Hallo zusammen!
Wir sind gerade am Endspurt der Berufsanerkennung als Mechanical Engineer. Nun haben wir unsere Dokumente einem Anwalt gegeben um die beglaubigten Kopien mit einer englischen Beglaubigung zu machen. (Engineer Australia will es so)
Jetzt behauptet der Anwalt das wir als Schweizer für jede Beglaubigung zusätzlich eine Apostille brauchen.
Nun die Frage an alle aus der Schweiz die auch schon beglaubigte Kopien brauchten ist das wirklich so? Ich meine jetzt egal für ob für die Berufsanerkennung oder für den Visumsantrag.
Brauchen wir Schweizer wirklich für jede beglaubigte Kopie eine Überbeglaubigung????
Für Eure rasche Hilfe danke ich Euch!!!
Grüessli
Sandy