G`Day mates,
ich sitze zur Zeit an unserem Visaantrag (176er).
Es wird gefragt ob jemand Rechte an unseren Kindern hat, z.B. right of access.
Da meine SchwiegerelternX( es für nötig befunden hatten das Umgangsrecht einzuklagen
muss ich das wohl angeben.
Oder geht es hier nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das liegt ja bei uns als Eltern.
Hat schon jemand mit sowas zu tun gehabt?
Kann das auswirkungen auf die Genehmigung des Visas haben?
mfg a-df:P