Working Holiday mit Staatenlos??

  • Hallo Leute mein Name ist Vartan

    ich habe eine Frage und zwar geht es um ein Working Holiday visum für Australien.

    Ich möchte im Sommer 2011 Nach Australien ein Working Holiday Visum beantragen für 1 Jahr und später will ich dort in Collage studieren.

    so mein Problem ist leider, das ich jetzt Staatenlos bin, zwar habe ich unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und lebe hier schon seid mehr als 10 Jahre, Trotzdem verfüge ich nicht über eine Deutsche Staatsangehörigkeit.
    Ich habe ein Reisepass womit ich eigentlich in jedes Land darf, also ohne Beschränkung, könnte es aber trotzdem sein dass ich dadurch mich Working Holiday nicht kriege???

    vielen dank

  • Zitat

    Original von theVaan
    so mein Problem ist leider, das ich jetzt Staatenlos bin


    Wie kam das denn? Sowas gibt es heute in entwickelten Laendern doch nur noch sehr selten. Deutschland ist (wie viele andere Laender auch) seit Jahrzehnten Unterzeichner des "Uebereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit".
    Welche Staatsangehoerigkeit haben/hatten Deine Eltern?

    Zitat

    Original von theVaan
    Ich habe ein Reisepass womit ich eigentlich in jedes Land darf


    Von welchem Land wurde dieser Reisepass ausgestellt und was steht da unter "Nationality" auf der 1. Seite?

    Zitat

    Original von theVaan
    könnte es aber trotzdem sein dass ich dadurch mich Working Holiday nicht kriege???


    Um ein WHM zu bekommen, musst Du Buerger eines Landen sein mit dem Australien ein Gegenseitigkeitsabkommen hat.

  • Zitat

    Original von Australien-FAQ

    Welche Staatsangehoerigkeit haben/hatten Deine Eltern?

    Meine Eltern sind so wie ich jetzt Staatenlos :(


    Zitat


    Von welchem Land wurde dieser Reisepass ausgestellt und was steht da unter "Nationality" auf der 1. Seite?

    Zitat


    Nationality:

    Staatenlos Gemäss Konvention 1954


    Um ein WHM zu bekommen, musst Du Buerger eines Landen sein mit dem Australien ein Gegenseitigkeitsabkommen hat.

    mein Aufenthaltstitel ist : Nielassungserlaubnis, Erwerbstätigkeit gestattet
    und ist unbefristet :/

    das wäre echt das schlimmste das ich wegen diese Sache mein Visum nicht Kriege :(

  • Ich bin jetzt kein Super-Experte in Sachen Staatsrecht, aber das weiter o.g. Uebereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit verpflichtet die Unterzeichner die Einbuergerung von Staatenlosen zu erleichtern.

    Hast Du Dich schon mal erkundigt, ob Du die nicht deutsche Staatsangehoerigkeit annehmen kannst?

    Wie gesagt, Staatenlosigkeit sollte in OECD Laendern heute die Ausnahme sein, vorallem wenn Du schon ueber 10 Jahre in Deutschland lebst. Nach dieser Zeit kommt selbst fuer viele "richtige" Auslaender eine Einbuergerung in Betracht. In Deinem Fall sollte das noch einfacher sein, sofern Du nicht einschlaegig vorbestraft bist oder dem Staat anderweitig auf der Tasche liegst. Deine Deutschkenntnisse scheinen ja ausreichend zu sein.

    Viel Glueck!

  • Nunja ich bin nicht einmal Negativ aufgefallen, bin mache grade meine fachhochschulreife, ich arbeite neben, und beziehe keinerlei Staatsliche unterschützung, ausser Kindergeld aber der geht an meine Eltern.

    Soll ich versuchen jetzt die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen? oder soll ich mit meiner jetzigen Situation versuchen den Visum zu kriegen?

  • Ich an deiner Stelle würde die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

    Meiner Meinung nach ist es hier oder dort(in D) immer ein Vorteil einen
    dt.Pass zu haben.

  • ich habe blos angst das es nicht klappt :( und mein Plan nicht aufgeht... ich werde gleich Montag zum Amt gehen und nachfragen, ich halte euch am laufendem.

    Aber das wird sich bestimmt hinziehn bis die mir die Angehörigkeit geben, naja am Montag sind wie schlauer.

  • Wikipedia ist uebrigens aehnlicher Meinung wie ich weiter oben, wenngleich dort die Genfer Fluechtlingskonvention als Anspruchsgrundlage genannt wird (siehe unten). Die bereits erwaehnte internationale Vereinbarung zur Verminderung von Staatenlosigkeit sollte das allerdings auch hergeben.

    Falls Du Dich mit dem Gedanken anfreunden kannst Deutscher zu werden, wuerde ich das persoenlich auch in Erwaegung ziehen. Ich stelle mir Staatenlosigkeit ziemlich unbefriedigend vor. Der Bezug von Kindergeld durch Deine Eltern ist mit ziemlicher Sicherheit kein Hinderungsgrund.

    Unter Umstaenden spielen auch die Gruende, die zu Deiner Staatenlosigkeit (bzw. der Deiner Eltern) gefuehrt haben eine Rolle, aber ich kann verstehen, wenn Du das nicht in einem oeffentlichen Forum erlaeutern willst.


    Versuch Dich auf jeden Fall selbst ein bisschen schlau zu machen. Ich koennte mir vorstellen, dass die auf dem Amt nicht jeden Tag mit Staatenlosen zu tun haben, und damit vielleicht erstmal selbst etwas ueberfordert sind.

    Good luck!


    Zitat:

    Zitat


    Da Deutschland gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet ist, die Einbürgerung von Staatenlosen zu erleichtern, kann beim derzeitigen Stand des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 2000 die Einbürgerung im Idealfall so vonstatten gehen: Nach 6 Jahren dauernden Aufenthalts in Deutschland kann „am besten“ – so die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – mit der Vorlage des Reiseausweises für Staatenlose eingebürgert werden, wenn ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistete freiheitliche demokratische Grundordnung anerkannt wird (vgl. Einbürgerungstest) und sichergestellt ist, dass der Lebensunterhalt für den Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden kann.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose

  • Sieht nicht so aus, als ob es Work&Holidays fuer Staatenlose gilt...
    hier siehst du, mit welchen Ländern Australien ein solches Abkommen hat zum Work&Holiday Visa...
    auf dem obengenannten Link stehen auch die Bestimmungen zum W&H Visum ausfuehrlich beschrieben, ebenso wie man das 2. W&H Visum erhält...

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