Dokumente übersetzten lassen

  • Hallo,
    Zu meiner Situation könnt ihr unter Neuvorstellung lesen.
    Ich bereite gerade die Beantragung des Subclass 457 Visas vor.
    Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema schon oft angesprochen wurde, aber ich habe noch keine wirkliche Antwort darauf gefunden.
    [list=1]
    [*]Müssen Dokumente wie Zeugnisse, Arbeitszeugnisse… mit Apostille übersetzt werden oder reicht es die Dokumente von einem Vereidigten Übersetzer machen zu lassen?
    [*]Leidiges Thema mit dem Polizeilichen Führungszeugnis. Benötige ich das mit Apostille? Muss es übersetzt werden?
    [*]Müssen von den übersetzten Dokumenten auch beglaubigte Kopien der Organale beigelegt werden.
    [*]Welche Zeugnisse müssen eingereicht werden? Langt es die letzten Zeugnisse einzureichen? z.B. Höchster Schulabschluss, letzter Arbeitgeber?
    [/list=1]

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten. Wen ihr eure Antworten noch mit einem Link zu einem Gesetzestext verifizieren könnt währe das genial.
    Gruß Chris

  • So ich fange mal selbst an.
    Siehe Seite des Immi

    Certified documents
    Do not supply original documents with your application unless asked to do so.
    Note: Police checks are the exception. You must provide original police checks.
    You should provide 'certified copies' of original documents. 'Certified copies' are copies authorised, or stamped as being true copies of originals, by a person or agency recognised by the law of the country in which you currently reside. All departmental offices outside Australia have the facility to certify or witness documents if necessary; this service may attract a charge.

    Translating documents into English
    Documents in languages other than English that you provide with your application must also be accompanied by an accurate English translation of each of those documents.
    If you are applying for a visa outside Australia and you are having documents translated outside Australia, it is recommended that you use a translator who is professionally qualified.
    If you are applying for a visa in Australia and you are having documents translated in Australia, it is recommended that you use a translator who has been accredited by the National Accreditation Authority for Translations and Interpreters (NAATI). Further information on NAATI is available from their website.


    Zu Frage 1.
    If you are applying for a visa outside Australia and you are having documents translated outside Australia, it is recommended that you use a translator who is professionally qualified.
    Das klingt ja ziemlich offen. Was ist ein “ translator who is professionally qualified“ und nur empfohlen.
    Allerdings verweisen sie in Australien auf „accredited by the National Accreditation Authority for Translations and Interpreters (NAATI)“ was in Deutschland wohl einem beeidigten Übersetzer nahekommt.

    Zu Frage 2.
    Sicher ist hier das ich das Original abgeben muss. Und da es auf deutsch ist sollte es wahrscheinlich auch übersetzt werden. Und wie ich schon in einigen Berichten gelesen habe reicht das ohne Apostille. Habe dazu aber leider noch keinen offiziellen Text gefunden.

    Zu Frage 3.
    Documents in languages other than English that you provide with your application must also be accompanied by an accurate English translation of each of those documents.
    Also Ja


    Gruß Christian

  • Zitat

    Original von C4Chris
    Wen ihr eure Antworten noch mit einem Link zu einem Gesetzestext verifizieren könnt währe das genial.
    Gruß Chris

    Hi Chris
    geht es dir gut?

    Die Fragen die Du stellst sind nicht durch Gesetzestexte, sondern durch den Gesetzen subordinierte Ausführungsbestimmungen (Policy) des DIAC geregelt. Im Gesetz, zum Beispiel, steht im Bezug auf Führungszeugnisse, dass der der Christian charakterlich einwandfrei sein muss, um mit 'nem 457 Visum nach Australien zu kommen. Die Ausführung, bzw. Prüfung oder Festlegung der zu prüfenden Kriterien, überlässt der Gesetzgeber dem Department.

    Da wir hier karikative Mitarbeiter :D aber keine Rechtsanwälte sind, wird dir möglicherweise bezüglich Zitaten von Gesetzestexten, nicht zu Schweigen von Departmental Policy, niemand eine Auskunft gegeben können. Für so etwas benötigst Du einen Registered Migration Agent, würde ich vermuten, auffindbar auf der Website der Migration Agents Registration Authority in Sydney. http://www.themara.com.au

    Departmental Policy befindet sich auf der Website des DIAC, die Du zitiert hast

    zu Frage 1 erster Post) Ein vereidigter Übersetzer Übersetzer wäre jemand in Deutschland. Ein NAATI accredited Translator wäre das Äquivalent in Australien. Beides wird (under policy :D) vom DIAC akzeptiert

    zu Frage 2 erster Post) Wenn Du ein 457 Visum beantragst, brauchst Du als Deutscher, Özi oder Schweizer gar kein(e) Führungszeugniss(e) (under policy :D)

    Zu Frage 3 erster Post) Klar. Der Übersetzer bestätigt ja nur die Richtigkeit der Übersetzung, aber nicht die Authentizität des Ur-Dokumentes

    Zu Frage 4 erster Post) Du musst zeigen, das Du die von Dir zur besetzende Stelle (die damit verbundenen Tätigkeiten) aufgrund Deines beruflichen Hintergrundes kompetent ausführen kannst. Der Nachweis kann ein formaler beruflicher Abschluss oder Arbeitserfahrung oder ein Mix aus beidem sein.

    Zugang zur Departmental Policy bekommst Du hier, kostet aber 'ne Kleinigkeit: http://www.immi.gov.au/business-services/legend/

    Cheers
    Hannes

  • Hi Germanwings,
    danke für die schnelle Antwort.
    Ja eigentlich geht es mir gut, danke der Nachfrage. Das Wetter könnte besser sein Regnet schon den ganzen Abend. :rolleyes:
    Wobei so kann ich in ruhe den Papiergram angehen. :baby:
    Das mit dem kreative sein ist hier in Australien glaube ich auch sehr wichtig da alles so und so ausgelegt werden kann. Habe das schon mit dem Tax durchgespielt. Ab wann ist man ein Resident für Tax Angelegenheiten. Da gibt es ja auch nichts wirkliches nur eine Sammlung von Richtersprüchen. Australien common law halt. No worries mate :]

    Nochmal zu2.
    Benötige ich das Führungszeugnis auch nicht wen ich als Deutscher in Australien das Visa beantrage?

    "If you are applying in Australia, you should provide this information with your application."
    Siehe auch diese Liste.

    Ich wehr echt froh wen ich das Ding nicht bräuchte da ich ein wenig im Zeitdruck bin und das ganze ja persönlich im Konsulat beantragt werden müsste.

    Als Deutscher Konstrukteur kommt man dann ja beim 457 um fast alles rum.
    Kein Gesundheitstest da Deutschland als low risk eingestuft ist, kein English Test da nicht gruppe 4....., (kein Führungdzeugnis). 8)

    Danke für den Link zur Departmental Policy aber für 1x Visa beantragen ist das denke ich ein wenig teuer. :D

    Cheers Christian

  • Hi Chris,

    noch ist nicht ganz klar wo Du eigentlich bist. In AU? Melbourne? Hier in Syd hatten wir heute wieder um die 35 C und es war glorious. Jetzt geht schon wieder das Gejammer wegen Buschfeuergefahr los. Ich find's entspannend, wenn es warm ist.

    Du benötigst als Deutscher etc. kein Führungszeugnis für die Beantragung des 457 Visums. Du solltest wohl die Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß beantworten... . Kriegsverbrecher? :D Unehrenhaft vom Bund entlassen? Bank überfallen? An der Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt gewesen :D? In einer Bürgermiliz tätig gewesen :D :D? Etc Wenn Du alles verneinen kannst, fragt auch keiner nach dem Führungszeugnis, beim 457 Visum, wenn dein Pass aus D; CH oder AT ist.

    Ansonsten hast Du ja schon alles gecheckt.

    Cheers & Good Luck

    Hannes

  • Hallo Christian,

    zu Deinen Fragen:

    1. Wenn Du Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer aus D schickst, werden diese von DIAC ohne Apostille akzeptiert.
    NAATI-Übersetzungen werden in AU eh akzeptiert - wäre ja auch schade, wenn sie ihren eigenen Instanzen nicht trauen würden.

    2. Ein polizeiliches Führungszeugnis - wenn benötigt - mußt Du im Original einreichen. Dazu gehört eine beglaubigte Übersetzung (siehe 1) - auch wenn inzwischen bei den Behörden angekommen sein sollte, was "kein Eintrag" auf englisch heißt.

    3. Zu den Übersetzungen mußt Du eine beglaubigte Kopie Deiner deutschen Unterlagen mit einreichen (Deine Originale wirst Du nicht aus der Hand geben wollen, die siehst Du nicht wieder).
    Einige gehen zum Pfarrer oder basteln sich selbst einen Stempel. Es kann sein, daß die Beglaubigung akzeptiert wird. Ich würde beim (finanziellen und aufwandsbezogenen) Gesamtumfang eines Visumsantrags kein Risiko eingehen, d.h. der Behörde keinen Anlaß zu Nachfragen und somit Verzögerungen und ggf. Zweifeln an Deinen Dokumenten geben und daher sofort eine offiziell in D anerkannte Beglaubigung einholen. Da Du schon in AU bist, kannst Du Dich hier nach den australischen Gepflogenheiten richten - in AU wird das großzügiger gehandhabt.

    4. Eingereicht werden müssen alle Schulabschlüsse nach dem allgemeinen Schulabschluß, das heißt z.B., Realschulzeugnis oder Abiturzeugnis müssen nicht eingereicht werden, wohl aber alle weiterführenden Zeugnisse, z.B. Berufsschulzeugnis. Arbeitszeugnisse je nach Situation.
    Da Du vielleicht wieder nach D zurück möchtest und dann auch englische Zeugnisse ins Deutsche übersetzen lassen willst, würde ich es mal hier versuchen. Die können für Australien und Deutschland beglaubigt hin und zurück übersetzen. Ist ja auch nicht schlecht, wo so viele wieder kommen... : 8o
    Gruß, Peter

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