Aufhebungsvertrag - was beachten?

  • Hallo Forumsmenschen,

    da ich ja Plane auch bald wieder im Land der Träume zu sein, hoffe ich, dass ihr mir vielleicht ein paar Tipps im Umgang mit Aufhebungsveträgen geben könnte. Da in meinem Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung nur erst ab 12 Monaten Beschäftigung möglich ist, muss ich es mit einem Aufhebungsvetrag versuchen, was laut Personalabteilung wohl kein Problem darstellt. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht und kann mir sagen, worauf ich achten muss?

    Danke!

  • hallo federboa,
    das kommt mit etwas seltsam vor. wenn in einem arbeitsverhältnis die probezeit vorüber ist, hier gelten besondere kündigungsfristen, nach ablauf der probezeit gelten die normalen gesetzliche kündigungsfristen fürden arbeitnehmer, die meines erachtens nicht durch einen tarifvertrag ausgehebelt werden können (zu ungunsten für den arbeitnehmer).
    eine 12-monatsfrist bzw. nicht mögliche kündigung vor ablauf von 12 monaten ist mir gänzlich unbekannt. was ist das für ein tarifvertrag? längere kündigungsfristen gelten für den arbeitnehmer und sind gestaffelt nach Beschäftigungsjahren
    die gesetzliche kündigungssfrist für die kündigung durch den arbeitnehmer beträgt 4 wochen zum 15. bzw. monateende und ist im BGB §622 geregelt.
    siehe auch hier:
    http://individualarbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/ku…en_arbeitnehmer
    zu beachten ist, dass eine kündigung in schriftform zu erfolgen hat (BGB § 623).
    bei einem aufhebungsvertrag, ebenfalls schriftlich, sollte darauf geachtet werden, dass nicht irgendwelche ansprüche seitens des Arbeitgebers offen bleiben, dass der urlaub und offene vergütung geklärt ist, eine eventuelle betriebliche altersversorgung geklärt ist, so dass beiderseitig keine ansprüche mehr gegeneinandere bestehen mit dem zeitpunkt der wirksamkeit des vertrages, dcas alle ansprüche abgegolten sind.
    hoffe, dir ein bißchen geholfen zu haben.
    ciao
    michael

  • @ Michael

    Du hast recht. Ich habe noch mal in der Personalabteilung noch mal nachgefragt. Es stimmt, dass nach Anlauf der Probezeit die normalen Kündigungsfristen gelten. Ich kann also eine 'ordentliche' Kündigung machen (1 Monat Kündigungsfrist).

    Danke für deine Hilfe!

  • hallo federboa,
    bitte, gern geschehen.
    die küfrist für dich beträgt 4 wochen jeweils zum monatsende bzw. 15. dews monats.
    viel erfolg und eine schöne zeit in downunder mit deinem aussiemann in love
    ciao
    michael

  • Danke, danke! Ich hoffe eine schöne Zeit werde ich haben. Jetzt wo ich im öffentlichen Dienst gekündigt habe, fällt auch ein grosser Arbeitgeber weg, bei dem ich nie wieder beschäftigt werden kann..es muss also klappen!
    Australien, ich kooooooooooooooooomme! :D

    Einmal editiert, zuletzt von federboa (9. März 2010 um 19:09)

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