Zitate, Copyright etc.

  • Hier im Forum werden regelmaessig Werke anderer (d.h. Zeitungsartikel usw.) zitiert. Das ist ein durchaus heikles Thema, da es dabei schnell zu Urheberrechtsverletzungen kommen kann! (Viele wissen vielleicht nicht, dass es "Anwaelte" gibt, die nichts anderes tun als gezielt nach solchen kleinen Verstoessen zu suchen, um dann persoenlichen Profit daraus zu ziehen, siehe z.B. hier: Wikipedia: Abmahnwelle, Missbrauch

    Um diesbezueglich nicht nur auf hobbyjuristische Interpretationen und Mutmassungen angewiesen zu sein, habe ich mir mal die Muehe gemacht und die relevanten gesetzlichen Regelungen rausgesucht. :rolleyes:

    Die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetze basieren alle auf der [COLOR=crimson]Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works[/COLOR]. In dieser heisst es in

    Article 10 [Certain Free Uses of Works: 1. Quotations; 2. Illustrations for teaching; 3. Indication of source and author]

    (1) It shall be permissible to make quotations from a work which has already been lawfully made available to the public, provided that their making is compatible with fair practice, and their extent does not exceed that justified by the purpose, including quotations from newspaper articles and periodicals in the form of press summaries.

    (3) Where use is made of works in accordance with the preceding paragraphs of this Article, mention shall be made of the source, and of the name of the author if it appears thereon.


    Das relevante deutsche Gesetz ist das [COLOR=crimson]Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)[/COLOR]

    In Abschnitt 6 (Schranken des Urheberrechts) heisst es da in

    § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

    (1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    (2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.


    Interessant, dass eine Quellenangabe offenbar nicht vorgeschrieben ist bei Veroeffentlichungen gemaess § 49 Absatz 2:

    § 63 Quellenangabe

    (3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.


    Es gibt auch noch den § 51 speziell zu Zitaten, der scheint aber fuer ein Forum wie dieses weniger relevant zu sein.


    Jetzt kann sich jede(r) selbst ueberlegen, inwieweit ihr/sein Zitat dem o.g. Gesetz entspricht. Wer mehr dazu wissen will: einfach UrhG oder Berne Convention ergoogeln! :P

    Joerg

  • Zitat

    Original von jninoz
    Um diesbezueglich nicht nur auf hobbyjuristische Interpretationen und Mutmassungen angewiesen zu sein, habe ich mir mal die Muehe gemacht und die relevanten gesetzlichen Regelungen rausgesucht.


    Die Intention ist sicherlich gut. Ich persoenlich finde allerdings, dass ein paar der Hervorhebungen und begleitenden Kommentare etwas ungluecklich gewaehlt sind, weil sie nicht wirklich auf den Kern des Problems zielen, um das es hier geht. Ich erlaube mir daher nochmals ein paar hobbyjuristische Interpretationen und Kommentare hinterherzuschieben, denn ich koennte mir vorstellen, dass einige Leser immer noch nicht viel schlauer sind als vorher.


    Zitat

    Original von jninoz
    Die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetze basieren alle auf der [COLOR=crimson]Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works[/COLOR]. In dieser heisst es in

    Article 10 [Certain Free Uses of Works: 1. Quotations; 2. Illustrations for teaching; 3. Indication of source and author]

    (1) It shall be permissible to make quotations from a work which has already been lawfully made available to the public, provided that their making is compatible with fair practice, and their extent does not exceed that justified by the purpose, including quotations from newspaper articles and periodicals in the form of press summaries.

    (3) Where use is made of works in accordance with the preceding paragraphs of this Article, mention shall be made of the source, and of the name of the author if it appears thereon.


    Man muss erstmal grundsaetzlich zwischen verschiedenen Formen des Zitats unterscheiden. Das allgemeine Zitat im urspruenglichen Sinn bezieht sich nur auf das auszugsweise Kopieren von Texten. In Foren (und so wie im aktuellen Fall von vor zwei Tagen) werden oft ganze Texte/Artikel kopiert. Das ist kein einfaches Zitat mehr im urspruenglichen Sinn, sondern ein sog. Grosszitat (dazu spaeter mehr).


    Zitat

    Original von jninoz
    (1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind.


    Genau im letzten Halbsatz liegt der Knackpunkt. Es duerfte praktisch keine Zeitung oder Agentur geben, die auf den Vorbehalt der Rechte verzichtet. Das komplette Kopieren ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist damit nicht erlaubt.


    Zitat

    Original von jninoz
    (2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind;


    Ich haette anstatt des Wortes "Tagesneuigkeiten" eher den Ausdruck "tatsächlichen Inhalts" hervorgehoben, denn das ist fuer die Frage um die es hier geht meiner Meinung von elementar wichtiger Bedeutung, noch kritischer als das Kriterium der Tagesneuigkeit. Nachrichten tatsaechlichen Inhalts sind Nachrichten, die redaktionell unbearbeitet sind, d.h. nur nackte Fakten enthalten, und keinerlei Kommentare, Erlaeuterungen, Erklaerungen, Wertungen usw. aufweisen. Schon ein Einleitungssatz oder der Vergleich von Fakten (z.B. zwei Zahlen, Platzierungen) kann als redaktionelle Bearbeitung gesehen werden. Wer sich auf § 49 (2) beruft, landet meiner Meinung nach ebenfalls sehr schnell auf duennem Eis, denn es duerfte es in der Praxis so gut wie keinen Artikel geben, der nicht irgendwie redaktionell bearbeitet ist.
    Das Kriterium der "vermischten Nachrichten" schraenkt § 49 (2) sogar noch weiter ein. Vermischte Nachrichten sind in einer Zeitung z.B. allgemeine Nachrichten, die an allgemeinen Plaetzen in der Zeitung auftauchen. D.h. Boersenkurse oder Sporttabellen sind zwar Nachrichten "tatsaechlichen Inhalts" (weil sie nur aus nackten Zahlen und Fakten bestehen), aber keine "vermischten Nachrichten". Eine Vervielfaeltigung nach § 49 (2) scheidet demnach aus, weil beide Bedingungen erfuellt sein muessen. Aus § 49 (2) duerfte sich in der Praxis kaum eine Grundlage zum legalen Kopieren von Zeitungsartikeln ableiten lassen. Umgekehrt verbietet dieser Paragraf so ziemlich jegliche Vervielfaeltigung von Zeitungsartikeln.


    Zitat

    Original von jninoz
    Interessant, dass eine Quellenangabe offenbar nicht vorgeschrieben ist bei Veroeffentlichungen gemaess § 49 Absatz 2:


    Das ist richtig, aber wie oben angedeutet, duerfte eine Veroeffentlichung nach § 49 (2) in der Praxis extrem selten und damit kaum relevant sein.


    Zitat

    Original von jninoz
    Es gibt auch noch den § 51 speziell zu Zitaten, der scheint aber fuer ein Forum wie dieses weniger relevant zu sein.


    Ich finde § 51 ist fuer ein Forum wie dieses und den aktuellen Fall sehr relevant. § 51 regelt unter anderem das bereits angefuehrte Grosszitat, also das Kopieren eines ganzen Artikels um den es hier im aktuellen Fall von vor zwei Tagen ging. Das Grosszitat ist in der Praxis hauptsaechlich auf wissenschaftliche Arbeiten beschraenkt. Die Rechtssprechung sieht beim Kopieren (d.h. beim Grosszitat) ganzer Artikel die Nutzung in ihrem Umfang nicht gerechtfertigt. Das ist ja auch nur logisch, denn schliesslich kann man den Text von einer Presseagentur oder Zeitung zum Nachdruck kaufen bzw. lizensieren. In der Wissenschaft sieht das oft ganz anders aus.


    Zitat

    Original von jninoz
    Jetzt kann sich jede(r) selbst ueberlegen, inwieweit ihr/sein Zitat dem o.g. Gesetz entspricht. Wer mehr dazu wissen will: einfach UrhG oder Berne Convention ergoogeln! :P


    Meiner Meinung nach laesst sich in der Praxis aus keinem der hier angegebenen Paragraphen ein Recht zur Kopie von ganzen Artikeln ableiten. Die Kriterien, die das erlauben wuerden, duerften in der Praxis so gut wie nie erfuellt sein. Das Setzen eines Links auf oeffentlich zugaengliche Artikel im Internet ist wie bereits im anderen Thread erwaehnt normalerweise kein Problem (vgl. Paperboy Urteil). Auch gegen eine kurze Zusammenfassung zum Inhalt des Artikels mit eigenen(!) Worten wird niemand was einzuwenden haben.

    Das hier Gesagte gilt sinngemeass uebrigens auch fuer Bilder, Zeichnungen, Diagramme usw.
    Als Grundregel: Nur Texte und Bilder einstellen, die man entweder selbst verfasst oder geknipst hat. Das Verwenden von Texten und huebschen Bildern aus anderen Webseiten in Forenbeitraegen, Blogs, der eigenen Webseite oder selbst nur als Avatar-Bild ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletung, wenn der Urheber nicht ausdruecklich seine Zustimmung gegeben hat oder die Verwendung anderweitig lizensiert wurde (z.B. Wikipedia Artikel).

    Das Aufspueren von unlizensierten Texten im Internet ist mit heutigen Mitteln schon recht einfach moeglich und wird von grossen Medienkonzernen auch vollautomatisch durchgefuehrt.

    So wie der Ladendiebstahl die Existenz eines Haendlers bedroht, genauso gefaehrdet der Diebstahl von geistigem Eigentum die Existenz von Kreativ-Schaffenden. Der Gesetzgeber traegt dem Rechnung, in dem beide ein Recht auf Schutz ihres Eigentums haben und ein "Dieb" entsprechend bestraft oder zu Schadensersatz verpflichtet werden kann.

  • Zitat

    ziemlich viele zitate in deinem text ;)


    Deswegen ist es ja so gut, dass es den Paragraph 5 gibt, der besagt:

    § 5 Amtliche Werke

    (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

    :D :D :D

  • Hallo,

    also erstmal danke fuer Deine Ausfuehrungen. Ich muss aber gleich mal eine Sache richtigstellen: Der "aktuelle Fall von vor zwei Tagen" war zwar in der Tat der Ausloeser, warum ich endlich mal wissen wollte, was denn nun tatsaechlich zu dem Thema im Gesetz steht, das von mir in diesem Thread Gepostete steht aber sonst in keinerlei Zusammenhang mit dem anderen Thread. Du scheinst es so interpretiert zu haben, dass ich Deine Ausfuehrungen in dem anderen Thread hier widerlegen wollte? Das ist aber nicht der Fall! Ich habe das hier gepostet, damit sich jeder mal ein Bild von den gesetzlichen Fakten machen kann und nicht nur auf Aussagen anonymer Internetposter angewiesen ist, von denen niemand wissen kann, ob sie denn wirklich Ahnung von der Materie haben. Ich habe in meinem Eingangsposting auch ganz bewusst fast komplett auf persoenliche Interpretationen verzichtet.

    Zitat

    Genau im letzten Halbsatz liegt der Knackpunkt. Es duerfte praktisch keine Zeitung oder Agentur geben, die auf den Vorbehalt der Rechte verzichtet.


    Aus diesem Grund hatte ich das mit dem Vorbehalt der Rechte auch hervorgehoben. Die gaengige Meinung in diesem Forum war naemlich bislang, dass alles okay ist, solange nur eine Quellenangabe dabeisteht. Nun sieht jeder schwarz auf weiss, dass es so einfach nicht ist. Allerdings bin ich nicht davon ueberzeugt, dass da immer und in jedem Fall ein Vorbehalt der Rechte angegeben ist. Es gibt ja nicht nur kommerzielle Publikationen. So kommt es also immer auf den konkreten Einzelfall an.

    Zitat

    Aus § 49 (2) duerfte sich in der Praxis kaum eine Grundlage zum legalen Kopieren von Zeitungsartikeln ableiten lassen.


    OK, Du wirst vermutlich recht haben mit Deinen Ausfuehrungen zu den "vermischten Nachrichten tatsaechlichen Inhalts". Was ist jedoch mit den "Tagesneuigkeiten"? Diese kann man nach deutschem Recht ja offensichtlich zitieren?!

    Um es mal konkret zu machen: In South-East-Queensland bricht ein Buschfeuer aus, The Courier-Mail berichtet. Es handelt sich doch in diesem Fall ganz klar um eine "Tagesneuigkeit"? Also kann (zumindest nach deutschem Recht) ohne Einschraenkungen daraus zitiert werden? Und zu meinem grossen Erstaunen braeuchte man noch nicht einmal eine Quellenangabe machen. (Sollte man der Hoeflichkeit halber natuerlich trotzdem in jedem Fall tun.) Oder "Sandsturm in NSW", "Jurist wird von Blitz erschlagen" :D, "Oil Rig brennt" usw. Derartige Meldungen sind doch alles "Tagesneuigkeiten" und koennen demnach zitiert werden? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann muss ich mich demnaechst mal zu einen Deutschkurs anmelden... =)

    Zitat

    Ich finde § 51 ist fuer ein Forum wie dieses und den aktuellen Fall sehr relevant.


    Wie oben bereits erwaehnt ging es mir hier nicht um den "aktuellen Fall". Ich persoenlich kann dem § 51 nicht viel Nuetzliches entnehmen, was dieses Forum betrifft:

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Zitat

    Das Aufspueren von unlizensierten Texten im Internet ist mit heutigen Mitteln schon recht einfach moeglich und wird von grossen Medienkonzernen auch vollautomatisch durchgefuehrt.


    Das gilt uebrigens auch fuer Fotos. Es gibt spezielle Software und Dienstleister, die das Internet systematisch nach geklauten Bildern durchsuchen...

    Joerg


    PS: Wer sich fuer das australische Copyright Recht interessiert (viele hier leben ja in OZ), der kann es sich hier herunterladen: Copyright Act

  • Zitat

    Original von jninoz
    Ich habe in meinem Eingangsposting auch ganz bewusst fast komplett auf persoenliche Interpretationen verzichtet.


    Aus dem Grund habe ich ein paar Kommentare hinterhergeschoben. Fuer viele Menschen sind Gesetzestexte schwer zu verstehen und zu interpretieren.


    Zitat

    Original von jninoz
    Allerdings bin ich nicht davon ueberzeugt, dass da immer und in jedem Fall ein Vorbehalt der Rechte angegeben ist. Es gibt ja nicht nur kommerzielle Publikationen.


    Bei Zeitschriften, Presseagenturen, kommerziellen Onlineportalen kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass saemtliche Rechte vorbehalten sind. Der Vorbehalt muss nicht zwingend bei jedem Artikel dabeistehen, es reicht auch ueber das Impressum. Und wenn's dort fehlt hat der Chefredakteur sicherlich nicht mehr lange seinen Job.
    Ich schreibe selbst einen eigenen Blog und fuer andere Onlineportale - alles nicht kommerziell und trotzdem behalte ich mir saemtliche Rechte vor. Wenn es nicht ausdruecklich anders angegeben ist, wuerde ich im Zweifelsfall immer davon ausgehen, dass der Urheber sich saemtliche Rechte vorbehaelt.

    Zitat

    Original von jninoz
    Was ist jedoch mit den "Tagesneuigkeiten"? Diese kann man nach deutschem Recht ja offensichtlich zitieren?!

    Um es mal konkret zu machen: In South-East-Queensland bricht ein Buschfeuer aus, The Courier-Mail berichtet. Es handelt sich doch in diesem Fall ganz klar um eine "Tagesneuigkeit"? Also kann (zumindest nach deutschem Recht) ohne Einschraenkungen daraus zitiert werden? Und zu meinem grossen Erstaunen braeuchte man noch nicht einmal eine Quellenangabe machen.


    Die Kosten- und Quellen-freie Uebernahem einer Tagesneuigkeit nach 49 (2) bezieht sich nur auf das Wiedergeben der Nachricht an sich, nicht aber auf inhaltliche Erlaeuterungen und dergleichen (vor einigen Jahren gab es dazu ein Urteil, Details muesste ich raussuchen). Im konkreten Fall duerftest Du schreiben, dass es in ein QLD Buschfeuer gibt. Das ist die eigentliche Nachricht, und die darfst Du unentgeltlich und sogar ohne Quellenagabe weitergeben. Du darfst aber nicht den kompletten Text, aus dem Du die Information hast, kopieren. Wie bereits geschrieben darfst Du eine sinngemaesse Zussamenfassung der Krennachricht in eignen Worten veroeffentlichen.

    Vielleicht wird das ganze anschaulicher wenn Du es versuchst auf Bilder zu uebertragen. Wenn Du als Zeitung oder TV-Station als einziger (exklusiv) Bilder einer Tagesneuigkeit hast, dann haettest Du sicherlich auch was dagegen wenn einfach so jeder die Bilder benutzen koennte und das auch noch ohne Quellennachweis. Andere Zeitungen/TV-Sender duerfen zwar die Nachricht melden und muessen dabei noch nicht mal unbedingt angebeben, dass sie die Bilder bei Dir gesehen haben, sie duerfen aber nicht Deine Bilder einfach so fuer den eigenen Beitrag benutzen.

    Zitat

    Original von jninoz
    Wie oben bereits erwaehnt ging es mir hier nicht um den "aktuellen Fall". Ich persoenlich kann dem § 51 nicht viel Nuetzliches entnehmen, was dieses Forum betrifft:

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn


    Der von mir hervorghobene Absatz beschreibt das komplette Kopieren eines Werkes und hat meiner Meinung nach deswegen Relevanz fuer Faelle wie diesen.


    Nochmals als allgemeiner Rat:
    Da das deutsche Abmahnrecht weltweit einmalig ist (und zwar nicht im positiven Sinn gemeint), wuerde ich es lieber nicht darauf ankommen lassen. Wie gesagt, das Posten eines Links mit kurzer Erlaeuterung war bis jetzt noch nie ein Problem. Damit sollte jeder leben koennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Australien-FAQ (9. November 2009 um 14:56)

  • ihr wisst aber schon, dass der text seit 06.11.2009 um 15:16h vom threadersteller auf anraten und anleitung von australien FAQ abgeaendert wurde... ;)

  • Darf ich diesen Thread aus gegebenem Anlass noch mal aus der Versenkung holen und darauf hinweisen, dass das Urheberrecht zu beachten ist!

    Bitte, bitte kopiert keine kompletten Texte aus anderen Websites, insbesondere von News Pages (z.B. AFP, AAP, reuters, dpa etc.) oder Online-Magazinen (z.B. Spiegel Online, Welt, Sydney Morning Herald, etc.)!
    Macht euch die kleine Muehe stattdessen eine kurze, sinngemaesse Zusammenfassung in eigenen Worten zu schreiben und verweist dann auf die Internet-Adresse des Artikels (URL), die der interessierte Leser anklicken kann.

    Aehnliche Richtlinien gelten fuer das Direktverlinken von Abbildungen, zu denen ihr nicht die Rechte habt!

    Sollte es sich bei einem Bild unter CC Lizenz (Creative Commons, schaut mal rein, ihr werdet ueberrascht sein, was sich dort alles finden laesst!) handeln, ueperprueft bitte ausserdem (bevor ihr verlinkt), ob die Betreiber der entsprechenden Seite das Direktverlinken zulassen.

    Sollte das Direktverlinken nicht erwuenscht, das Bild aber gezeigt werden duerfen, schreibt einen kurzen Wortbeitrag und verweist auf die URL (wie oben) -- oder speichert das Bild auf eurem Rechner um es von dort als Dateianhang zu eurem Beitrag hochzuladen.

    Never
    does nature say one thing
    and wisdom another

  • Ha!,wusste ich es doch!!

    Jetzt kann ich den Murph bei seinem Gemaecht packen ;)
    Hat er doch beim skypen ein screenshot gemacht und mich stark haesslich gemacht!
    Jetzt nutzt er das als Avatar!


    Los Leute,sperrt ihn!!
    (ich moechte natuerlich Daluk zustimmen)

    regards

    Breadrock

  • Zitat

    Original von breadrock
    Hat er doch beim skypen ein screenshot gemacht und mich stark haesslich gemacht!

    [COLOR=red][SIZE=20]Das geht nicht!!![/SIZE][/COLOR]

    :) :( ;) :P ^^ :D ;( X( :* :| 8o =O <X || :/ :S X/ 8) ?( :huh: :rolleyes: :love: 8| :cursing: :thumbdown: :thumbup: :thumbup: :sleeping: :whistling: :evil: :saint: <3 :!: :?: :O :] =) :baby: :flag airborne banned blackeye borg censored chinese cookie cookie crazy dead doofy evilgrin hi huntsman ill ninja oops phatgrin shit wayne

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!