de-facto bedeutet in down under = Unterhaltspflicht

  • Ich hab mich nie direkt mit dem Thema beschaeftigt.
    Daher wird Dein Anwalt oder andere Sachkundige mit Sicherheit mehr wissen

    Meines Wissens nach ist es nicht 50/50.
    Wenn einer sehr viel in die Beziehung mitbrachte, der andere nix, dann ist das nach 2 Jahren nicht ploetzlich alles kommunalbesitz zwischen den Partnern.
    Waer ja schoen, ist aber nicht. :P

    Es wird aber auch geschaut, dass der Partner, der mit nix kam, nicht auch wieder mit nix rausgeht. Warum auch? Ich denke, wenn man dann doch immerhin mindestens zwei Jahre lang zusammen war, dann war das ja wohl doch schon so ernst, dass nciht einer der Partner zum Sozialfall werden braucht, wenn der andere Kohle hat.
    Denn der Steuerzahler kann ja nu nix dafuer.... :rolleyes:

    Es gibt im ACT uebrigens kostenlose Rechtsberatung fuer Scheidungs-/trennugswillige. Weiss nicht, ob das nur fuer Frauen ist...... hab da mal irgendwo in einer Arztpraxis Flyer rumfliegen sehen....
    Ich vermute mal, dass es das in anderen Staaten vielleicht auch gibt?

    Ruf doch mal bei Relationships Australia an - die koennen Dich dann auf jeden Fall an wen verweisen, der Genaueres weiss.

  • Thanks for Info,
    bereite grade Anfrage an hiesiges relationship-ministerium vor.
    Mit einer Sache deines comments bin ich nicht ganz einverstanden:
    ..........nciht einer der Partner zum Sozialfall werden braucht, wenn der andere Kohle hat.
    Denn der Steuerzahler kann ja nu nix dafuer....

    Also der Steuerzahler muss dafür auch nicht aufkommen, immerhin ist das hier ja nicht deutschland. Ich verstehe eine lose beziehung nicht als Ehe! Daher gibt es für mich den Anspruch aber auch keine Verpflichtung dem erwachsenen Partner gegenüber eine Unterhaltspflicht zu gewähren oder abzuverlangen.
    Jeder Erwachsene ist für sich selber verantwortlich!
    Und weshalb gleich Sozialfall? Würde man ja sofort unterstellen das derjenige eine Beziehung nur eingegangen ist um ausgesorgt zu haben. (Leistungserschleichung)
    Bisheriges Recherche Ergebnis ist auch, das ein solches Vorgehen nur in Commonwealth Staaten zu finden ist, allen voran GB und down under....(in US ist eh alles abge-spaced ist damit ausserhalb jedlicher Bewertung).
    Es sei nochmal darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall keine Eheanbahnung oder Kinder eine Rolle spielen.

    Gruss
    Schorsch

    PS: 2 Jahre Beziehung sind nichts...... *Anmerkung eines bereits abgezockten Geschiedenen = NIE WIEDER !!! *

  • Zitat

    2 Jahre Beziehung sind nichts......

    Das wiederum finde ich traurig.

    Ich persoenlich wuerde nie Jahre mit irgendwem "verschwenden", ohne dass da Liebe im Spiel ist.
    Und das dann wiederum als "nichts" abzutun....

    schade.


    Ich persoenlich finde es auch schade, wenn es Menschen immer nur um Geld, Geld, Geld geht.
    Wenn man in einer Beziehung lebt, und einer der Partner gar cniht oder nur Teilzeit arbeitet, um dem anderen "den Ruecken freizuhalten". dann ist es doch nur recht und billig, wenn im Falle einer Trennung der mit dem dicken Einkommen den anderen Partner auch weiterhin unterstuetzt.

    *kopfschuettel*
    Ich selbst arbeite auch nur 15-20h pro Woche. Dafuer putzt mein Mann cniht, kuemmert sich nicht um die Viecher, organisiert kein Sozialleben, macht keine Waesche, schickt keine Weihnachts- und Geburtstagskarten und laesst sich meistens entschuldigen, wenn mit Verwandschaft telefoniert wird. :P
    Dafuer hat er wenn er heim kommt und am Wochenende auch Feierabend.
    Wenn er kocht (weil er das wirklich gerne macht) sudelt er die Kueche ein, aber das ist okay, weil fuer ein lecker Essen fisch ich auch gern Eierschalen aus dem Abfluss. :P

    Wir koennen aber nur deshalb genauso leben, wie wir leben, weil ich weiss, dass ich im Falle einer Trennung (zu der es hoffentlich nie kommt) nicht im Regen stehe. Und es nciht, nachdem ich Jahre meines Lebens geopfert habe, es ploetzlich heisst: "Bist erwachsen, kannst ja selbst fuer Dich sorgen"

    Wenn ich nonstop im Kopf haette, mich fuer den Falle einer Trennung finanziell abzusichern - self-fulfilling prophecy. :P

    Ich find es gut, dass man rechtlich dazu gezwungen ist, das, was man gemeinsam beginnt, auch gemeinsam zu beenden.

    Wer das nicht will... der/die sollte sich meiner Meinung nach nicht auf eine ernsthafte Beziehung einlassen.
    Und solange man strikte Trennung von allen Guetern hat, cniht zusammen lebt sondern nie ueber das "daten" hinausgeht, liegt ja wohl kein de-facto vor. ;)


    P.S.: In D gibt es auch Unterhaltspflicht fuer de-facto Beziehungen. Nur meines Wissens halt nach 3 Jahren.
    Prinzip ist aber das gleiche. ;)

  • also als ziemlich sichere exit strategie wuerd ich mal vorschlagen einen anderen wohnsitz zu organisieren, also einer zieht aus das kostet zwar auch was aber wenn du das machst bist du sicher bist das du mit deiner angebeteten alles teilen willst, oder eben auch nitcht kommt es wharscheinlich billiger als die haelfte deines Vermoegens.

    natuerlich koenntest du dich einfach gleich trennen und das leben eines moenches beginnen ( wer alleine lebt braucht nicht zu teilen)

    natuerlich koenntest du auch versuchen einen gutteil deines vermoegens auf einem Schweizer nummernkonto zu verstecken weil wenn niemand weiss das es da geld gibt kann dich ja auch keiner dazu zwingen es zu teilen.


    oder aber einfach sofort aufhoeren zu arbeiten bis das vermoegen aufgebraucht ist und somit nichts mehr da ist was dir deine Freundin wegnehmen kann wenn sie dich selbst gar nicht mehr will.

    ausserdem hab ich schon von frauen gehoert die nicht auf ihr volles recht bestehen wenn eine einvernehmliche trennung zustande kommt oder die frau aus der beziehung will, aber wie ich vermute vertraust du deiner freundin nicht soweit um daran zu glauben.

    natuerlich schmerzt es sehr wenn dir die freundinn wegrennt und dir nur mehr halb soviele aktien und haeuser gehoeren wie davor, auf der anderen seite warst du in der lage diese reichtuemer anzuhaeufen also gehe ich einmal davon aus das du auch in der zukunft nicht verhungern wirst.

  • @ blossum

    Warum Grundsatzdiskussionen ? Das hat mit dem Thema nichts zu tun !

    In D gibt es bei eheähnlicher Gemeinschaft sofort Unterhaltspflicht. Aaaaber: Bei einer Trennung behält jeder sein Vermögen.

    Wir haben nach 23 Jahren "wilder Ehe" genau aus diesem Grund geheiratet. Vor 6 Jahren war das Gesetz noch so, daß der Lebenspartner nach dem Tod des anderen überhaupt keine Rechte gehabt hätte. Das ist aber mittlerweile geändert.

    Gruß
    @nna

    Einmal editiert, zuletzt von @nna (18. Februar 2010 um 15:19)

  • Anna, nichts fuer ungut - aber was tragen Deine zwei posts hier direkt drueber denn zum Problem des Themenstarters bei?!?

    Wer im Pfarrhaus sitzt, soll keine Bibeln schmeissen. :P

    Grundsatzdiskussion daher, weil sich das Thema "ich-werd-bei-einer-Trennung-ueber-den-Tisch-gezogen" nur schwerlich ohne Grundsatzdiskuzzion diskutieren laesst.

    Und die Unerhaltspflicht ist ja in Australien und Deutschland ganz aehnlich geregelt - nur sind es in Deutschland meines Wissens nach 3 Jahre, in Australien halt "nur" zwei. ;)

  • man muss aber nicht in wirklich JEDEM thread den deutschland-australien-vergleich ziehen. das will meistens niemand in diesem forum wissen.

    wir wissen ja mittlerweile alle, dass deiner eminung nach canberra das paradies ist und in deutschland nur diskriminierende rechtsradikale leben.

  • Oh, ffs
    Der Vergleich war ja wohl schon im Eingangspost drin.... :rolleyes:

    Ich find es ja wirklich schmeichelnd, dass Deinen-Senf-zu-mir-als-Person-abgeben Teil Deines Lebens (und des anderer) zu sein scheint.

    Aber mal ganz ehrlich: Habt ihr nix Besseres zu tun?!?!
    Ist euer Leben so leer, dass ihr in egal welchem Thema, nix, das auch nur vage mit dem Thema zu tun hat, schreiben koennt, euch abber ganz viel zu meiner Person einfaellt?

    Tut mir Leid fuer euch. ;(

    P.S.: Aber wie gesagt, irgendwie schmeichelhaft ist es ja schon, dass ich in den Gedanken so vieler Menschen bin..... =)

  • Zitat

    Original von Blossom Ich find es ja wirklich schmeichelnd, dass Deinen-Senf-zu-mir-als-Person-abgeben Teil Deines Lebens (und des anderer) zu sein scheint.

    fasse es nicht wieder als diskriminierend auf, aber meine fantasie ist zu minder ausgepraegt als dass ich diesen satz irgendwie in die rechte bahn bringen koennte :D

    aber du hast es auch in diesem thread wieder geschafft, dass man sich zurueck zieht und nichts mehr zum thema beisteuert, da man sich deine vergleiche nicht antun will.

    wie gestern schon mal ein user zu deinen erguessen schrieb: es waere schoen, wenn es eine blossom-beitrags-wegblendung gaebe :]

  • Zitat

    Original von @nna
    @ blossum

    Warum Grundsatzdiskussionen ? Das hat mit dem Thema nichts zu tun !

    In D gibt es bei eheähnlicher Gemeinschaft sofort Unterhaltspflicht. Aaaaber: Bei einer Trennung behält jeder sein Vermögen.

    Wir haben nach 23 Jahren "wilder Ehe" genau aus diesem Grund geheiratet. Vor 6 Jahren war das Gesetz noch so, daß der Lebenspartner nach dem Tod des anderen überhaupt keine Rechte gehabt hätte. Das ist aber mittlerweile geändert.

    Hi,
    dies ist falsch, weil via Gütertrennung und Trennungsfolgenvereinbarung in nicht-ehe alles (wirklich alles) ausgeschlossen werden kann, und das via notarieller Urkunde die meines Erachtens nicht mehr angetastet werden kann, es sei denn das der Vertrag gegen Menschenwürde verstossen würde.

    In Deutschland gilt die Ehe als besonderst schützenswürdig, daher per Gesetz eine deutliche Unterscheidung. Aufgeweicht wird dies durch sog. eingetragene Lebenspartnerschaften, die nur durch den Anspruch von Gleichgeschlechtlichen Partnern.


    In einer Ehe ( mit Trauschein) verhält sich dies nun ein klein wenig anderst, dies ist jetzt keine Mutmassung denn ich bin Eigentümer einer solchen Urkunde:
    - Vermögen kann auch absolut einseitig geregelt werden, selbst bei einer Ungleichstellung der Gegenpartei.
    - genereller Verzicht von Vorsorgeausgleich (Rentenanteile)
    - genereller Verticht auf gegenseitigen Unterhalt*
    - Zuggewinn kann bereits im Vorfeld geregelt werden, auch hier gilt Willensfreiheit = Vertragsfreiheit


    * der sogenannte Notbedarf kann nicht zu Hundert % ausgeschlossen werden, richtet sich jedoch ausschliesslich nach den Sozialhilfesatzbestimmungen und treten nur in Krfat wenn eine direkte Notlage eingetreten ist.

    Nochmal muss darauf hingewisen werden, dass niemand gezwungen wird eine solche Vereinbarung in D einzugehen, es ist absolut freiwillig.

    Es gibt keinen gesetzlichen Freifahrtschein für totale Alimentierung in nicht-ehe Gemeinschaft.
    Wenn es das gäbe, wäre die Selbstmordrate erschreckend hoch, bzw. die deutsche Gesellschaft würde umgehend ihr verhalten anpassen = vor Beziehung erst zum Anwalt.

    Gruss
    Schorsch

    Einmal editiert, zuletzt von georgusclowney (18. Februar 2010 um 22:20)

  • Original von Rupert-in-perth[/i]
    also als ziemlich sichere exit strategie wuerd ich mal vorschlagen einen anderen wohnsitz zu organisieren, also einer zieht aus das kostet zwar auch was aber wenn du das machst bist du sicher bist das du mit deiner angebeteten alles teilen willst, oder eben auch nitcht kommt es wharscheinlich billiger als die haelfte deines Vermoegens.

    ---> Behauptung eines Partners 4 Tage in der Woche in der Wohnung ( under same roof) des anderen verbracht zu haben, konterkarieren eine getrennte Haushaltsführung. -> Aussage des Lawyer = vor Gericht sehr einfach zu behaupten, weil hier die Gegenseite die Behauptung mit Beweisesn widerlegen muss.
    Und nun praktisch: Wie soll ich es nachweisen, etwa mit Tagesprotokollen?


    natuerlich koenntest du dich einfach gleich trennen und das leben eines moenches beginnen ( wer alleine lebt braucht nicht zu teilen)

    ---> nicht Ziel, jedoch wenn nicht gesichert umsetzbar jedoch der alleinige Ausweg.
    kleine korrektur nochmals, auch wenn man alleine lebt aber in Beziehung, kann behauptet werden dass man zusammen unter einem Dach verbracht hat.
    ACHTUNG IRONIE START:
    heisst das nun, nur weil ich mit ca. 100 Angestellten unter dem gleichen Firmendach jeden Tag verbringe, diese nun allesamt Anspruch haben
    ACHTUNG IRONIE Ende:

    natuerlich koenntest du auch versuchen einen gutteil deines vermoegens auf einem Schweizer nummernkonto zu verstecken weil wenn niemand weiss das es da geld gibt kann dich ja auch keiner dazu zwingen es zu teilen.

    --> unrealistisch und nicht praktikabel

    oder aber einfach sofort aufhoeren zu arbeiten bis das vermoegen aufgebraucht ist und somit nichts mehr da ist was dir deine Freundin wegnehmen kann wenn sie dich selbst gar nicht mehr will.

    ------> wird automatisch bei zweiter und damit existenzvernichtender Unterhaltsforderung angestrebt, frei nach dem Motto, wo nichts mehr zu holen ist, da verprasst man keine Erzwingungsgebühren durch 2ten Anwalt


    ausserdem hab ich schon von frauen gehoert die nicht auf ihr volles recht bestehen wenn eine einvernehmliche trennung zustande kommt oder die frau aus der beziehung will, aber wie ich vermute vertraust du deiner freundin nicht soweit um daran zu glauben.


    --> kenn ich aus vorheriger Ehe, hat sich nicht bewahrheitet, nach Trennung herrscht Krieg und Verteilungskämpfe.
    Und meine Partnerin möchte es absolut ausscliessen, wird allerdings durch derzietige australische Gesetzgebung an diesem freien Willen gehindert.
    Ich gebe noch zu Bedenken dass dies eine JETZT Bekundung ist, was passiert wenn sich die Gefühlswelt ändert??
    Du wirst mir recht geben ( weil Millionenfach in der Welt vorgekommen) dass dies in der Natur des Menschen eingebaut ist, schlagartig seine Meinung zu ändern.


    natuerlich schmerzt es sehr wenn dir die freundinn wegrennt und dir nur mehr halb soviele aktien und haeuser gehoeren wie davor, auf der anderen seite warst du in der lage diese reichtuemer anzuhaeufen also gehe ich einmal davon aus das du auch in der zukunft nicht verhungern wirst...


    ---> es schmerzt die Erkenntnis, das auch wenn es angeboten wird einen Ausschluss anzustreben, *es* verteraglich zu regeln, hier ein derartiger Eiertanz vollzogen werden muss....

    Gruss Schorsch

  • Wo siehst du das problem?
    Ich habe den eindruck das du als gebranntes kind befuerchtst wieder mit dem feuer zu spielen.

    Wenn es so ist wie du oben schreibst, seid ihr euch doch erstmal einig, du willst wieder zurueck, sie nicht mit u. sieht das scheinbar auch nicht als moeglichkeit an dein "vermoegen" zu kommen.
    Ich frage mich, wo bleibt da die vertrauensbasis.
    An EUREM freien willen kann euch keine gesetzgebung der welt hindern, wenn ihr euch einig seid ziehst du weg und fertig (mehr o weniger), dafuer brauchst du keinen rechtsbeistand, es gibt ja auch keinen ehevertrag.
    Ich finde du solltest die ganze unangenehme geschichte mehr auf privater ebene betrachten u. nicht aus angst vor eventualitaeten schlafende hunde wecken!!!

  • @ Schorsch:

    Ich habe so meine Probleme mit Teil-Zitaten und möchte nicht einfach den ganzen Text wiederholen, deshalb in Anführungszeichen:


    "Hi,
    dies ist falsch, weil via Gütertrennung und Trennungsfolgenvereinbarung in nicht-ehe alles (wirklich alles) ausgeschlossen werden kann, und das via notarieller Urkunde die meines Erachtens nicht mehr angetastet werden kann, es sei denn das der Vertrag gegen Menschenwürde verstossen würde.

    In Deutschland gilt die Ehe als besonderst schützenswürdig, daher per Gesetz eine deutliche Unterscheidung. Aufgeweicht wird dies durch sog. eingetragene Lebenspartnerschaften, die nur durch den Anspruch von Gleichgeschlechtlichen Partnern. "

    Etwas anderes habe ich ja auch nicht geschrieben. Allerdings muß zwischen Unterhalt und den restlichen Vermögensangelegenheiten unterschieden werden.

    Die Unterhaltsverpflichtung kann man auch per Vetrag nicht ausschließen. Das bedeutet, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ist der Lebenspartner verpflichtet, den Unterhalt zu sichern. Aber natürlich nur während und nicht nach der Beziehung.

    @ Blossum

    "Wer im Pfarrhaus sitzt, soll keine Bibeln schmeissen "

    Ich glaube, Du teilst lieber sofort wieder aus, anstatt mal richtig zu lesen. Das war nämlich die Antwort auf Deinen falschen Vergleich mit Deutschland und Australien. Denn Du schreibst schon wieder von diesem Blödsinn mit den 3 Jahren in D und 2 Jahren in Au. Es wäre besser, wenn du Dein juristisches Halbwissen für dich behältst X(

    Noch einmal:
    Vermögungsteilung nach einer defacto Beziehung gibt es in D überhaupt nicht. Und Unterhalt ist etwas ganz anderes !!! Sobald staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist bei einer eheähnlichen Beziehung der Lebenspartner sofort unterhaltspflichtig bzw der Anspruch auf staatliche Unterstützung entfällt aufgrund der Beziehung. Und dies ohne Frist !

    Ansonsten mache ich es künftig wie andere. Mir ist meine Zeit zu schade, mich auf so unqualifizierte und unsachliche Diskussionen einzulassen. Auch ich klinke mich aus Threads, bei denen Du schreibst, aus. Was gar nicht leicht sein wird, denn viele bleiben dann nicht mehr übrig :D

    Mir fällt gerade wieder das Zitat von Bertrand Russel ein: Es ist ein Jammer, daß ....

  • Mal ganz kurz so Zwischendrin:

    geht es nicht immer nur um das Vermoegen welches man/frau in der Zeit der Beziehung angesammelt hat???Was man vorher schon besass wird doch nicht geteilt!

    Gruss,
    Yvonne

    p.s. ich hab mich guetlich mit meinem Ex-Mann geeinigt. Er zahlt keinen geregelten Kindesunterhalt (ich brauch eh keinen Unterhalt fuer mich ) aber ich weiss das ich mich wenn ich Geld brauche immer auf ihn verlassen kann. Achja, wir haben in den USA geheiratet und wurden in Deutschland geschieden...

  • Hey, ntuerlich habe ich "juristisches Halbwissen" - ich meine mich auch zu erinnern, auf alle moeglichen Profis explizit hingeweisen zu haben. Und ich hab ja nie behauptet Juristin zu sein (hoff ich!).... :P
    (was ja meiner Meinung nach dem Themenstarter immernoch mehr bei seinem Problem hilft als Deine Beitraege hier - aber hey, was soll's) :rolleyes:

    Ja, da gebe ich Dir recht: Bei de-facto gibt es in D sofort unterhalt. In DU uebrigens auch.
    de-facto ist de-facto.

    Das Problem (und der Unterschied!) ist halt nur:
    Was ist denn de-facto?

    Da man - wie hier auch immer wieder angesprochen - durchaus in einer Beziehung, aber in verschiedenen Welten leben kann ist der Zeitpunkt:
    "Ab dem xx.xx.xxxx waren wir de-facto "
    genau das ist ja haeufig der Streitpunkt.

    Ich meine mich zu erinnern, dass man in Deutschland halt mindestens 3 Jahre zusammen sein musste, damit eine eheaehnliche Gemeinschaft vorlag.
    (Daher kommen die drei Jahre)

    IN der eheaehnlichen Gemeinschaft selbst ist man dann natuerlich sofort unterhaltspflichtig.

    Sollte sich die Rechtslage hierzu in den letzten Jahren geaendert haben, so tut mir dies leid - hab ich dann nciht mitbekommen.
    Aber, wie gesagt, ich hab ja auf Fachleute hingeweisen.

    Zitat

    Ansonsten mache ich es künftig wie andere. Mir ist meine Zeit zu schade, mich auf so unqualifizierte und unsachliche Diskussionen einzulassen. Auch ich klinke mich aus Threads, bei denen Du schreibst, aus.


    *lach*
    schad drum - aber Du erwartest jetzg nciht wirklich, dass mich das irgendwie negative beruehrt.... :P

    Gar niemand wird jemals gezwungen, meine Beitraege zu lesen oder darauf zu antworten.


    @Yvonne:

    Zitat

    geht es nicht immer nur um das Vermoegen welches man/frau in der Zeit der Beziehung angesammelt hat???Was man vorher schon besass wird doch nicht geteilt!

    Gruss,
    Yvonne

    Soweit ich das verstanden habe, gilt das fuer Australien nur bedingt.
    {ACHTUNG! HALBWISSEN UND HOERENSAGEN!!!!!}

    Z.b.:
    Mann bring Haus mit in die Ehe. Man hat gemeinsame Kinder.
    Durhc die Kosten, die durch die Kinder enstehen, stagniert der Vermoegenszuwachs und ist nciht ganz so rapide, wie er halt vorher war.

    Man trennt sich.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Frau & Kinder das Haus (das ja eigentlich dem Mann gehoerte) bekommen, ist in Australien relativ hoch.
    Aus Gruende der Zumutbarkeit, soweit ich das verstanden habe.


    Persoenlich habe ich manchmal das Gefuehl, als ob in Australien bei Trennungen schon haeufig Frauen so ein wenig uebervorteilt werden.

    Z.B.:
    Haetten mein Mann und ich uns ni den ersten 2 Jahren der Ehe getrennt, haette er zehntausende Dollar fuer meinen Rueckzug nach D hinlegen muessen.
    Wuerde wir uns jetzt, wo ich PR habe, trennen, muesste er mir trotzdem das begonnene Studium zu Ende finanzieren und Unterhalt zahlen, da ich ja waehrend dem Studium nicht Vollzeit arbeiten kann, und das Studium gemeinsam beschlossen wurde.

    Allerdings sind wir halt alle moeglichen Eventualitaeten durch, BEVOR wir zusammengezogen sind und geheiratet haben (denn man weiss ja nie, was kommt, und es ist immer besser, vorher zu wissen, worauf man sich einlaesst.... ;) )


    In Australien gibt es auch so verrueckte Faelle, dass die Kinder beim Mann leben, aber irgendein Gericht entscheidet, dass der Mann an die Frau Kindesunterhalt fuer die Wochenendbesuche zahlen muss......
    macht dann aber auf eine ganz komische Art und Weise auch wieder Sinn, wenn Mann tatsaechlich ein Vielfaches von dem heimbringt, was Frau verdient.... ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Blossom (19. Februar 2010 um 03:19)

  • Zitat

    Original von rockie

    Wo siehst du das problem?
    Ich habe den eindruck das du als gebranntes kind befuerchtst wieder mit dem feuer zu spielen.

    Wenn es so ist wie du oben schreibst, seid ihr euch doch erstmal einig, du willst wieder zurueck, sie nicht mit u. sieht das scheinbar auch nicht als moeglichkeit an dein "vermoegen" zu kommen.
    Ich frage mich, wo bleibt da die vertrauensbasis.
    An EUREM freien willen kann euch keine gesetzgebung der welt hindern, wenn ihr euch einig seid ziehst du weg und fertig (mehr o weniger), dafuer brauchst du keinen rechtsbeistand, es gibt ja auch keinen ehevertrag.
    Ich finde du solltest die ganze unangenehme geschichte mehr auf privater ebene betrachten u. nicht aus angst vor eventualitaeten schlafende hunde wecken!!!

    Du hast mich falsch verstanden.
    Es geht nicht darum sofort das Land zu verlassen, es ist zunaechst nach einer Loesung zu suchen und diese entsprechend umzusetzen.

    Es genuegt ein Klick auf den Transaction Button, und zumindest die Barschaften sind in trockenen Tuechern.
    Das was ich hier versuche nennt man Anpassung oder Imigration, denn ich versuche mein Rechtsverstaendnis den hiesigen Gesetzen anzupassen.

    Ich moechte demnach einen rechtsgueltigen und unantastbaren Vertrag oder nenn es Abmachung erstellen.

    Ich beabsichte weder eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch eine Ehe einzugehen, und schon garnich lasse ich mir vorschreiben von keinem Gesetz ab wann eine Beziehung zur Lebenspartnerschaft wird, ohne das es hierzu eine Urkunde gibt ( vergl. Ehe)

    Warum schliesst du eine Versicherung ab, doch nicht um diese in jedem Fall in Anspruch nehmen zu muessen, nein, man tut es nur um sich vor unangenehmen folgen abzusichern. Den Schadensfall will man aber nicht haben.

    Meine Freundin ( in benenne sie jetzt bewusst nicht Lebenspartner) moechte keine Abhaengigkeit erschaffen und schon gar keine finanzielle Haengematte nach einer Trennung.

    Zu vergleichen mit : ich fahre ein Auto

    Nun versichere ich das Auto nur fuer den Fall das ich mal ein Problem bekommen sollte.

    Zu vergleichen mit: Nur fuer den Fall das mal hier die Meinung ausgetauscht wird muss ich mir sicher sein dass nicht saemtliche alleinig erwirtschaften Gueter unberechtigterweise und automatisch enteignet werden.

    Wer nun meint das haette was mit Liebe, Vertrauen oder Gefuehl zu tun, muss sich nun die Frage gefallen lassen, warum denn ueber der Haelfte aller Beziehungen es in der westlich orientierten Welt in die Brueche gehen???
    Etwa nur deswegen weil nix im Fernsehen kam???

    Zu guter letzt denke ich kann hier ohnehin nur derjenige den Sachverhalt verstehen, der bereits einmal in einer solchen Situation war.

    Nix fuer ungut

    Schorsch

  • Ok, nun kommen wir mal zu Beweisen, denn offensichtlich bist du schon zulange aus Deutschland weg:

    Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 36 gilt entsprechend.” (§ 20 SGB XII)


    1.11 Erste Voraussetzung (in der Regel): Wohngemeinschaft
    Im Gegensatz zur Ehe setzt eine „eheähnliche Gemeinschaft” „grundsätzlich” eine Wohngemeinschaft voraus. (LSG Berlin-Brandenburg 21.06.2006 - L 29 B 314/06 AS ER) Wenn Sie getrennte Wohnungen haben, spricht das trotz einer Liebesbeziehung gegen eine eheähnliche Gemeinschaft. (OVG Sachsen 29.06.2000, FEVS 52, 223) Wenn Sie Besuche von einem Mann haben, wenn jemand bei Ihnen übernachtet, wenn Sie ein Doppelbett haben, in dem jemand schlafen könnte, womöglich eins mit einer Kuhle, wenn Zeichen früherer Anwesenheiten eines nicht gleichgeschlechtlichen Wesens aufgespürt werden (Männerhemd oder Männerzahnbürste), wenn Sie mit jemanden in Urlaub fahren, wenn Sie eine Wochenendbeziehung pflegen (SG Berlin 13.06.2005 - S 37 AS 3125/05 ER), liegt noch keine eheähnliche Gemeinschaft vor. Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt auch dann nicht vor, wenn Sie ein gemeinsames Kind mit einer Person haben, die getrennt von ihnen lebt und das Kind und damit auch Sie nur besucht. (OLG Köln 19.10.2001 - 25 WF 185/01) Allerdings kann eine eheähnliche Gemeinschaft auch bei getrennten Wohnungen (z.B. innerhalb eines Hauses) bestehen, wenn man gemeinsam den Haushalt führt und gemeinsam wirtschaftet. (OLG Koblenz 29.03.2004 - 13 UF 567/03) Eine eheähnliche Gemeinschaft setzt eine Haushaltsgemeinschaft voraus.


    1.12 Zweite Voraussetzung: Haushaltsgemeinschaft
    Eine Ehe kann bestehen, ohne dass gemeinsam gewirtschaftet wird, eine eheähnliche Gemeinschaft nicht. Ohne Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft kein eheähnliches Verhältnis. (LSG Hessen 24.07.2006 - L7 86/06 ER) Ein reines Untermietverhältnis schließt eine Haushaltsgemeinschaft (BA 9.10) und damit eine eheähnliche Gemeinschaft aus. (LSG Ba-Wü 05.12.2005 - L 8 AS 3441/05 ER-B)

    „Ein 'Wirtschaften aus einem Topf', wie dies für eine Haushaltsgemeinschaft kennzeichnend ist, (kann) nicht angenommen werden …, wenn einer dem anderen Mietzins zahlen muss. Stellt ein Leistungsträger nach dem SGB II die Wirksamkeit eines (Unter-)Mietvertrages nicht in Frage, sondern gewährt er den Mietzins als Kosten der Unterkunft, kann er das Zusammenleben zweier Personen auch nicht als Haushaltsgemeinschaft werten.” (LSG Ba-Wü s.o., info also 2/2006, 89) „Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.„ (BA 9.10)

    1.13 Dritte Voraussetzung: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht bestehen, wenn ein Partner noch anderweitig verheiratet ist, wenn also noch eine andere „Einstehensgemeinschaft” besteht. (SG Düsseldorf 30.09.2005 - S 35 AS 146/05)

    Gemeinsam wohnen und wirtschaften, ist keine ausreichende Bedingung für eine eheähnliche Gemeinschaft. (LSG Ba-Wü 31.01.2006 - L 7 AS 108/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen 26.06.2006 .- L9 AS 292/06 ER) Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, „wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).” (BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93, I 3.4)

    Wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht existiert, sind Mann und Frau auch dann keine eheähnliche Gemeinschaft, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. (OVG NI 26.01.1998, FEVS 1998, 545 f.; OVG Saarlouis 03.04.1998, FEVS 1998, 557 f.) Es kommt also nicht in erster Linie darauf an, ob man unter einem einzigen Wohnsitz angemeldet ist (BVerfG 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04), einen gemeinsamen Eintrag im Telefonbuch hat, einen gemeinsamen Mietvertrag hat (LSG Sachsen-Anhalt 06.04.2006 - L 2 B 14/06 AS ER), ob man gemeinsam kocht und isst (LSG Niedersachsen-Bremen 09.03.2006 - L 9 AS 86/06; LSG Hessen 16.03.2006 - L 7 AS 23/06 ER), oder die Wäsche gemeinsam wäscht (LSG Hessen 16.03.2006 - L 7 AS 23/06 ER), ob der Kühlschrank getrennte Fächer hat, die Badeutensilien getrennt aufbewahrt werden oder die Wohnung gemeinschaftlich genutzt wird.

    „Dass gemeinsam gekocht, geputzt und eingekauft wird, hält der Senat bei freundschaftlichen Beziehungen ebenso für üblich, wie die ermittelte Tatsache, dass offenbar auch Wäsche von beiden in gemeinsamen Waschgängen gereinigt wird.” (LSG Hessen 16.03.2006 - L 7 AS 23/06)

    Allein aus einem solchen freundschaftlichen Zusammenleben ergibt sich noch nicht die Vermutung, dass Unterhalt in vollem Umfang wie in einer Ehe geleistet wird.

    Ich denke es ist aussagekraeftig genug, das es in D eben keine Lebenspartnerschaft nach einer bestimmten vom Gesetzgeber angeordnete Mindestdauer gibt.

    Bevor nun alle gleich wieder erbost aufschreien dass dies deutsches Recht ist und nichts mit down under zutun hat, gebe ich denen sofort recht.
    Ich war nun echt muede immer wieder darauf hinzuweisen, das ein solcher Tatbestand in D nicht besteht.


    Gruss
    Schorsch

  • um den Fred mal wieder zum eigentlichen Problem zurueckzubringen:

    Weiss leider nicht, in welchem Staat Du lebst, daher bitte von der Hauptseite aus selbst durchklicken:
    http://www.relationships.com.au/

    Sollten die in Deinem Staat nicht unbedingt, das haben, was Du suchst, einfach anrufen. Die haben (zumindest im ACT) eine riesenlange Liste mit Kontakten. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!