Hier im Forum werden regelmaessig Werke anderer (d.h. Zeitungsartikel usw.) zitiert. Das ist ein durchaus heikles Thema, da es dabei schnell zu Urheberrechtsverletzungen kommen kann! (Viele wissen vielleicht nicht, dass es "Anwaelte" gibt, die nichts anderes tun als gezielt nach solchen kleinen Verstoessen zu suchen, um dann persoenlichen Profit daraus zu ziehen, siehe z.B. hier: Wikipedia: Abmahnwelle, Missbrauch
Um diesbezueglich nicht nur auf hobbyjuristische Interpretationen und Mutmassungen angewiesen zu sein, habe ich mir mal die Muehe gemacht und die relevanten gesetzlichen Regelungen rausgesucht.
Die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetze basieren alle auf der [COLOR=crimson]Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works[/COLOR]. In dieser heisst es in
Article 10 [Certain Free Uses of Works: 1. Quotations; 2. Illustrations for teaching; 3. Indication of source and author]
(1) It shall be permissible to make quotations from a work which has already been lawfully made available to the public, provided that their making is compatible with fair practice, and their extent does not exceed that justified by the purpose, including quotations from newspaper articles and periodicals in the form of press summaries.
(3) Where use is made of works in accordance with the preceding paragraphs of this Article, mention shall be made of the source, and of the name of the author if it appears thereon.
Das relevante deutsche Gesetz ist das [COLOR=crimson]Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)[/COLOR]
In Abschnitt 6 (Schranken des Urheberrechts) heisst es da in
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
Interessant, dass eine Quellenangabe offenbar nicht vorgeschrieben ist bei Veroeffentlichungen gemaess § 49 Absatz 2:
§ 63 Quellenangabe
(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.
Es gibt auch noch den § 51 speziell zu Zitaten, der scheint aber fuer ein Forum wie dieses weniger relevant zu sein.
Jetzt kann sich jede(r) selbst ueberlegen, inwieweit ihr/sein Zitat dem o.g. Gesetz entspricht. Wer mehr dazu wissen will: einfach UrhG oder Berne Convention ergoogeln!
Joerg