G'day...
Je mehr ich mich einlese (ich weiß nicht wie oft ich das Booklet, die Formulare schon durch habe und die Forensuche betätigt habe...), umso mehr Fragen habe ich... vielleicht kann mir bitte jemand helfen.
Man soll für jede Namensänderung evidence beilegen.
Ich hieß xyz bis zum 10. Lebensjahr, dann heiratet meine Ma und ich bekam einen neuen Namen, wurde dann mit 17 adoptiert. Den Namen hatte ich 9 Jahre, dann heiratete ich und bekam wieder einen neuen. Nun bin ich geschieden, habe den Namen allerdings (wegen dem bürokratischen Aufwand) behalten.
Es wurde mit der Adoption eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Die sollte doch eigentlich reichen, oder? (Eine internationale Geburtsurkunde habe ich angefordert.)
Ein Scheidungsurteil habe ich auch (brauche ich da eine Übersetzung von? Ich denke mal ja...).
Allerdings habe ich keine Heiratsurkunde - die ist bei meinem Ex und den will ich nicht fragen.
Nun habe ich eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch vom buchführenden Standesamt (nicht Stammbuch!), da steht auch alles zur Eheschließung und Scheidung drin.
Reicht das, wenn ich das übersetzen lasse?
Dann noch eine Frage zu den Medicals...
Man soll da ja Arztberichte oder so mitbringen... was soll da drin stehen - reicht es, wenn da steht wegen was ich wie und wie lange behandelt wurde? (Ich hab ne Schilddrüsen-Unterfunktion und nehme halt Tabletten, damit sie nicht wächst. Außerdem habe ich ADS und nehme schon jahrelang Tabletten und des öfteren Rückenprobleme, die ich allerdings mit nordic walken und gelegentlichen Massagen einigermaßen im Griff habe - lt. Arzt altersbedingte Abnutzung, war auch letztes Jahr zur Kernspin.)
Für die Berichte ist ja dann auch eine Übersetzung fällig bevor ich die medicals mache, sehe ich das richtig?
Fragen über Fragen... und das werden nicht die letzten gewesen sein... seufz.
Danke schonmal...