Mahnbescheide der deutschen Gerichtsbarkeit

  • Hallo zusammen,

    mich treibt dieses Thema ein bißchen um, da ich mich seit einiger Zeit mit einer Firma über die (Billigkeit) der Preise ihrer Produkte streite.

    Nach meinem Umzug nach AUS sehe ich zwei Möglichkeiten:
    [list=1]
    [*]Ich teile ihnen meine neue Adresse mit
    Da für Australien das Auslandsmahnverfahren nicht möglich ist, könnten sie auf die Idee kommen, mein Konto einfach zu pfänden, da ich ja nicht greifbar bin.

    [*]Ich teile ihnen eine andere Adresse in Deutschland mit
    Da können sie natürlich einen Mahnbescheid hinschicken und, der, wenn ich nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen habe, rechtskräftig würde. Einscannen usw. nützt auch nix, da der Bescheid ja unterschrieben zurückgeschickt werden muß.
    [/list=1]
    Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachverhalten?

    Gruß,
    Sid

  • Habe damit zwar keine Erfahrungen, aber kann dir zu Punkt 2 als ehemaliger Postzusteller vielleicht helfen =)

    Erstens, wenn dein Name nicht auf dem Klingelschild an der neuen Adresse steht, geht der Brief wieder zurück.
    Zweitens, die gelben Mahnbescheide von der Stadt müssen fast alle unterschrieben werden, bzw. unterliegen bestimmten Auflagen.
    Ich denke also, dass dieser Mahnbescheid zu 99% wieder an den Absender gehen wird!

    Ob eine Firma überhaupt die Möglichkeit hat einem das Konto zu pfänden weiss ich nicht bzw. höre sowas zum ersten Mal 8o

  • Zitat

    Original von Kon
    Erstens, wenn dein Name nicht auf dem Klingelschild an der neuen Adresse steht, geht der Brief wieder zurück.


    Ok, wieder mal zu ungenau ausgedrückt: ich meinte die Adresse meiner Eltern. Insofern steht schon mein Name auf dem Klingeschild - ich bin nur nie da.

    Zitat

    Original von Kon
    Ob eine Firma überhaupt die Möglichkeit hat einem das Konto zu pfänden weiss ich nicht bzw. höre sowas zum ersten Mal.


    Soweit ich weiß, ist das mit einem rechtskräftigem Mahnbescheid möglich, bzw. wenn sich der Adressat durch "Flucht" ;) versucht dem zu entziehen.

  • Dazu muesste ja dem, der den Mahnbescheid erwirkt hat, wohl erst mal die Kontonummer bzw. Bankverbindung bekannt sein. Wenn er die nicht hat, woher soll er sie dann bekommen? Selbst gesetz dem Fall, du hast vorab schon mal Zahlungen an diese Person/Institution geleistet ... in dem Moment, wo du dein Konto aufloest und irgendwo anders ein neues einrichtest, duefte es schwer werden. ;)

    Aber "untertauchen" war wohl auch in Deutschland noch nie so einfach ... trotz Meldepflicht. Es gab Zeiten, da musste man beim Einwohnermeldeamt den Abmeldebescheid vom vorherigen Wohnsitz vorlegen, wenn man sich an einer neuen Adresse in einem anderen Verwaltungsbezirk anmeldete (so kenn ich das noch, bin ja doch ziemlich oft umgezogen). Heutzutage ist eine Abmeldung nicht mehr notwendig, es "reicht" eine Anmeldung am neuen Wohnort. Erfuhr ich letzte Woche und war einigermassen erstaunt.

    Was ich damit sagen will, ist: nicht nur Adressen koennen geaendert werden.

  • Zitat

    Original von fernweh
    Dazu muesste ja dem, der den Mahnbescheid erwirkt hat, wohl erst mal die Kontonummer bzw. Bankverbindung bekannt sein. Wenn er die nicht hat, woher soll er sie dann bekommen?


    Die Unternehmen sollen da recht kreativ sein. Ich habe gelesen, dass einfach mal "ins Blaue" bei den größten Banken ein entsprechender Antrag gestellt wird - so nach dem Motto: bei einer wird er schon sein. Ich werde meine Konten auch auflösen (zumindest einige ;)), aber bei rechtskräftigem Mahnbescheid können ja vermutlich auch noch andere Dinge kommen!?

    Zitat

    Original von fernweh
    Heutzutage ist eine Abmeldung nicht mehr notwendig, es "reicht" eine Anmeldung am neuen Wohnort. Erfuhr ich letzte Woche und war einigermassen erstaunt.


    Naja, aber nur innerhalb Deutschlands, oder?

  • Zitat

    Original von fernweh Heutzutage ist eine Abmeldung nicht mehr notwendig, es "reicht" eine Anmeldung am neuen Wohnort. Erfuhr ich letzte Woche und war einigermassen erstaunt.

    in rheinland-pfalz reicht es nicht. man MUSS sich abmelden und wird auch entsprechend angeschrieben. ansonsten droht eine zweitwohnungssteuer.

    wie es in anderen bundeslaender laeuft weiss ich nicht, aber auch die stadt muenchen hat mich nach meiner anmeldung in RLP angeschrieben, ob ich mich denn nicht mal in M abmelden will.

  • Zitat

    Naja, aber nur innerhalb Deutschlands, oder?

    Hm. Keine Ahnung. Wenn man sich nicht abmeldet und auswandert in ein Land, welches keine Meldepflicht hat, welcher Hahn kraeht dann danach? Also, ich meine jetzt, rechtlich gesehen.

  • Also in Sachsen-Anhalt wird das offensichtlich anders gehabt, wie es aussieht. Von Niedersachsen kenn ich es eigentlich auch "noch" mit dem Ab- und dann Anmelden. Aber das ist bei uns ja schon 2 Jahre her jetzt, und vielleicht hat sich da inzwischen auch was geaendert. Im Zeitalter der elektronischen Vernetzung ...

  • [quote]Original von Sid73

    Die Unternehmen sollen da recht kreativ sein. Ich habe gelesen, dass einfach mal "ins Blaue" bei den größten Banken ein entsprechender Antrag gestellt wird - so nach dem Motto: bei einer wird er schon sein. Ich werde meine Konten auch auflösen (zumindest einige ;)), aber bei rechtskräftigem Mahnbescheid können ja vermutlich auch noch andere Dinge kommen!?

    [quote]

    Also mit rechtskräftigem Mahnbescheid bekommen die bei jeder Bank Auskunft.
    Die legen das Urteil vor, und schon bekommen sie die Auskunft.
    Wen nicht die Firma selbst, dann aber doch ein Anwalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von OHW68 (10. August 2010 um 06:19)

  • Also da ich einer von denen bin die versucht haben eine Mahnbescheid zu vollstrecken kann ich euch sagen geht nicht!!! der kuckuck mann fährt hin wenn keiner da oder nichts zu holen schreibt er das drauf das wars-
    fürs erste- der titel ist 30 jahre gültig- kommen halt kosten drauf, so oder so. mich hat man angerufen und gefrag ob die überhaupt raus fahren sollen da sie wissen das der schuldner kein geld hat und so die kosten erstmal wieder an mir hängen bleiben!

  • Zitat

    Original von Gummibärchenfrau
    Also da ich einer von denen bin die versucht haben eine Mahnbescheid zu vollstrecken kann ich euch sagen geht nicht!!! der kuckuck mann fährt hin wenn keiner da oder nichts zu holen schreibt er das drauf das wars-
    fürs erste- der titel ist 30 jahre gültig- kommen halt kosten drauf, so oder so. mich hat man angerufen und gefrag ob die überhaupt raus fahren sollen da sie wissen das der schuldner kein geld hat und so die kosten erstmal wieder an mir hängen bleiben!

    Hi,

    wenn du vom Fach bist, würde ich eigentlich nicht anzweifeln, was du sagst, aber mir ist es anders passiert.

    Eine Firma in Deutschland hat mir wegen einer - mMn unberechtigten - Forderung zwar keinen Kuckuck aus Deutschland geschickt, sondern ist gleich weiter gegangen und ein Inkasso auf mich gehetzt. Somit werde ich jetzt zähneknirschend zahlen, überlege ich.

    Ansonsten wurde mir gesagt, werde ich in D vor Gericht gestellt. Dann erscheine ich nicht, und beim nächsten Besuch klicken am Flughafen in Frankfurt die Handschellen bzw. Beschlagnahmung des Reisepasses, damit ich nicht wieder rauskann aus dem Land.
    Es wäre dann auch besser, wenn ich Australier würde, damit ein Auslieferungsersuchen nicht mehr möglich ist.

    Das mit dem Festhalten in D ist nicht ganz klar bisher. Aber es scheint wohl so zu sein, dass Gläubiger in D sehr schwer verkraften können, wenn ein Schuldner nicht dort schuldbewußt verweilt, sondern ihrer Vorstellung nach sich am Strand in der Sonne ins Fäustchen lacht. Und deswegen werden alle Tricks angewandt, jemanden in D festzuhalten. Nach dem Motto, das ist wenigstens etwas Strafe.

  • Zitat

    Original von fernweh
    Also in Sachsen-Anhalt wird das offensichtlich anders gehabt, wie es aussieht. Von Niedersachsen kenn ich es eigentlich auch "noch" mit dem Ab- und dann Anmelden. Aber das ist bei uns ja schon 2 Jahre her jetzt, und vielleicht hat sich da inzwischen auch was geaendert. Im Zeitalter der elektronischen Vernetzung ...


    Auch wenn inzwischen leicht OT: Die Abmeldepflicht wurde deutschlandweit am 1.6.2004 abgeschafft:

    Zitat

    Kopiert von http://www.weiden-oberpfalz.de/wen/verwaltung…h/abmeldung.php
    Seit dem 01.06.2004 ist grundsätzlich für Umzüge innerhalb Deutschlands keine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde mehr erforderlich. Nur bei einem Umzug in das Ausland und bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes müssen Sie sich noch abmelden.


    (dieser Text ist copy&paste von der Homepage der Stadt Weiden; Einen fast identischen Text findet man aber bei der Homepage so ziemlich jeder Stadt in Deutschland).

    Das deckt sich auch ungefähr mit meinen Erfahrungen - mein letzter Umzug war 2006 und ich war baff erstaunt, dass ich mich nicht mehr abmelden musste.

    Schöne Grüße,
    Dirk

  • Zitat

    Original von Pika


    Auch wenn inzwischen leicht OT: Die Abmeldepflicht wurde deutschlandweit am 1.6.2004 abgeschafft:


    (dieser Text ist copy&paste von der Homepage der Stadt Weiden; Einen fast identischen Text findet man aber bei der Homepage so ziemlich jeder Stadt in Deutschland).

    Das deckt sich auch ungefähr mit meinen Erfahrungen - mein letzter Umzug war 2006 und ich war baff erstaunt, dass ich mich nicht mehr abmelden musste.

    Schöne Grüße,
    Dirk

    dann gelten bei euch eben andere gesetze.

    wie ich schon schrieb - fuer rheinland-pfalz zb gibt es die abmeldePFLICHT:

    Zitat

    Beschreibung: Bei Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz ist keine Abmeldung notwendig. Ansonsten ist diese innerhalb einer Woche nach Wegzug vorzunehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Outbackrider (12. August 2010 um 08:36)

  • Zitat

    Original von Günter
    Es wäre dann auch besser, wenn ich Australier würde, damit ein Auslieferungsersuchen nicht mehr möglich ist.


    Australien liefert durchaus auch eigene Staatsbuerger an fremde Staaten aus!

    Und vielleicht gibt's die Staatsbuergerschaft ja auch gar nicht erst. Man muss im Antrag ja unter anderem angeben, ob noch irgendwelche Verfahren anhaengig sind...

  • Zitat

    Original von Günter
    Eine Firma in Deutschland hat mir wegen einer - mMn unberechtigten - Forderung zwar keinen Kuckuck aus Deutschland geschickt, sondern ist gleich weiter gegangen und ein Inkasso auf mich gehetzt. Somit werde ich jetzt zähneknirschend zahlen, überlege ich.


    Also mit Inkasso hätte ich jetzt weniger Bedenken als mit einem Gerichtsbeschluß, da diese Firmen ja nix entscheiden (im rechtlichen Sinne) können.

    Zitat

    Original von Günter
    Ansonsten wurde mir gesagt, werde ich in D vor Gericht gestellt.


    Wer hat das denn gesagt? Die Inkassofirma?

    Zitat

    Original von Günter
    Dann erscheine ich nicht, und beim nächsten Besuch klicken am Flughafen in Frankfurt die Handschellen...


    ...und am nächten Tag ne Schlagzeile in der Bild: "Verbrecher am Frankfurter Flughafen gefasst!" ;) SCNR

  • Zitat

    Original von Outbackrider
    dann gelten bei euch eben andere gesetze.

    Auch wenn es immer noch mehr OT wird: Das Gesetz wurde 2004 deutschlandweit geändert - auch in RP. Siehe z.B. hier auf der HP von Koblenz (Koblenz liegt meiner Meinung nach in RP).

    Dein verlinkter Text stammt scheinbar von der HP von Kaiserslautern (auf jeden Fall sagt das Tante Google) - die scheinen das (noch) nicht umgesetzt zu haben. Warum auch immer. Müsste man mal nachfragen - die Antwort würde mich jedenfalls sehr interessieren.

    Schöne Grüße,
    Dirk

  • Zitat

    Original von Pika Dein verlinkter Text stammt scheinbar von der HP von Kaiserslautern (auf jeden Fall sagt das Tante Google) - die scheinen das (noch) nicht umgesetzt zu haben. Warum auch immer. Müsste man mal nachfragen - die Antwort würde mich jedenfalls sehr interessieren.

    und selbst im von dir zitierten KOBLENZ gilt es als "gelockert" und nicht aufgehoben.

    bei einer auswanderung muss man sich nunmal leider auch dort abmelden.

    das steht auch auf dem von dir aufgefuehrten link.

    aber ich lasse es dabei bewenden. mir genuegen die hinweise auf den diversen offiziellen websites, die, wenn man die saetze zu ende liest, die abmeldepflicht fuer umzuege ins ausland bestaetigen und auch darauf hinweisen, dass die bestaetigungen laendersache sind und das meldegesetz 2004 in punkto abmeldung lediglich vereinfacht und gelockert, aber nicht aufgehoben wurde.

    back to topic:

    auf DIESER seite koennte man nach unbekannt verzogenen forschen. ob das aber die erwirkung eines mahnbescheides erleichtert, sei bei einem umzug nach australien dahingestellt.


    an SID: ist der vorfall denn von derart tragender bedeutung, dass du dich damit psychisch bei einem neustart belasten willst oder waere es einfacher die angelegenheit vorher zu regeln?

    Einmal editiert, zuletzt von Outbackrider (12. August 2010 um 14:16)

  • Zitat

    Original von Outbackrider
    bei einer auswanderung muss man sich nunmal leider auch dort abmelden.


    Hm, nachdem fernweh von Untertauchen "in Deutschland" schrieb, auf der HP der Stadt Weiden was von "Umzüge[n] innerhalb Deutschlands" stand und auch die (in Deutschland fällige) Zweitwohnsitzsteuer erwähnt wurde dachte ich, es ginge in diesem Teilstrang der Diskussion um Umzüge innerhalb Deutschlands, nicht ums Auswandern (darum habe ich auch mehrfach - und hiermit nochmal ausdrücklich - das OT entschuldigt).

    Muss mich wohl geirrt haben, sorry!

    Schöne Grüße,
    Dirk

  • Zitat

    Original von Pika
    nicht ums Auswandern ..... Muss mich wohl geirrt haben, sorry!

    steht im eingang

    Zitat

    Nach meinem Umzug nach AUS sehe ich zwei Möglichkeiten:

    ;) ;) ;)

    aber absolut NULL problem =)

  • Hi,

    wenn du vom Fach bist, würde ich eigentlich nicht anzweifeln, was du sagst, aber mir ist es anders passiert.

    Eine Firma in Deutschland hat mir wegen einer - mMn unberechtigten - Forderung zwar keinen Kuckuck aus Deutschland geschickt, sondern ist gleich weiter gegangen und ein Inkasso auf mich gehetzt. Somit werde ich jetzt zähneknirschend zahlen, überlege ich.

    Ansonsten wurde mir gesagt, werde ich in D vor Gericht gestellt. Dann erscheine ich nicht, und beim nächsten Besuch klicken am Flughafen in Frankfurt die Handschellen bzw. Beschlagnahmung des Reisepasses, damit ich nicht wieder rauskann aus dem Land.
    Es wäre dann auch besser, wenn ich Australier würde, damit ein Auslieferungsersuchen nicht mehr möglich ist.

    Das mit dem Festhalten in D ist nicht ganz klar bisher. Aber es scheint wohl so zu sein, dass Gläubiger in D sehr schwer verkraften können, wenn ein Schuldner nicht dort schuldbewußt verweilt, sondern ihrer Vorstellung nach sich am Strand in der Sonne ins Fäustchen lacht. Und deswegen werden alle Tricks angewandt, jemanden in D festzuhalten. Nach dem Motto, das ist wenigstens etwas Strafe.[/quote]


    Also Ich habe das Schreiben vom Gerichtsvollzieher und der hat mich gefragt ob ich das durchziehen will da der Schuldner kein Geld hat-
    er hat eine Eidesstatlicheversicherung abgegeben- Ich habe noch den Titel
    dieser gilt auch noch. Ich hätte es weiter laufen lassen können nur hätte ich erstmal alle weiteren kosten gezahlt. somit dachte ich mir ich glaube dem herren vom gericht und lasse es fürs erste ich glaube es kommt auch immer auf die höhe an bei diese bescheid ging es um über 20K...
    wie du gelesen hat habe ich auch geschrieben fürs erste!

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