Working Holiday und anschließend 457 Visa - geht das problemlos?

  • Hallo Leute, ich bin neu hier im Forum und hoffe dass ähnliche Fragen bisher nicht gestellt worden sind. Wenn doch bin ich dankbar wenn mir jemand den Link zur Antwort schicken könnte ;)

    Es geht um folgendes: Am 1. Februar werde ich einen Casual Job in Canberra in der Marktforschung beginnen. Der Job ist befristet auf 6 Monate da ich als Schwangeschaftsvertretung eingesetzt werde. Dazu reicht mir ein Working Holiday Visa das ich bereits erhalten habe.

    Mein Ziel ist es allerdings länger zu bleiben, etwa 2-3 Jahre. Also hoffe ich, dass ich entweder von der Firma gesponsert werde in der ich arbeiten werde, oder einen anderen Arbeitgeber finde der mich sponsern wird.

    Dazu habe ich folgende Fragen:

    1. Ist es möglich ein 457 Visa zu beantragen während man ein Working Holiday Visa hat? Wie lange würde das dauern bis man ein 457 approval bekommt?

    2. Ist es für das 457 Visa ausreichend wenn man sich an die Checkliste hält die die Immigrationsbehörde online gestellt hat? (http://www.immi.gov.au/skilled/skille…n-checklist.pdf)

    3. In der Checkliste steht dass nur beglaubigte Kopien angenommen werden. Wenn ich deutsche Originaldokumente in Australien übersetzen lasse kann ich mir eine Beglaubigung sparen, oder?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Stephan

  • Zitat

    Original von Freak2003
    1. Ist es möglich ein 457 Visa zu beantragen während man ein Working Holiday Visa hat? Wie lange würde das dauern bis man ein 457 approval bekommt?


    Ja. 4-8 Wochen.

    Zitat

    Original von Freak2003
    2. Ist es für das 457 Visa ausreichend wenn man sich an die Checkliste hält die die Immigrationsbehörde online gestellt hat? (http://www.immi.gov.au/skilled/skille…n-checklist.pdf)


    Das sollte reichen. Deswegen heisst es auch Checkliste.

    Zitat

    Original von Freak2003
    3. In der Checkliste steht dass nur beglaubigte Kopien angenommen werden. Wenn ich deutsche Originaldokumente in Australien übersetzen lasse kann ich mir eine Beglaubigung sparen, oder?


    Nur wenn Du das Original einreichst - aber wer macht das schon...

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Sollte ich das 457 Visa bekommen ist es möglich dass ich meine "defacto-Partnerin" mit auf das Visum setzen kann. Wir sind nicht verheiratet, leben aber seit drei Jahren in Deutschland in einer gemeinsamen Wohung. Meint ihr ein entsprechend übersetztes Mietdokument würde ausreichen um uns als "defacto-Paar" zu charakterisieren?

    Grüße

  • Und weil wir gerade dabei sind, versteht man unter dem geforderten 'Family Register Document' einen Auszug aus dem 'Familienbuch'? Außerdem wird eine 'Identity Card' gefordert, darunter verstehe ich lediglich den Personalausweis - der ja bekanntlich im Ausland keine Gültigkeit hat... Ist das so korrekt oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Dank euch nochmals...

  • Und noch zur Info. Wenn du ein 457 hast, bekommt auch deine Partnerin ein 457 und wird somit auch arbeiten dürfen, oder zumindest um Arbeit bemühen.

    ~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~
    Land contract signed: 01/06/2011
    PR submitted: 29/06/2011
    What's next??

  • Hallo,

    eine Geburtsurkunde (am Besten die internationale, da viersprachig) anstatt Auszug aus dem Familienbuch würde reichen. Identity card ist der Personalausweis.

    Cheers
    Hannes

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