ok also kann man also sagen das es evtl chancen gibt aber es von der rein rechtliche lagen dort nicht erlaubt bzw. gestattet ist mit vorstrafe einzureisen!!Sehr schade werde mich trotzdem mal weiter schlau machen und vielen dank für eure Antworten
einreise trotz vorstrafe
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goanaut -
13. Dezember 2010 um 23:51
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hallo
wen die geschichten in Border security echt sind.
komst du mit ein normalen WHV nicht rein.am besten nachfragen bei die ambasade von Australien. sonst droht bei die einreise das man auf den nachsten flieger richtung heimat sitzt.
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Um in einem Flieger zu sitzen muss man ja erst mal ein Visum haben. Ohne dieses lässt einen auch keiner in den Flieger, schon bei Abflug aus Europa.
Cheers
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Solange keine Auflagen in D dagegen sprechen, kann er doch einfach versuchen, das Visa zu beantragen. Grosse finanzielle Risiken sollte das doch nicht bergen, hat er eben Pech, wird er abgelehnt.
Grus Christian
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vielleicht sind sie ja deshalb so streng, weil sie meinen, jetzt reichts mal
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meinst du nur er wird abgelehnt wenn man eine freiheitsstrafe von 12 monaten hat während man auf Bewährung ist?! Ich hatte mal eine, bin aber nicht auf bewährung mehr!!!
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Wenn du ein polizeiliches Führungszeugnis beantragst, wird dort dennoch diese (abgesessene) Straftat aufgeführt sein. Deine Frage wirst du dir daher selber mit 'ja' beantworten können.
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