arbeite als Grafikerin für eine Firma, die mich gerne sponsorn will (obs klappen würde ist ne andere Frage). Bin grad bisschen homesick und hab gekündigt. Ich hab die Option, dass ich weiterhin als freie Grafikerin von zu Hause aus weiterarbeite (für die Firma spielt es keine Rolle, wo ich wohnen werde). Mein volles Gehalt wird mir weiterbezahlt. Jetzt die Fragen:
-Wäre es möglich, dass ich eine Firma/ein Gewerbe in Deutschland anmelde und weiterhin in Australien als "Urlauberin" wohne? Wenn auch nur teilweise?
-Könnte ich auch hier ein Gewerbe anmelden und brav Steuern zahlen (denke eher nicht....wenn doch: welches Visum käme in Frage)
-Falls ich nicht nach Deutschland gehe, sondern ins europäische Ausland; wie stehts damit?
-Könnte ich hier mit nem Touristenvisum leben und als FESTE Mitarbeiterin mit Wohnsitz in der EU beshcäftigt werden?
Alles sehr steuerlastig, aber vielleicht kennt sich ja wer aus. Danke!
Als Freelancer für australische Firma ohne Visum hier leben?
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Yvonne78 -
14. Mai 2009 um 11:00
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Ich würde dir für so spezielle Fragen einen Steuerberater, sowohl hier in Australien als auch in Deutschland nahe legen. Und dann hat die Immi sicher auch ein Interesse, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Fakt ist, mit dem Touri-Visa darfst du nicht arbeiten, auch nicht mal kurz in der Firma vorbeischauen oder Meetings/ Bwerbungsgespräche ect führen theoretisch noch nicht mal per Telefon oder Email.
Dein Vorhaben klingt ziemlich kompliziert und ich würde mich an deiner Stelle von Profis beraten lassen.
just my 2-3 Cent
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Hi, danke fuer die Antwort. Ich dachte mir schon dass es um einiges komplizierter wird, wenn ich versuche hier zu bleiben. Aber trotz allem> Wenn ich in Deutschland wohnen wuerde und da als Freelancer arbeite, darf ich ja Kunden weltweit haben. Und Urlaub darf ich ja auch machen wo und wann ich will... Das weiss doch keiner wo ich bin. Und nur weil man als Deutscher fuer einen Australier taetig ist, bedeutet das ja nicht, dass man Einreiseverbot hat. Weisste wie ich mein?
Trotz allem ist natuerlich Rechtsberatung von Noeten, um auch ganz sicher zu gehen. -
Wenn dein Wohnsitz DE ist musst du dort ein Gewerbe anmelden, dann kannst du Rechnung stellen, MWST musst du nicht abführen da die Rechnung ins Ausland geht.
Wenn du nach Australien dann gehst zum Arbeiten brauchst du eben ein short-biz visa oder so was.Ich mache es auch so nur umgekehrt. Irgendwo musst du halt mal Tax zahlen ode du arbeitest von Monaco or Dubai.
Am besten du gehst in DE zum Steuerberater. Der Fa in Aus ist es egal von wo die Rechnungen kommen.
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Danke Murph! Weisst du auch wie Folgendes ist: ich hab schon ein Gewerbe in Deutschland fuer ein Uebersetzungsbuero. Ich bin da der "Besitzer" und eine freie Mitarbeiterin macht die Bueroarbeit. Da zahl ich also Steuern. Bin jetzt nicht sicher ob ich meine freie taetigkeit als Grafikerin da einfach mit draufrechnen kann (dann spar ich mir evtl den Umweg ueber Deutschland bzw. kann sofort loslegen mit der Freelancer Arbeit; denn noch hab ich ja ein Visum bis August). Oder ob der Beruf Grafiker nicht zu Gewebetreibenden zaehlt sondern zu Selbstaendigen.
Und nochmal> Wenn ich nach Australien zurueckkehre um "Urlaub" zu machen (und eben mein Laptop dabei haben, meine Firma aber nicht besuche), geht das dann mit Urlaubsvisum?
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Urlaub is Urlaub, hat doch jeder Backpacker ein Läppie dabei.
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