Also ich würde ohne kompetente anwaltliche Hilfe erstmal gar nichts machen.
Nach den AGB aller mir bekannter Autovermieter sind Schäden durch Salzwasser, Überschlag und Steinschlag von der Versicherung ausgenommen. Aber es wurde suggeriert, dass durch die "all inclusive" Versicherung nichts passieren kann. Und mal ehrlich, wer wird denn aus AGB in deutscher Sprache so richtig schlau, von AGB in englisch mal gar nicht zu reden. Die Ausnahmen von der Versicherung sind mehr oder weniger Allgemeinwissen des Australienreisenden und nur selten Kenntnis nach aufmerksamen lesen der AGB.
Das "suggerieren" daß alles in bester Ordnung ist und die Erlaubnis an zwei nicht entsprechend eingewiesene junge Frauen, auf Fraser Island am Strand zu fahren, könnte ein Verstoß des Vermieters gegen eigene Sorgfaltspflichten sein und die Einstandspflicht des Mieters entsprechend mindern.
Und wie ist es mit dem Rechtsweg? Eine Forderung zu erheben löst noch keine Zahlungspflicht aus. Dazu braucht es ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil. Und das Urteil (sofern Gerichtsstrand Ausstralien ist, wie ich mal vermute) müßte dann auch in Deutschland vollstreckbar sein. Gibt es so ein Vollstreckungsübereinkommen?
Mein Rat also: Vor der Aufnahme irgendwelcher Verhandlungen oder gar Zahlungen einen Fachanwalt für Reiserecht / internationales Privatrecht zu konsultieren.