Deutscher Arbeitsvertrag vs. australischer

  • Hallo zusammen,

    wir (2+1, ich mit PR, mum und junior beantragen onshore ;)) werden im Juli nach AUS ziehen. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten, meinen "deutschen" Arbeitsvertrag für 2 Jahre zu behalten und für ihn von Australien aus weiterzuarbeiten. Grundsätzlich halte ich das für vorteilhaft, aber ich bin mir bei den Konsequenzen unsicher. Könnt ihr mir bei diesen Fragen weiterhelfen:

    1. Haben ich ohne australischen Arbeitsvertrag überhaupt Anspruch auf Medicare oder läuft das dann wie bei einer Auslandskrankenversicherung?
    2. Haben Frau und Kind bei PR Anspruch auf Sozialleistungen (Medicare, Centrelink), auch wenn sie nicht arbeitet?
    3. Hinsichtlich des Arbeitsmarktes würde das doch aber als "Aussie-Experience" gelten, oder?
    4. Gibt es weitere Dinge, die ich bedenken sollte?

    Danke & Gruß,
    Sid73

  • Wenn Ihr PR habt habt ihr auch Medicare + Kindergeld. Wer in Australien arbeitet sammelst auch australische Arbeitserfahrung.

    Cheers
    Hannes

    2 Mal editiert, zuletzt von Germanwings (18. April 2010 um 01:10)

  • Ein Punkt, den ich abklaeren wuerde, sind die Konsequenzen bezueglich Steuern. Ihr werdet sicher steuerpflichting in DU, und in Deutschland? Spielt es ueberhaupt eine Rolle, mit wem der Vertrag besteht aus Steuersicht?
    Renten / Versicherungen: Weiss nicht wie es in D ist, aber in der CH wuerden natuerlich mit einem schweizerischen Vertrag weiterhin Einzahlungen in die Altersrente erfolgen, was in Zukunft logischerweise Einfluss haben wird auf die ausbezahlte Rente.
    Falls Ihr wirklich nur zwei Jahre bleiben wollt, ist es vermutlich einfacher mit einem deutschen Vertrag. Die Arbeitserfahrung zaehlt allemal, ist doch schnuppe, mit wem Du den Vertrag hast.

    Gruss, Falby

  • zusätzlich zu dem vorgenannten fiele mir noch ein, URLAUB....die meisten Australier haben nur 20 Tage plus Krankentage und plus Pflegetage, die man aufsparen kann.....In Deutschland hat man meist 30 Tage Bezahlten Urlaub....Wenn du weiterhin dein Geld in Euro bekommst, sprich in Deutschland, bist du in Deutschland steuerpflichtig, und auch Krankenversicherungspflichtig, dann hast du weiterhin alle Urlaubsansprüche und Krankengeld ect wie gehabt. Kriegst du dein Geld hier, bist du hier steuerpflichtig und musst mit deinem Arbeitgeber klären, wie das mit Urlaub und Krankengeld/ tagen so aussieht. Und deinen Rentenanteilen ect...

  • Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn sich die Bedingungen ändern, muß auch der Vertrag geändert oder zumindest den neuen Bedingungen angepasst werden.

    Ich würde das mit meinem Arbeitgeber genau abklären, was das bedeutet mit dem deutschen Vertrag in Australien zu arbeiten. Was er genau bezahlt und welche Versicherungen für dich in Frage kommen etc.

    my 2cents

    ----------------------------------------------------------------
    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • ich bin bisher davon ausgegangen, das man dort steuerpflichtig ist wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, nicht wo die einkuenfte erhalten werden.

    Oder taeusche ich mich da????

  • Hi,

    wenn man laenger als 6 Monate (koennen auch nur 3 sein...ist aber in dem Fall eh egal) im Ausland arbeitet, dann wird man dort Steuerpflichtig!

    Am besten macht man mit dem deutschen Arbeitgeber einen Entsendungsvetrag, dort wird dann genau geklaert wie das mit den Sozialabgaben laeuft. Kommt auf die Firmenrichtlinien an!

    Ich faende an einem deutschen Arbeitsvertrag bzw. Entsendung neben den 10 Tagen mehr Urlaub.....vor allem das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Krankheit zahlt for allem mehrmals im Jahr....in Australien hat man 10 Krankheitstage, die sind alleine mit Grippe schnell aufgebraucht von einem Beinbruch mal ganz abgesehen!

    Gruss Denise

    Visa: 175er CSL
    Eingereicht: 12.05.2008
    CO: 22.05.2009
    PR: 03.07.2009

  • Zitat

    Original von Rupert-in-perth
    ich bin bisher davon ausgegangen, das man dort steuerpflichtig ist wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, nicht wo die einkuenfte erhalten werden.

    Oder taeusche ich mich da????


    jein, steuern zahlt man in der regel dort, wo die einkünfte erzielt werden.

  • Wer seinen Lebensmittelpunkt laenger als 3 Monate (so war es zumindest damals bei mir) bzw. dauerhaft verlegt, muss sich um- oder im Auslandsfall abmelden. Ich hatte meinen Wohnsitz damals nach Bangkok verlegt und meiner Meldebehoerde mitgeteilt.
    Somit bekam ich keine Steuerkarte mehr und zahlte auch keine Lohnsteuer in D.
    So war es bei mir fuer fast 15 Jahre in denen ich in verschiedenen Laendern und fuer verschiedene deutsche Arbeitgeber arbeitete.
    Steuerpflicht bestand dann im jeweiligen Land, in dem ich arbeitete.

    Interessant fand ich, dass die Leute im Konsulat in Rio de Janeiro rund 10 Jahre nachdem ich meinen Umzug nach Thailand dem Einwohnermeldeamt miteilte, feststellten, dass ich eigentlich in Bangkok wohnhaft bin.

    Falls Du am deutschen Vertrag festhaellst, wuerde ich genau pruefen, ob Deine KK Leistungen erbringt, oder ob Du Dich lieber bei denen verabschiedest.

    Gruss Christian

  • kommt auf den arbeitgeber an.

    mitarbeiter, die deutschen ministerien zugehoeren, werden (kannfall) auch im ausland zu deutschen bedingungen und nach deutschen arbeitsvertraegen beschaeftigt. so zb alle mitarbeiter der auslandsvertretungen der deutschen zentrale fuer tourismus DZT.

    sie zahlen steuern im ausland, wenn die dortigen steuersaetze fuer den mitarbeiter guenstiger sind (zb arabische laender) oder in deutschland, wenn es umgekehrt der fall ist (zb skandinavische laender).

    dabei bleibt ihnen die einzahlung in die deutsche rentenkasse und die abdeckung ueber ihre deutsche krankenversicherung.

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