De-Facto-Visa - Namensänderungen, Medicals etc. Fragen über Fragen...

  • G'day...

    Je mehr ich mich einlese (ich weiß nicht wie oft ich das Booklet, die Formulare schon durch habe und die Forensuche betätigt habe...), umso mehr Fragen habe ich... vielleicht kann mir bitte jemand helfen.

    Man soll für jede Namensänderung evidence beilegen.
    Ich hieß xyz bis zum 10. Lebensjahr, dann heiratet meine Ma und ich bekam einen neuen Namen, wurde dann mit 17 adoptiert. Den Namen hatte ich 9 Jahre, dann heiratete ich und bekam wieder einen neuen. Nun bin ich geschieden, habe den Namen allerdings (wegen dem bürokratischen Aufwand) behalten.
    Es wurde mit der Adoption eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Die sollte doch eigentlich reichen, oder? (Eine internationale Geburtsurkunde habe ich angefordert.)
    Ein Scheidungsurteil habe ich auch (brauche ich da eine Übersetzung von? Ich denke mal ja...).
    Allerdings habe ich keine Heiratsurkunde - die ist bei meinem Ex und den will ich nicht fragen.
    Nun habe ich eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch vom buchführenden Standesamt (nicht Stammbuch!), da steht auch alles zur Eheschließung und Scheidung drin.
    Reicht das, wenn ich das übersetzen lasse?

    Dann noch eine Frage zu den Medicals...
    Man soll da ja Arztberichte oder so mitbringen... was soll da drin stehen - reicht es, wenn da steht wegen was ich wie und wie lange behandelt wurde? (Ich hab ne Schilddrüsen-Unterfunktion und nehme halt Tabletten, damit sie nicht wächst. Außerdem habe ich ADS und nehme schon jahrelang Tabletten und des öfteren Rückenprobleme, die ich allerdings mit nordic walken und gelegentlichen Massagen einigermaßen im Griff habe - lt. Arzt altersbedingte Abnutzung, war auch letztes Jahr zur Kernspin.)
    Für die Berichte ist ja dann auch eine Übersetzung fällig bevor ich die medicals mache, sehe ich das richtig?

    Fragen über Fragen... und das werden nicht die letzten gewesen sein... seufz.
    Danke schonmal...

    Beste Grüße, justme
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    Einmal editiert, zuletzt von justme67 (5. Januar 2011 um 08:25)

  • Hast du vor in Berlin einzureiche oder onshore in DU?

    Berlin braucht keine Übersetzungen, DU ja. Dafür musst du einen NAATI-zertifizierten Übersetzer nehmen.

    Die beantragte internationale Geburtsurkunde reicht, alle weiteren Namensänderungen sind ja im Familienbuch vermerkt.

    Für die medicals gibt es Forms, die musst du zu dem Doc mitnehmen. Diese forms findest du auch auf der immi-Seite. Es sind auch nur docs aus der panel doc-liste (immi-website) erlaubt.

    Du kannst zum Standesamt gehen und die einen neuen Auszug aus dem Familienbuch geben lassen - das reicht, da alle Daten dort vermerkt sind.

  • Dankeschön!

    Also reicht wohl die Abschrift aus dem Familienbuch des Standesamtes... steht ja schließlich alles drin.
    Werde mir mal sicherheitshalber noch eine internationale Heiratsurkunde ausstellen lassen, die ist dann eh in Englisch.

    Wer kann mir noch ein bissel mehr über die Medicals erzählen? Gerne auch per PN... habt ihr da wirklich alles reingeschrieben? Wie sieht es mit Arztberichten aus?

    Beste Grüße, justme
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  • Musste jetzt das "alte" Thema nochmal rausholen, denn das

    Zitat

    Wer kann mir noch ein bissel mehr über die Medicals erzählen? Gerne auch per PN... habt ihr da wirklich alles reingeschrieben? Wie sieht es mit Arztberichten aus?

    interessiert mich auch.

    Kann es sein das es in Perth nur einen Doc gibt der das macht?

  • Ich hab in meiner section alles angegeben. Hatte aber gluecklicherweise eh nichts besonderes zu berichten. Meiner Meinung nach sollte man (auch) an dieser Stelle nichts verheimlichen, was offenbart werden sollte. Meist kommen solche Dinge doch eh immer im Nachhinein ans Tageslicht. Bluttest, Urinprobe, Roentgen und die anderen Untersuchungen geben im Zweifel auch Hinweise auf eine (verschwiegene) Vorerkrankung.

    Die Medicals ansich sind echt unspektakulaer. In Sydney musst man quasi zum Amtsarzt. Hier wird man dann geroengt, Urinprobe wird genommen und ein Bluttest. Dann kommt eine allgemeine Untersuchung, erst durch eine nurse (Sehtest, Gewicht, Groesse etc) , dann durch einen Arzt. Bei der aerztlichen Untersuchung wird etwas auch dem Bauch rumgedrueckt, Ruecken abgeklopft, man wird abgehoert, Reflexe werden getestet und der Koerper wird nach Auffaelligkeiten untersucht (Narben von OPs etc). Das war es dann auch schon. Bei mir hat es (inklusive Wartezeit) ca. 1.5 Stunden gedauert. Nach ca. 1 Woche hatte ich die Ergebnisse in der Post.

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