welches visa wäre richtig

  • hey alles zusammen,viele liebe grüsse aus nrw und ich finde dieses forum wirklich super toll,ein dickes lob an euch.
    hab viele threads gelesen und ganz viele infos´s bekommen aber zu meinem speziellen fall nichts gefunden.vielleicht wird ja jemand auf mich aufmerksam dem ähnliches wiederfahren ist.
    also,mein freund lebst seit 2 jahren in DU,hat dieses 457 visa und wir haben vor dieses jahr oder spätestens anfang nächstes zu heiraten.ich lebe z.zt noch in nrw,bin geschieden und habe eine tochter 5 jahre alt.da sich hier kein anwalt auskannte nahm ich mir einen in australien,da hiess es erst man bräuchte das alleinige sorgerecht,fast unmöglich hier in deutschland.hab ihm erklärt,das es hier reicht mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht einen umzug zu starten,er erkundigte sich und nun ist er sicher das es auch für DU gehen wird.vielleicht hat jemand von euch diese etwas schwierige situation schon hinter sich,denn diese kanzlei in brisbane hat wohl einige dieser fälle,klar,welcher vater gibt da seine erlaubnis,das ex mit seinem kind ans andere ende der welt zieht um dort glücklich zu sein und finanziell wesentlich besser dran ist als in deutschland,mein ex gehört nicht dazu,leider.zu warten,bis er sein permanent visum bekommt,mh dauert noch 1,5 jahre und täglich emails sind nicht wirklich das was wir brauchen um glücklich zu sein und meine kleine sollte auch erstmal land und leute kennen,die sprache, um dann erfolgreich in eine schule gehen zu können.vielleicht wird auch hier jemand aufmerksam der einen tip hat,das permanent visum schneller zu erhalten und er dadurch entweder in DU oder ne zeit in deutschland lebt mit uns.er sagte,wenn er jetzt zu uns käme,was sicherlich einfacher wäre,könne er niemals mehr zurück nach australien zum arbeiten mit seinem jetzigen visa.
    letzte frage,wie sieht es denn aus mit dem heiraten,da war sich die dame von der kanzlei auch nicht sicher,muss er hier her oder kann ich nach austrlalien fliegen um ihn zu heirten und komme dann automatisch mit ihm auf dieses re-applicant visum?oh je,viele fragen und ich hoffe auf menschen,denen ähnliches widerfahren ist,das ich meinen traummann,der aus deutschland ist in australien gefunden habe macht die sache etwas kompliziert,da ich leider geheiratet habe in jungen jahren und auch ein kind habe mit meinem ex,wobei meine süsse das beste ist,was mir hätte passieren können.ich danke euch vorab schonmal
    viele liebe grüsse von nem hoffentlich bals aussie

  • Hallo und Herzlich Willkommen!!!

    Das klingt wirklich alles ziemlich kompliziert.
    Wenn du erstmal verheiratet bist, dann sieht die Situation bestimmt schonmal anders aus als jetzt. Wenn er noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat dann ist wohl hier heiraten angesagt. Wenn nicht, würde ich es da machen, das wird dann auch hier anerkannt. Denke ich zumindest.

    Also ich wünsche dir auf jeden Fall schonmal VIEL ERFOLG das alles klappt.Und ich denke es wird hier noch einige geben die dir da weiter helfen können.

  • Hallo und herzlich Willkommen bei Uns.

    Stelle deine Fragen am besten in der dementsprechender Rubrik. Dort wirst du schneller sachdienliche Tips bekommen.

    Ich habe bezüglich Visafragen keine Ahnung

    Viele liebe rüße

    Elke

  • Bitte nicht böse sein, sondern es als wirklich nett gemeinten Tipp annehmen:

    Solche Texte schrecken ab, sie zu lesen. Ein paar Absätze, Leerzeichen und kürzere Sätze wirken Wunder! ;)

    Ich habe den Text trotzdem gelesen und kann leider auch keine sachdienlichen Hinweise geben, sorry...

    2 Mal editiert, zuletzt von alexandra_hh (21. August 2009 um 00:59)

  • hey alles zusammen,viele liebe grüsse aus nrw und ich finde dieses forum wirklich super toll,ein dickes lob an euch.
    hab viele threads gelesen und ganz viele infos´s bekommen aber zu meinem speziellen fall nichts gefunden.vielleicht wird ja jemand auf mich aufmerksam dem ähnliches wiederfahren ist.
    also,mein freund lebst seit 2 jahren in DU,hat dieses 457 visa und wir haben vor dieses jahr oder spätestens anfang nächstes zu heiraten.ich lebe z.zt noch in nrw,bin geschieden und habe eine tochter 5 jahre alt.da sich hier kein anwalt auskannte nahm ich mir einen in australien,da hiess es erst man bräuchte das alleinige sorgerecht,fast unmöglich hier in deutschland.hab ihm erklärt,das es hier reicht mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht einen umzug zu starten,er erkundigte sich und nun ist er sicher das es auch für DU gehen wird.vielleicht hat jemand von euch diese etwas schwierige situation schon hinter sich,denn diese kanzlei in brisbane hat wohl einige dieser fälle,klar,welcher vater gibt da seine erlaubnis,das ex mit seinem kind ans andere ende der welt zieht um dort glücklich zu sein und finanziell wesentlich besser dran ist als in deutschland,mein ex gehört nicht dazu,leider.zu warten,bis er sein permanent visum bekommt,mh dauert noch 1,5 jahre und täglich emails sind nicht wirklich das was wir brauchen um glücklich zu sein und meine kleine sollte auch erstmal land und leute kennen,die sprache, um dann erfolgreich in eine schule gehen zu können.vielleicht wird auch hier jemand aufmerksam der einen tip hat,das permanent visum schneller zu erhalten und er dadurch entweder in DU oder ne zeit in deutschland lebt mit uns.er sagte,wenn er jetzt zu uns käme,was sicherlich einfacher wäre,könne er niemals mehr zurück nach australien zum arbeiten mit seinem jetzigen visa.
    letzte frage,wie sieht es denn aus mit dem heiraten,da war sich die dame von der kanzlei auch nicht sicher,muss er hier her oder kann ich nach austrlalien fliegen um ihn zu heirten und komme dann automatisch mit ihm auf dieses re-applicant visum?oh je,viele fragen und ich hoffe auf menschen,denen ähnliches widerfahren ist,das ich meinen traummann,der aus deutschland ist in australien gefunden habe macht die sache etwas kompliziert,da ich leider geheiratet habe in jungen jahren und auch ein kind habe mit meinem ex,wobei meine süsse das beste ist,was mir hätte passieren können.ich danke euch vorab schonmal

    viele liebe grüsse von nem hoffentlich bals aussie :D

    (Edit geä. DustyTim)

  • Hallo,

    heiraten in Australien ist völlig unkompliziert und die Heiratsurkunde von Australien gilt hier auch. Ich bin Deutscher und meine Frau ist auch Deutsche und wir haben in Darwin geheiratet. Wieder in Berlin hat sie nur beim zuständigen Standesamt 1 die Namensänderung beantragt. Das war eine Sache von 5 Minuten.

  • Willkommen, gigi77.

    Fuer den Fall, dass du hier ernsthafte Hilfe erwartest, wuerde ich dir dringend raten, dich mit der Editierfunktion vertraut zu machen und 4/5 deines Textes zu loeschen.

    Ich denke, das mit dem Heiraten duerfte einfach sein.
    Aber dass dich das berechtigt, deine Tochter aus einer frueheren Beziehung mit ins Ausland zu nehmen, solltest du wohl eher nicht annehmen.

    Weiss dein Ex von deinen Plaenen?

    Never
    does nature say one thing
    and wisdom another

  • Hi Gigi77,

    falls es sich bei der Kanzlei in Brisbane um "No Borders" handelt, kannst Du über die Suchfunktion hier im Forum mehr zu dieser Firma in Erfahrung bringen.

    Wenn der Kindesvater nicht sein Einverständnis gibt, und Du keinen Gerichtsbschluss bekommst, welches Dir das alleinige Sorgerecht gibt, wirst Du das Thema mit Deinem Kind nicht lösen können, wenn das Kind nicht beim Vater bleiben soll/möchte.

    Das Immigration Department wird sowohl beim 457 Visum wie auch bei einem Permanenten Visum für das Kind nach den Details des Vaters fragen und direkt oder später eine Geburtsurkunde anfordern. Wenn der Vater nicht auch mitgeht, wird das Immi das Einverständnis des Vaters verlangen und ansonsten dem Kind kein Visum erteilen.

    Viele Grüße
    Hannes

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (21. August 2009 um 08:02)

  • Zitat

    Original von alexandra_hh
    Bitte nicht böse sein, sondern es als wirklich nett gemeinten Tipp annehmen:
    Solche Texte schrecken ab, sie zu lesen. Ein paar Absätze, Leerzeichen und kürzere Sätze wirken Wunder! ;)


    =) =)

    wieostexteohenleerzeichenundsatzzeichesindochmitetwasgutemwillnesehrgutlesbarfangjetztblossnichztnochmotgrossundkleinschreibungan :D :D

  • Hallo,

    damit mein 17-jähriger Sohn mit mir nach Australien gehen konnte, war außer dem alleinigen Sorgerecht auch noch eine Einverständniserklärung seines Vaters inklusive Apostille erforderlich. Das alleinige Sorgerecht hat nicht ausgereicht. (Mein Sohn geht nun doch nicht mit, das Visum hat er aber.)

    Das ist jetzt keine so gute Nachricht, aber eben meine Erfahrung.

    Viel Erfolg

    Susanne

  • [SIZE=12]Custody requirement[/SIZE]

    #The department seeks to ensure that allowing a child to migrate is not in contravention
    of Australia’s international obligations in relation to the prevention of child abduction.
    If your application includes a child under 18 years of age and that child’s other parent is
    not migrating with you, or there is any other person who has the legal right to determine
    where that child can live, you will need to provide the evidence as outlined below.

    For each child aged under 18 years, you will need to provide one of the following:
    • evidence that the law of your home country permits you to remove the child to
    Australia. This could include an overseas court order granting you sole custody of the child;
    • evidence that each person who can lawfully determine where the child is to live
    consents to the grant of the visa. Such evidence should be either:
    – a statutory declaration or a legal document signed by the child’s other parent (or any
    other person who can lawfully determine where the child shall live) consenting to the
    grant of the visa; or
    – evidence that the child’s other parent is dead, such as a certified copy of the death
    certificate; and
    • evidence that the grant of the visa would be consistent with any Australian child order
    in force in relation to the child. Such evidence should be the original or certified copy
    of the Australian Court order providing you with sole responsibility to decide where
    the child should live.
    In the case of a step-child, you will need to provide evidence that you were in a partner
    relationship with the child’s natural parent and that you have been awarded one of the
    following:
    • a residence order in force for the child under the Australian Family Law Act 1975; or
    • a specific issues order in force under the Australian Family Law Act 1975 giving you
    responsibility for the child’s long-term or day-to-day care, welfare and development; or
    • guardianship or custody, whether jointly or otherwise, under a Commonwealth, state
    or territory law or a law in force in a foreign country.

    Quelle:http://www.immi.gov.au/allforms/booklets/1127.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von Germanwings (21. August 2009 um 09:35)

  • Ja, so steht's da.

    Obwohl ich ich ein Scheidungsurteil mit alleinigem Sorgerrecht nachweisen konnte (court order granting you sole custody of the child), wurde ich von meinem CO aufgefordert noch die Einverständniserklärung (statutory declaration) des Vaters mit Apostille einzureichen, um die Visa zu bekommen. Vielleicht lag es daran, dass das Scheidungsurteil länger zurück lag oder ... ??

    Ich hatte es mir auch leichter vorgestellt.

    Viele Grüße
    Susanne

  • Ha Nnes, de int ext istsc hons chw rgen ugz ules en, wen ndun unau chno chrec htsc hre ibfe hlere inba ust, m ach tesd asf astu nmoe glichde ine nbe itr agz ule sen.

    str engdi chbit tei nzu kun ftme hran :]

    LG
    E la

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahuaaaaaaaaaaaaaaaaaaahahahahahahaha.

    Punkt fuer dich!!!!

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • hallo alle zusammen
    ich hoffe hier menschen zu finden,die mir helfen können und ähnliche erfahrungen gemacht haben.
    also,mein freund,457 visa,lebt in WA und hat noch 1,2 jahre bis zum permanenten visum.
    ich,geschieden,ein kind möchte nun dorthin um ihn zu heiraten.ich habe das aufenthaltsbestimmungsrecht für das kind und bei einer agentur in sydney wurde mir gesagt,das reiche um mit dem kind nach WA zu gehen.
    die botschaft meint nun,ich bräuchte alleiniges sorgerecht und zusätzlich ne unterschrift vom kindesvater um auszuwandern,das kann ja so nicht sein,denn wenn man ALS hat,kann man allein bestimmen was man macht.
    hat jemand auch sowas erfahren müssen und kennt sich aus?
    mit welchem visum komme ich am besten nach WA und kann ihn dann dort heiraten und kümmern sich dort dann australische anwälte weiter um die regelung für das kind?
    ich würde gerne ende des jahres dorthin,quasi als urlaub und wollte dann von dort alles regeln,soweit das möglich ist,nur die botschaft meinte,mann müsse alles vorher hier regeln und wie weit ich dann komme mit meiner kleinen,zwecks exmann,sieht man ja schon im vorfeld.
    mein freund versucht jetzt durch einen besseren job das permanente visum eher zu bekommen um uns dann mit einem re-applicant reinzuholen.
    anwälte in australien machen ja nix umsonst und für eine einfach frage wollten die schon kohle sehen,also kann mein freund von da aus auch nicht wirklich viele infos bekommen.
    alles etwas kompliziert,wenn die liebe des lebens in doen under gefunden wurde.
    wünsche euch einen schönen tag und danke für infos

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