qantas Gutschein erhalten - kann man den weiterreichen ?

  • Ich habe wegen massiver verspätung ~1Tag für unsere gesamte Familie einen einzigen Gutschein über 300AUD bekommen. Naja was solls.

    Aber kann man den verschenkaufen ?
    Ich habe gerade weder Zeit noch Geld mit der sinnvoll Familie wegzufliegen und der verfällt Ende 10/2010

    Bitte jeitzt keine Bietorgie. Das kommt dann eventuell später

  • hallo war das ein intercontinentalen flug???
    wen ja hast du VIEL zu wenig bekommen.
    wen man nicht vorher angekundigt hat das ihre flug vespatet war hat man bei mehr als 6 stunden verspatung . mus man zwischen €125 und €600 und dies pro person bezahlen komt auf die distanz an.
    plus ubernachtung essen telefonaten oder fax zugriff.
    also die 300aud sind zuwenig.

  • ja das muss man dan doch am ort und stelle beantragen denke ich.

    die daten habe ich hier vom internet runtergeladen und das sol gultig sein fur alle airlines die bei die IATA angesclossen sind wo auch Qantas dabei is.

  • Zitat

    Original von swagmanneke
    hallo war das ein intercontinentalen flug???
    wen ja hast du VIEL zu wenig bekommen.
    wen man nicht vorher angekundigt hat das ihre flug vespatet war hat man bei mehr als 6 stunden verspatung . mus man zwischen €125 und €600 und dies pro person bezahlen komt auf die distanz an.
    plus ubernachtung essen telefonaten oder fax zugriff.
    also die 300aud sind zuwenig.


    Falls Du auf die EU-Verordnung anspielst: Die gilt nur fuer Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der EU haben. Das hat QF nicht. Die 300AUD sind also eine voellig freiwillige Qulanzleistung von Qantas.

  • Zitat

    Original von swagmanneke
    Aber waarum werden dan in London auch diese angebote gemacht bei airlines die nicht aus der EU stammen?


    Die freiwilligen Kulanzleistungen einer Airline sind nicht reguliert.

    Ein interessantes Detail zu QF und London am Rande:
    Die QF-Cabin Crews, die aus London operieren, sind bei einer UK-registered Company angestellt. Die Fluege werden aber mit der australischen (sprich Nicht-EU) Firmenregistrierung durchgefuehrt. Rate mal warum ;-).
    Europaeische Airlines haben deswegen auch schon wegen Wettbewerbsverzerrung gegen diese Verodrnung geklagt. Lufthansa muss z.B. ihren Passagieren nach der Vordnung auf Fluegen von FRA-SIN im Falle eines Falles Entschaedigung zahlen. Qantas muss das auf genau der gleichen Strecke und den gleichen Umstaenden nicht.

  • Also ich hab nochmal ein wenig gebohrt.

    Alle großen nicht EU Fluglinien sind an das Montrealer Abkommen gebunden.

    Dort steht einem aber nur schadenersatz für entstandene Schäden zu und nicht eine pauschale Entschädigung weils länger gedauert hat. Hätte mein Arbeitgeber mir jedoch Lohnabgezogen hätte ich diesen geltend machen können.

  • Das wird ja dann richtig interessant, wenn man Singapore Airlines fliegen würde, aber Codeshare Lufthansa gebucht hat...
    Das würde bedeuten, dass jemand der Codeshare LH gebucht hat, Kompensation bekommt, aber jemand der direkt Singapore Airlines bucht , nicht.
    uU also bekommt 43A Entschädigung, 43B einen warmen Händedruck...

    [SIZE=10] Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.(Goethe)
    Je schlechter die Straße, desto schöner die Gegend (Lord Hutton)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von ketty
    Das würde bedeuten, dass jemand der Codeshare LH gebucht hat, Kompensation bekommt, aber jemand der direkt Singapore Airlines bucht , nicht.


    Nein.
    Die Verordnung findet nur Anwendung, wenn das "ausfuehrende Luftfahrtunternehmen" ein "Luftfahrtunternehmen der [EU-]Gemeinschaft" ist. Unter dem "ausfuehrenden Luftfahrtunternehmen" versteht der Verordnungstext das Luftfahrtunternehmen, das den Flug auch tatsaechlich durchfuehrt (hier: Singapore Airlines), selbst wenn dies im Auftrag einer anderen juristischen (oder natuerlichen) Person geschieht (hier: Lufthansa).
    Im Klartext: Sobald Du in der SIA-Maschine (Nicht-EU Gesellschaft) sitzt, findet die Verordnung keine Anwendung, selbst wenn Du Dein Ticket ueber LH (EU-Airline) gekauft hast.

    Aber mal prinzipiell noch ein Wort zu dieser EU-Verordnung und deren praktischer Anwendbarkeit (aehnliches gilt fuer das Montrealer Abkommen):
    Was erstmal gut und verbraucherfreundlich klingt, ist in der Praxis kaum durchsetzbar. Denn diese Verordnung hat so viele Hintertueren gelassen, dass sich die Airlines bei Verspaetungen so gut wie immer rausreden koennen: Schlechtes Wetter, Streiks, hohes Verkehrsaufkommen (fuer Staus auf der Autobahn gibt es auch keine Entschaedigung) und "ploetzliche technische Defekte" sind alles Gruende bei denen eine Airline nicht zahlen muss.

    Vor allem diese "ploetzlichen technischen Defekte" sind praktisch ein Freibrief fuer die Airlines. Denn Airlines sind schon gesetzlich verpflichtet ihre Maschinen in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn dann doch was kaputt geht, dann tritt das so gut wie immer "ploetzlich" auf. Die genaue Definition was ein "ploetzlicher technischer Defekt" ist, wird die Gerichte noch eine Weile beschaeftigen. Bislang gibt es zu diesem Punkt keine eindeutige Rechtssprechung. Und als Passagier muesste man der Airline erstmal vorsaetzliches und grobhaftes Verschulden nachweisen. In der Praxis so gut wie unmoeglich.

    Solange die Airline ihre Passagiere noch irgendwie ans Ziel bringt (egal mit wieviel Verspaetung) kann sie sich im Allgemeinen immer vor geldwerten Entschaedigungenleistungen druecken. Nicht herum kommt sie allerdings um Getraenke und Mahlzeiten, aber das sind peanuts.

    Der einzige Bereich, in dem die Verordnung wirklich praktische Relevanz hat, ist die Nichtbefoerderung bei Ueberbuchung. Dann trifft naemlich keine der "Ausreden" zu, und die Airline muss Entschaedigung zahlen. Aber das haben Airlines schon in der Vergangenheit immer freiwillig von sich aus gemacht, da es sich fuer die Airline finanziell lohnt fuer ein Last Minute Full Fare Ticket einem anderen Passagier 600 Euro Entschaedigung zu zahlen. Sie macht unterm Strich trotzdem noch einen Gewinn.

    Die Verodnung hat also praktisch das, was eh schon seit Jahren in der Branche "common practise" ist, gesetzlich verpflichend gemacht. Mehr nicht, und dewegen hoert man auch so gut wie nie von Leuten, die wegen ein paar Stunden Verspaetung gleich 600 Euro in die Hand gedrueckt bekommen.

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