Hallo liebe Forumsmitglieder,
Vielleicht kann uns jemand aus seiner eigenen Erfahrung weiterhelfen.
Wir sind selbstständig mit einer Firma (Partnergesellschaft) hier in D und haben dieses Jahr noch Einkünfte gehabt. Unsere Abreise ist am 16. Juli 2009 werden aber in Australien erst im nächsten Jahr verdienen.
Abgemeldet haben wir uns noch nicht, obwohl wir unsere Wohnung schon verkauft haben und zur Zeit bei unseren Eltern leben.
Hat die Abmeldung bei der Meldebehörde (D) irgendeinen Einfluss auf die Steuerzahlungsverpflichtung in DU oder D?
Was gilt dann hier als Nachweis für das Finanzamt, das flugticket oder doch die Abmeldung?
Ich bin in der Annahme, dass wir dort wo wir uns länger als ein halbes Jahr aufhalten (in unserem Fall in D) auch die Steuern zahlen müssen.
Einen Steuerberater haben wir, und er wollte sich einmal informieren.
Falls jemand von Euch hier einige Tipps für uns hat, würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüsse