Hallo zusammen,
nach langer Zeit schaue ich hier mal wieder rein. - Und es ist immer noch interessant, sich ein umzuschauen!
Nun zu mir und meinem Anliegen...
Ich war die letzten zwei Jahre mit dem WHV in Australien unterwegs und bin jetzt seit vier Wochen wieder hier in Deutschland.
Ich habe in Australien natürlich auch gearbeitet und habe dort auch mein Superannuation Account gehabt und fleissig Beiträge eingezahlt.
Dieses (das Super Account) habe ich, aus ersichtlichen Gründen (bin ja nun nicht meht in OZ, und wäre ja dumm dort Geld liegen zu lassen, wenn ich es denn hier auch brauchen kann), nun versucht zu schliessen und die über die letzten zwei Jahre eingezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen.
Ich habe auch alle Dokumente, Formulare und benötigten Kopien so weit ausgefüllt und bereitgestellt wie ich es musste und es nach Australien geschickt.
Ungefähr drei Wochen nachdem ich meinen Brief mit allen von der Superannunation Organisation (CBUS in meinem Fall) zur Auszahlung meiner gezahlten Beiträge benötigten Unterlagen abgeschickt hatte, kam der ganze Brief zu mir zurück.
Grund dafür ist laut CBUS, dass keine "einfachen" Dokumente zur Auszahlung meiner gemachten Beiträge reichen (Photocopy des Passports, Fotokopie des abgelaufenen Temporary Resident Visa und der Stempel im Passport das ich Australien verlassen habe), sondern dass ich
1. eine Certified Copy meines Passports
2. eine Certified Copy des abgelaufenen Temporary Resident Visa
3. eine Certified Copy des Ausreisestempels aus meinem Reisepass
beibringen muss.
Der Knackpunkt dreht sich also um die "Certified Copies"!!
Meine Frage ist nun, wie und wo ich meine Dokumente (Fotokopien) so beglaubigen lassen kann, dass es in Australien mit der Superannuation Organisation nicht noch weitere Probleme gibt.
Natürlich habe ich auch schon an eine Anwalt, Notar, Poststelle usw gedacht!
Würde auch absolut kein Problem darstellen.
Das Problem könnte nach meinen Erfahrungen allerdings sein, dass in der deutschen Sprache beglaubigte Kopien in Australien nichts zählen, einschliesslich Dokumenten, die zwar von einem Notar oder Anwalt beglaubigt sind, aber halt leider nicht in englischer Sprachen sind.
D.h. selbst die beglaubigten Kopien wären in OZ nichts wert!?
Könnte das möglicherweise heissen, dass ich meine Dokumente erst hier beglaubigen lassen muss und dann noch übersetzen lassen muss?
Stehe da im Moment echt ein bisschen vor einer Fragestellung und würde mich freuen, wenn es hier ein paar freundliche und gut informierte "Experten"
gibt, die mir bei dieser Fragestellung nützliche Informationen und Hinweise geben können.
Vielen Dank schon mal im Voraus!