[solved] Nachweis der Designated Language Qualification

  • Hallo,

    es geht mir für ein 175er darum, für 5 Extrapunkte nachzuweisen, dass ich fliessend Deutsch kann.

    Hier steht, was man dafuer braucht:
    http://www.immi.gov.au/skilled/genera…ty-language.htm

    If you are seeking bonus points for fluency in one of Australia's community languages, you must attach certified copies of your degree, academic transcript and a letter from your university stating the language in which your course was conducted, or evidence of your NAATI accreditation.

    Folgende Situation: Ich habe ein deutsches Uni-Diplom (... vor 11 Jahren gemacht), und natürlich auch die entsprechenden Dokumente, im Original auf Deutsch und übersetzt nach Englisch.

    Meine Frage: Habt Ihr Euch zusätzlich um einen entsprechenden Brief gekümmert? Ich meine, deutsches Diplom, deutscher Pass, und jeden einzelnen Wisch beglaubigt aus Deutsch heraus übersetzen lassen - da muss doch eigentlich klar sein, dass ich ein wenig Deutsch spreche, oder?

    Wie habt Ihr das gemacht?

    viele Grüße,
    Theo

    Einmal editiert, zuletzt von theodor (4. Juni 2009 um 21:28)

  • Ja, ein Schreiben der Uni, in der bestaetigt wurde, dass jegliche Vorlesungen und Labore in deutscher Sprache abgehalten wurden.
    Ueber den Sinn oder Unsinn dieses Nachweises mag man streiten koennen, Fakt ist, dass der Vorgan nun einmal so zu sein hat.

    Wenn Du Glueck hast, stellt Dir die Uni diese Bescheinigung ja gleich in englischer Sprache aus.

    Gruss Christian

  • Hallo Theo,

    ich stand vor dem gleichem Problem mit ungewissem Ausgang, weshalb ich mich dann entschlossen habe, mich um ein State Sponsorship (Vic) zur Beantragung eines 176er zu bemuehen.
    Im Gegensatz zu Dir hatte ich noch nicht mal ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzuweisen, sondern nur eine Ausbildung zum Informatikassistenten (nach Grundstudium Wirtschaftsmathematik). Allerdings hatte ich eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass der komplette Kurs in deutscher Sprache abgehalten wurde.
    Weder hier im Forum, noch bei der Botschaft in Berlin, und schon mal gar nicht bei der DIAC, konnte mir jemand im Vorfeld (vor Visantrag) die Frage beantworten, ob die Bescheinigung für die 5 Extrapunkte hinreichend ist.

    Letztendlich konnte ich dann auf der Seite mit dem Online-Status meiner Application nachlesen, dass ich anscheinend die 5 Extrapunkte damit bekommen hätte (Status war "met" in diesem Punkt).

    D.h. im Grunde hätte ich auch ein 175er beantragen können. Allerdings bin ich heute froh, dass ich das nicht getan habe, da nach den letzten Änderungen der Visa-Regelungen 176er (d.h. gesponserte) bevorzugt bearbeitet wurden und ich somit recht zügig an mein Visum gekommen bin.

    Viele Grüsse

    Michael

  • Ich hatte damals 2 Jahre in Deutschland und Frankreich studiert und das hat nicht genuegt um den zu beweisen, dass ich deutsch sprechen konnte. Also habe ich den Uebersetzertest gemacht. :rolleyes:

  • bei mir war das akademische prüfungsamt meiner uni zuständig.
    die dame dort war sehr hilfsbereit. ich habe ihr einfach den gewünschten text auf deutsch und englisch gemailt und sie hat es mir auf uni-beirfpapier ausgedruckt und unterschrieben.
    das gleiche habe ich mit meinem "academic transcript" gemacht.
    dem prüfungsamt war das scheinbar total egal, was sie mir da unterschreiben ;)

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