Frage zum Führungszeugnis

  • Hallo Ihr!

    Muss das Führungszeugnis beglaubigt werden?

    Ich bin gerade daran, das Führungszeugnis zu bestellen und beim letzten Punkt in der Bestellung darüber gestolpert:

    "Beglaubigung/Apostille
    Nur bei ausländischen Behörden als Empfänger: Sie müssen abgeklärt haben, ob eine Beglaubigung verlangt wird. "

    Braucht es das für DU?

    Danke euch!
    Claire

  • Hi

    Bei unseren Führungszeugnissen hat die Behörde draufgeschrieben,dass diese nur für die DIAC gilt.Also ein spezielles Führungszeugnis für diesen Zweck.
    Wir waren allerdings persönlich dort und haben der Dame erklärt für was wir diese benötigen.
    Ala,wir sind in Österreich zu Hause,vielleicht ist es in Deutschland anders.

    Lg Tom

  • ivh hatte ein ganz normales Fuehrungszeugnis: Keine Apostille, keine Beglaubigung, kein Zweck.

    Das im Original mit Uebersetzung (von NAATI Uebersetzer) hat Immi gelangt.

  • Hallo Claire,

    war mir vor einigen Monaten auch unsicher, ob fürs Visum eine Apostille notwendig ist, ich habe dann beim Meldeamt das FZ mit Apostille bestellt (die beantragen das direkt beim BfJ) und innerhalb von 7 Tagen war es da. Dann übersetzen lassen und ab damit.

    LG

  • Ich brauchte auch eine Uebersetzung von einer NAATI Uebersetzerin.

    Habe einen gute und guenstige Uebersetzerin, die ich in Sydney empfehlen kann. Sie hat die entsprechenden Qualifikationen um die benoetigte Beglaubigung auszustellen.

    Die Website ist: http://www.purplecowtranslations.com und habe keine Agentur gefunden, die guenstiger war... sehr schnelle Antwort.

    Viel Glueck!

  • Zitat

    Original von lovingoz
    Ich brauchte auch eine Uebersetzung von einer NAATI Uebersetzerin.

    Habe einen gute und guenstige Uebersetzerin, die ich in Sydney empfehlen kann. Sie hat die entsprechenden Qualifikationen um die benoetigte Beglaubigung auszustellen.

    Die Website ist: http://www.purplecowtranslations.com und habe keine Agentur gefunden, die guenstiger war... sehr schnelle Antwort.

    Viel Glueck!

    Es fragt aber niemand nach einem Übersetzungsdienst. Sachdienliche Hinweise statt Spam werden aber immer gerne gelesen :D

  • Na, entschuldige, wenn ich zu viele Hinweise gab... es war mir nicht bewusst, dass Tips weiterzugeben ein Verbrechen ist.

  • Hallo Freunde,

    ich bin ganz verzweifelt, als Ausländer in Deutschland geboren und aufgewachsen, war ich natürlich hier niemals richtig zu Hause.
    Jetzt ist mein großes Ziel, das neue Glück in Australien zu suchen.

    Ich bin Customer Service Manager,
    spreche verhandlungssicher Englisch.


    Ausserdem habe ich eine Weiterbildung als Industriefachwirt (IHK) abgeschlossen und bin gerade an dem Betriebswirt (IHK) dran,
    Abschluss voraussichtlich Juli 2010.

    Werden diese beiden Weiterbildungen in Australien anerkannt???
    Angeblich lt. IHK Deutschland ist der Betriebswirt, quasi ein Masterlevel.

    Dann habe ich allerdings noch eine peinliche Frage:
    Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich vorbestraft bin:
    einmal wegen Verstosses gegen das BTMG in nicht geringer Menge (Besitz!)

    einmal wegen Trunkenheit am Steuer.

    Hab ich so überhaupt eine Chance auf ein Visum??

    Danke für die Hilfe im Voraus

  • Hi,

    sind die Vorstrafen überhaupt (noch) eingetragen?
    In das unbeschränkte Führungszeugnis für Gerichte etc. werden alle Vorstrafen eingetragen, in das eingeschränkte (für Arbeitgeber) nur Geldstrafen ab 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Außerdem werden die Vorstrafen nach bestimmten Fristen spurenlos gelöscht (nachzulesen im Bundeszentralregistergesetz).
    Es kann auch ein Antrag zum Bundesamt für Justiz in Bonn auf vorzeitige Löschung gestellt werden. Ob eine geplante Auswanderung als wichtiger Grund für eine vorzeitige Löschung anerkannt wird, müßte dort erfragt werden.
    Jedenfalls: Wenn nichts im Auszug steht, bist Du nach deutschem Recht nicht vorbestraft und der Auszug sauber.

    Einmal editiert, zuletzt von yanjep (22. Januar 2010 um 17:57)

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antwort.
    Leider ist die erste strafe über 90 Tagessätze, da ich 2 Jahre Bewährung bekommen habe.
    Ist ca 2 Jahre her, somit steht es drin....... *heul*
    Also keine Einwanderung??

    Einmal editiert, zuletzt von Fill78 (22. Januar 2010 um 19:58)

  • Hallo,

    was die Qualifikationen angeht, da musst Du Dich zuerst einmal hier:

    http://www.immi.gov.au/skilled/genera…ons-outside.htm

    http://www.immi.gov.au/skilled/skille…a-permanent.htm

    schlaulesen. Gibt es einen Beruf auf der SOL, fuer den Du mit Deinen Qualifikationen + Berufserfahrung die Anerkennung schaffst? Auf der Liste stehen auch die jeweils zustaendigen Anerkennungsinstitutionen und auf deren Webseite erfaehrst Du die Voraussetzungen fuer eine Qualifikationsanerkennung. Wenn diese erste Recherche negativ ausfaellt, dann wars das im Prinzip schon mit dem Auswandern nach Australien, oder aber Du arbeitest gezielt an dem "Problem", d.h. erwirbst noch Qualifikationen + Berufserfahrung, um in drei/vier Jahren bessere Aussichten zu haben. (Das ist allerdings ein wenig wie Lotto, da sich die Berufslisten und Visaklassen immer mal aendern.)

    Zu dem Fuehrungszeugnis und den Vorstrafen: Soweit ich weiss wird der Antrag abgelehnt, wenn es Vorstrafen ab 2 Jahren Freiheitsentzug gibt. Bin mir da aber nicht 100%ig sicher. Auch wird es hierbei einen grossen Ermessensspielraum fuer Immi geben, da es in unterschiedlichen Laendern ja extrem unterschiedliche Urteile gibt. Du schreibst "wegen Verstosses gegen das BTMG in nicht geringer Menge". Damit haettest Du dann ja vermutlich in einigen Laendern (Singapore, Indonesien u.a.) die Todesstrafe bekommen, in Deutschland dagegen nur Bewaehrung. So drastisch sind die Unterschiede!

    Es ist uebrigens fast unerheblich, ob die Vorstrafen noch im deutschen Fuehrungszeugnis auftauchen: Du musst im Einwanderungsantrag alle Verurteilungen angeben, die Du jemals irgendwo erhalten hast. Verschweigst Du etwas, oder machst Falschangaben, kann Dir spaeter jederzeit das Visum und sogar die australische Staatsbuergerschaft wieder aberkannt werden! Weiss nicht, ob ich mit diesem Risiko irgendwo leben wollte. Auch wuerde ich mich (heutzutage) nicht darauf verlassen, dass Staaten nicht umfangreich Daten austauschen.

    Ich kann es nicht mit Bestimmtheit sagen, aber ich vermute sehr stark, dass Immi gerade auch bei BTMG Vorstrafen eher weniger kulant ist. Deine Chancen waeren sicher besser, wenn das alles schon etwas mehr als nur 2 Jahre zurueckliegen wuerde! Lass Dich von einem Migration Agent beraten, wenn Du diesbezueglich verlaesslichere Angaben brauchst.

    Zitat

    als Ausländer in Deutschland geboren und aufgewachsen, war ich natürlich hier niemals richtig zu Hause.


    Dieses Problem wuerde Dich dann u.U. nach Australien verfolgen...

    Cheers,
    Joerg

  • Hallo Joerg,

    vielen Dank für Deine sehr detaillierte Antwort.
    Mit dem Risiko etwas zu verschweigen, wollte ich natürlich nicht leben..auch wenn es hier jetzt nicht so erscheint, bin ich ein ehrlicher Mensch.

    ZitatGibt es einen Beruf auf der SOL, fuer den Du mit Deinen Qualifikationen + Berufserfahrung die Anerkennung schaffst?
    In einer älteren Liste war der Customer Service Manger drin, jetzt in der scheinbar aktualisierten wohl nicht mehr.... :(
    Der Betriebswirt(IHK), wurde mir zumindest von der IHK bestätigt, kann als Master Level anerkannt werden.
    Also kann zumindest....

    Zitat:
    als Ausländer in Deutschland geboren und aufgewachsen, war ich natürlich hier niemals richtig zu Hause.

    Dieses Problem wuerde Dich dann u.U. nach Australien verfolgen...

    Daher kann ich ja auswandern, wenn man nirgendwo(auch nicht in der Heimat der Eltern) zu Hause ist, fällt es einem leichter in ein Land seiner Wahl zu wechseln.


    Vielen Dank nochmal.

    Einmal editiert, zuletzt von Fill78 (26. Januar 2010 um 13:21)

  • Hallo,

    Zitat

    In einer älteren Liste war der Customer Service Manger drin, jetzt in der scheinbar aktualisierten wohl nicht mehr….


    Vielleicht hast Du Glueck und es werden wieder Berufe hinzugefuegt, wenn es mit der Wirtschaft weltweit wieder besser laeuft. Gibt natuerlich keine Garantie dafuer, ich wuerde es aber nicht ausschliessen! Gab immer schon Auf und Abs. Ansonsten koenntest Du auch mal schauen, ob Du evt. einen artverwandten Beruf auf der Liste findest, fuer den Du Qualifikation und Arbeitserfahrung hast, bzw. noch erwerben koenntest. Wenn Dir die Sache wichtig ist, wuerde ich mal einen Migration Agent um Rat fragen. Eine erste Einschaetzung kostet bei den meisten nicht die Welt. (Allerdings habe ich selbst keine Erfahrung mit Migration Agents.)

    Zitat

    Der Betriebswirt(IHK), wurde mir zumindest von der IHK bestätigt, kann als Master Level anerkannt werden.
    Also kann zumindest….


    Das kann man meist nicht 1:1 auf Australien uebertragen. Die hiesigen Anerkennungsinstitutionen haben da ihre eigenen Vorstellungen. Sei also nicht enttaeuscht, wenn die das hier nicht als Master anerkennen. Es ist auch fuer eine Einwanderung nicht so wichtig. Hauptsache ist, dass Du die Mindestanforderungen fuer eine Anerkennung im jeweiligen Beruf erfuellst. Wenn die Qualifikationen besser sind, ist das allenfalls spaeter bei der Jobsuche von Vorteil. (Manchmal aber auch von Nachteil :rolleyes:.)

    Zitat

    Daher kann ich ja auswandern, wenn man nirgendwo(auch nicht in der Heimat der Eltern) zu Hause ist, fällt es einem leichter in ein Land seiner Wahl zu wechseln.


    OK, das stimmt natuerlich. 8)


    Nochmal zu der BTMG Verurteilung: Ich wuerde vermuten, dass die nach etwa 5 Jahren ein Auge zudruecken koennten, wenn in der Zwischenzeit nichts Neues mehr dazugekommen ist.

    Good luck,
    Joerg

  • :] Wow, habe gerade erfahren, dass bei einer Strafe von 12 Monaten, man trotzdem einreisen kann.

    Jetzt fehlt mir nur noch das viele Geld....

    Mit Agenten würde mich die Beantragung etwas 5-6000 AUSD kosten, laut Agenten..

    geht das irgendwie günstiger?

    Gibt es Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten?

  • Also ich wuerde Dir ja zu einem professionellen Migration Agent raten. Hier werden immer wieder mal welche empfohlen, und fuer gewoehnlich liest man dann immer die selben Namen :D. Bei einem/einer von denen waerst Du sicher am besten aufgehoben. Die kostenlosen Beratungsstellen in Deutschland besitzen nicht das notwenige Detailwissen und sind auch nicht up-to-date! (Speziell in Deinem Fall braucht es einen wirklich erfahrenen Agent.)

    Zitat

    Gibt es Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten?


    Nein, so etwas gibt es nicht! Solltest Du dennoch ueber irgendein derartiges Angebot stolpern, waere das definitiv nicht koscher!


    Cheers,
    Joerg

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