Steuererklärung im der Jahr der Auswanderung und Abmeldung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Vielleicht kann uns jemand aus seiner eigenen Erfahrung weiterhelfen.

    Wir sind selbstständig mit einer Firma (Partnergesellschaft) hier in D und haben dieses Jahr noch Einkünfte gehabt. Unsere Abreise ist am 16. Juli 2009 werden aber in Australien erst im nächsten Jahr verdienen.

    Abgemeldet haben wir uns noch nicht, obwohl wir unsere Wohnung schon verkauft haben und zur Zeit bei unseren Eltern leben.

    Hat die Abmeldung bei der Meldebehörde (D) irgendeinen Einfluss auf die Steuerzahlungsverpflichtung in DU oder D?

    Was gilt dann hier als Nachweis für das Finanzamt, das flugticket oder doch die Abmeldung?

    Ich bin in der Annahme, dass wir dort wo wir uns länger als ein halbes Jahr aufhalten (in unserem Fall in D) auch die Steuern zahlen müssen.

    Einen Steuerberater haben wir, und er wollte sich einmal informieren.

    Falls jemand von Euch hier einige Tipps für uns hat, würden wir uns sehr freuen.

    Viele Grüsse

  • Hallo,

    Zitat

    Unsere Abreise ist am 16. Juli 2009...


    Das Finanzjahr geht in Australien vom 1.Juli bis zum 30.Juni des Folgejahres, faellt also nicht mit dem Kalenderjahr zusammen, so wie in Deutschland. Das macht die Sache mit der ersten Steuererklaerung in Australien meist sehr kompliziert.

    In Euerm Fall duerfte das aber kein Problem sein, da nur die Einkuenfte vom 1. Juli bis zum 16. Juli in Deutschland fuer die australische Steuererklaerung relevant waeren. (Vermutlich werdet Ihr die letzten 2 Wochen vor der Abreise in Deutschland ja sowieso nicht mehr arbeiten, und somit in diesem Zeitraum auch keine Einkuenfte mehr erzielen?!) Also braucht Ihr Euch keine Gedanken darum zu machen. :)

    Anfang 2010 macht Ihr einfach die letzte Steuererklaerung fuer Deutschland, welche nur Eure deutschen Einkuenfte in 2009 beinhaltet und Juli/August 2010 macht Ihr Eure erste australische Steuererklaerung, welche nur Eure australischen Einkuenfte seit Ankunft beinhaltet. In Euerm konkreten Fall sollte das 100% legal sein. :]

    Ich bin allerdings kein Steuerexperte. 8)


    Guten Start in OZ,
    Joerg

  • hallo,

    ich stehe vor dem gleichen problem.
    meine steuerberaterin kennt sich natürlich nur mit dem deutschen recht aus und da wäre es folgendermaßen:

    wenn ich z.b. dieses jahr bis oktober in deutschland einkünfte erziele und dann ab november einkünfte in australien, dann muss ich die deutschen einkünfte in deutschland versteuern und die australischen einkünfte in australien. soweit logisch :) zusätzlich treiben die australischen einkünfte von november und dezember dann aber meinen steuersatz hier in deutschland in die höhe. "progressiv" nennt man das glaube ich. ob es auch so in australien gehandhabt wird, weiss ich leider nicht, aber ich würde mal fast davon ausgehen..

    ob und wo ich gemeldet bin, ist für das finanzamt erstmal egal. es zählt einzig und alleine, in welchem land ich die einkünfte erzielt habe. wenn ich also z.b. für eine deutsche firma arbeite, mein büro sich aber in australien befindet, dann muss ich meine einkünfte natürlich in australien versteuern. ausser ich habe noch ein büro in deutschland, dann hätte ich ja quasi eine deutsche geschäftsvertretung... naja, alles sehr kompliziert, ich will mich auch nicht zu weit aus dem fenster lehnen, am besten steuerberater fragen :)

    ich zumindest habe akzeptiert, dass ich für das übergangsjahr entweder in deutschland oder australien "progessiv" besteuert werde. unterm strich ist mir das sowas von egal, hauptsache es klappt überhaupt in australien mit dem neuen job... das muss man immer im verhältnis sehen... :)

    grüße
    matzi

  • Zitat

    Original von dermatzi.. naja, alles sehr kompliziert, ich will mich auch nicht zu weit aus dem fenster lehnen, am besten steuerberater fragen :)
    i

    Sehr kompliziert, trifft die Sache gut.

    Ich arbeite manchmal in Deutschland, manchmal in Australien, zwischendurch habe ich auch in Frankreich, USA Geld verdient, eigentlich immer da, wo ich einen Laptop einstöpseln kann. Ein Tag Aufenthalt in Hongkong, dann habe ich meine Einkünfte dort erzielt.

    So etwas ist dem Finanzamt nur schwierig zu vermitteln.

    Deutsche Steuerberater sehen das meist recht locker. Tax consultants in Australia sollte damit allerdings nicht verwechselt werden.

    Die haben nämlich die Aufgabe und auch das Ziel, die höchstmögliche Steuerzahlung für das Finanzamt rauszuschinden. Also in Wirklichkeit Schergen der Eintreiber.

    Das nur mal als Warnung. Gelöst habe ich das Problem immer noch nicht.

  • Hi Günter,

    hast Du einen Steuerberater in OZ den Du empfehlen kannst?
    Wir ziehen im August um und ich habe das Problem, dass das Steuerjahr in Neuseeland am 31. Maerz endet. In OZ gehts am 1. Juli los.
    Fraglich ist also, was mit Mai/Juni passiert und mit den NZ-Einkuenften die erst im Juli und August ausbezahlt werden (ich werde nach Gewinnauszahlung nicht -grundlage besteuert).

    Ciao,
    Jerry

  • Zitat

    Original von jerry
    Hi Günter,

    hast Du einen Steuerberater in OZ den Du empfehlen kannst?
    Wir ziehen im August um und ich habe das Problem, dass das Steuerjahr in Neuseeland am 31. Maerz endet. In OZ gehts am 1. Juli los.
    Fraglich ist also, was mit Mai/Juni passiert und mit den NZ-Einkuenften die erst im Juli und August ausbezahlt werden (ich werde nach Gewinnauszahlung nicht -grundlage besteuert).

    Ciao,
    Jerry

    Hi Jerry. nächste Woche weiß ich mehr. Ich gehe Donnerstag zu einem Accountant und kriege jetzt schon Bauchweh, wenn ich dran denke.

    Frag mich nochmal, falls ich es vergesse.

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