Versicherungsschutz auf der Reise nach OZ

  • Irgendwie komme ich mit dieser Frage einfach nicht weiter und hoffe dass mir jemand helfen kann!! Folgender Fall:

    Ich bin im Moment arbeitslos gemeldet. Vor 3 Wochen habe ich mein Spouse Visum bekommen und werde nun ende September, also in 4 Wochen, nach Sydney fliegen. Nun stellt sich mir die Frage:

    WANN ich mich beim Arbeitsamt abmelden soll? Ich beziehe immerhin noch Leistungen und muss mich daher ja eigentlich noch bewerben, was ja aber praktisch null Sinn macht für 4 Wochen! Habe Angst dass die mich sofort abmelden wenn ich jetzt schon ankündige dass ich bald nach Sydney gehe. Denn wenn ich dort nicht angemeldet bin habe ich ja auch keinen Versicherungsschutz mehr! Andererseits einen Tag vor Abreise da anzurufen ist irgendwie auch nicht korrekt...zumal ich nächste Woche auch noch einen Beratungstermin habe und das dort vielleicht sagen sollte?

    Ausserdem frage ich mich, wie ich auf der Reise, sprich auf dem Weg nach Frankfurt und dann halt während dem Flug, versichert bin???

    War schonmal jemand in dieser Situation?? Hilfeee!! ?(

  • Zitat

    Original von crashboy
    Wenn mich nicht alles täuscht, bis Du 6 Wochen über den Leistungsbezug hinaus versichert.

    Gruss
    Mario


    auch international?
    Ich dachte immer, dass der Schutz der deutschen Standard-KV an der Grenze endet...

  • die beim arbeitsamt sagten mir, dass ich ohnehin nicht über meine KV weiterversichert bin! das tritt nur in kraft, wenn man einen job hat, weil dann der arbeitgeber noch 4 wochen nach meinem austritt für mich weiter aufkommen muss!!!
    aber so steht man -anscheinend- ab dem tag der abmeldung beim amt ganz ohne versicherungsschutz da. keine ahnung was ich machen soll... ?(
    auslandskrankenversicherung fällt auch weg, weil man die nur abschliessen kann, wenn man max. für 6 wochen verreist und seinen hauptwohnsitz in germany hat.

  • Aussagen vom Arbeitsamt würde ich nicht ungeprüft trauen.
    Ich bin Arbeitgeber und mir ist nicht bekannt, daß ich für einen Arbeitnehmer nach dessen ausscheiden noch aufkommen muss.

    Geh doch mal zu ner privaten KV und laß dich beraten.
    Ansonsten bleibt Dir wohl nur, im Falle einer Erkrankung die Behandlung selbst zu zahlen oder falls irgendwas innerhalb der 6-Wochenfrist passiert, schnell nach D zurück zu kommen.

    Allerdings frage ich mich, warum es überhaupt die 6 Wochen Frist gibt. Dafür wurden doch garkeine Beiträge bezahlt. Bei uns bösen, reichen Arbeitgebern gibt es sowas nicht. Warum auch, wir müssen i.d.R. eh erstmal alles selbst bezahlen. Ist ja sooooo toll, privat versichert zu sein.

    Gruss
    Mario

  • Hallo,
    nicht der letzte Arbeitgeber sondern die alte Krankenkasse muss noch 6 Wochen nach der letzten Beitragszahlung für einen aufkommen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das Arbeitsamt die Krankenkassenbeiträge zahlen muss sobald man Leistungen erhält!
    Gruss

    Visa: 175er CSL
    Eingereicht: 12.05.2008
    CO: 22.05.2009
    PR: 03.07.2009

  • Hallo Katiekat,

    eine Auslandsreisekrankenversicherung kannst Du für einen viel längeren Zeitraum abschließen. Hier kannst Du die Leistungen und Beträge vergleichen:
    http://www.reiseversicherung.com/vergleich-ausl…rsicherung.html

    http://www.secure-travel.de/auslandskrankenversicherung.php
    http://www.auslandstreff.de/auslandskranke…rsicherung.html

    Grüße
    Elvira

  • ich weiss, hatte ja auch damals bei meinem W&T Jahr eine Auslandskrankenversicherung...aber um so eine abschließen zu können, muss der hauptwohnsitz wohl in deutschland sein und die reise einen rein touristischen zweck haben - fällt also somit ins Wasser!

  • Ich bin mir relativ sicher, dass deutsche AuslandsREISEkrankenversicherungen nur ausserhalb Deutschlands gelten und auch nur, wenn die Reise touristischer Art ist und man einen (Haupt-)wohnsitz in Deutschland hat.

    Bitte das Kleingedruckte ganz genau lesen!


    Aber: Koenntest Du nciht als Wohnsitz die Adresse Deines Freundes angeben - schliesslich wirst Du da ab Abmeldung in D wohnen, und dann eine australische AuslandsreiseKV abschliessen?
    Musst Dich mal erkundigen, ob das geht, oder ob die Deine medicare-nummer verlangen.

  • Hallo,

    GKV zahlt nur wenn auch beiträge bezahlt werden!
    Nicht bei Auswanderung im Ausland.

    Schließ eine Reise KV für die Zeit ab. als anschrift gib die deiner eltern an.
    wenn was passiert kommste wieder. die kv prüft nicht ob du hier gemeldet bist.

    gruß
    joy

    2 Mal editiert, zuletzt von Gummibärchenfrau (4. September 2009 um 09:53)

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