Tax & Super zurueck kriegen, ausreisen, spaeter wiederkommen?

  • Hallo,

    mal wieder eine theoretische Frage von mir.

    Wen's interessiert: Ich habe gluecklicherweise doch noch Jobs gefunden und bin dann erstmal ausgebucht bis Oktober.

    Jedenfalls freu ich mich jetzt schon darauf, nach den Jobs erstmal nach Asien weiterzureisen.

    Wie sieht das nun aus mit der Steuererklaerung und Superannuation Auszahlung: Ich wuerde gerne, fuer den theoretisch moeglichen Fall, dass ich nach der Asienreise nicht nach Australien zurueckkehre, schon mal Steuererklaerung machen und Superannuation zurueck beantragen. Einfach aus dem Grunde, dass Ueberseeueberweisungen ja so teuer sind, und ich das Geld lieber direkt in der Tasche haette.

    Was ist also, wenn ich das alles zurueck bekommen habe, ausgereist bin, und dann doch wieder komme? Ist dann mein WHV ueberhaupt noch gueltig?

    Danke fuer eure (hoffentlich verstaendnisvollen und informativen ;) Beitraege zu diesem Thema

    Die reisende, die immer so komische Fragen hat.

  • Moin,

    um die super zurückzufordern musst du ausgereist sein und dein Visum darf nicht mehr gültig sein (man kann das Visum auch vorab streichen lassen, wenn es nötig ist). Super (edit: Tax) musst du am Ende des Finanzjahres einreichen. Das geht immer bis Ende Juni.

    Gruß
    Uli

  • Hallo,

    Rückerstattung der superannuation ist nur möglich, wenn Du kein WHM Visum mehr hast (ablaufen oder annullieren lassen) und demzufolge nicht mehr in Australien bist.

    Einen Lohnsteuerjahresausgleich für das letzte fiskalische Jahr (1 Jul-30 Jun) zu beantragen, ist ab dem 1. Juli jederzeit möglich.

    Hoffe, die Antwort ist verständnisvoll genug ;( ;)

    Cheers

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (25. August 2011 um 07:09)

  • Achso :D :D

    Ich meinte nur, superannuation (die die Reisende zurück bekommen will) ist nicht an den Ablauf des Finanzjahrs gebunden, sondern lediglich an den Visumstatus und ob Reisende AU verlassen hat oder nicht? 8)

  • Zitat

    Original von Germanwings
    Achso :D :D

    Ich meinte nur, superannuation (die die Reisende zurück bekommen will) ist nicht an den Ablauf des Finanzjahrs gebunden, sondern lediglich an den Visumstatus und ob Reisende AU verlassen hat oder nicht? 8)

    Zitat Mangobär: "um die super zurückzufordern musst du ausgereist sein und dein Visum darf nicht mehr gültig sein" :rolleyes: :D

  • Und hattest Folgendes geschrieben und später editiert :P :):

    Zitat

    Original von Mongobär
    Super musst du am Ende des Finanzjahres einreichen.

    So was macht normalerweise nur nur die Breadrock-Gang :D

    Auf jeden Fall ist die Reisende jetzt aber umfassend informiert! :]

  • Zitat

    Original von Germanwings

    So was macht normalerweise nur nur die Breadrock-Gang :D

    Auf jeden Fall ist die Reisende jetzt aber umfassend informiert! :]

    In der Mine gibt's Super? Ich dachte die finanzieren sich über die Trinkgeld-Sparschweine an der Kasse. Again what learned ! :D

  • Aha!

    Danke fuer eure Antworten und danke an Germanwings fuer diese aufschlussreiche Zusammenfassung.

    Also muss ich mit der Beantragung der Superannuation Auszahlung sowieso warten bis zu dem Zeitpunkt, wo ich ausserhalb von Australien bin und ganz sicher nicht wiederkomme.

    Habe gehoert, ich koennte die Steuerrueckzahlung auch frueher als zu dem genannten Zeitpunkt beantragen, wenn sicher ist, dass ich Australien verlasse, stimmt das? Und wenn ja, dann so frueh, dass ich das Geld bar mitnehmen kann????

    Puh, so viele ungeklaerte Fragen. ;) Aber zum Glueck seid ihr ja da!

    die reisende

  • Zitat

    Original von reisende
    Aha!

    Danke fuer eure Antworten und danke an Mongobär fuer diese aufschlussreiche Zusammenfassung.

    Bitte :D

    Zitat

    Original von reisende
    Also muss ich mit der Beantragung der Superannuation Auszahlung sowieso warten bis zu dem Zeitpunkt, wo ich ausserhalb von Australien bin und ganz sicher nicht wiederkomme.

    Nicht nur bis zur Ausreise, sondern bis dein aktuell gültiges Arbeitsvisum verfallen ist. Ich wollte es damals auch nach der Ausreise zurückfordern und die website hat mir dann gesagt, dass mein Visum noch aktiv ist und ich deshalb nicht weiter machen könne. Wie schon erwähnt, kann man das Visum aber auch vorab streichen lassen.

    Zitat

    Original von reisendeHabe gehoert, ich koennte die Steuerrueckzahlung auch frueher als zu dem genannten Zeitpunkt beantragen, wenn sicher ist, dass ich Australien verlasse, stimmt das? Und wenn ja, dann so frueh, dass ich das Geld bar mitnehmen kann????

    Keine Ahnung. Hannes ?

  • Zitat

    Original von Mongobär

    Bitte :D

    So etwas nennt sich im australischen Penal Code "falsification of documents" :]
    Solch ein Ereignis ist bis zur Ersteinreise nach Australien mit einem permanenten Visum binnen 28 Tagen beim DIAC anzuzeigen: http://www.immi.gov.au/allforms/pdf/1022.pdf :D =)

    reisende: Nein, ein tax return kann immer nur NACH Ablauf des fiskalischen Jahres gemacht werden.

  • Ich möchte auch fragen!

    Ich habe beide WHV auf, werde in ein paar Monaten das de facto beantragen und bin derzeit mit dem ETA in AUS.
    Kann ich jetzt trotzdem meine Super zurückfordern? Halt bisschen extra cash....

  • Zitat

    Original von BackOnTrack
    Ich möchte auch fragen!

    Ich habe beide WHV auf, werde in ein paar Monaten das de facto beantragen und bin derzeit mit dem ETA in AUS.
    Kann ich jetzt trotzdem meine Super zurückfordern? Halt bisschen extra cash....

    Warum willst du die zurückfordern, wenn du in absehbarer Zeit sowieso wieder einzahlen wirst ?!?

    Gruß
    Uli

  • Zitat

    Halt bisschen extra cash....

    :D

    Allerdings hab ich grad gesuperseeked....
    Da steht was von: AUSTRALIAN ELIGIBLE ROLLOVER FUND Lost - Uncontactable

    Ich muss gestehen, ich habe von sowas absolut, überhaupt, kein bisschen Ahnung...

  • Hi,

    die Superannuation (rentenansparkasse), die Du bereits in Australien eingezahlt hast geht Dir ja nicht verloren, auch wenn Du nie wieder nach Australien gehen würdest. Sondern kann in jedem Fall gewinnbringend angelegt werden. Müsstest halt Deinen Superannuation Fund "aufspüren" um zu sehen wie das Geld zurzeit angelegt ist und ob es zurzeit eine vernünftige Rendite gibt.
    Grundsätzlich stehen Dir von deinem Arbeitgeber eingezahlte Einzahlungen in deinen Fund bei Erreichen des Rentenalters + Kapitalerträge zur Verfügung, steuerfrei, egal ob Du in Australien bist oder nicht.

    Dem hingegen würde das Geld als normales Einkommen und nicht als Altersvorsorge betrachtet und dementsprechend nachversteuert, wenn Du jetzt davon Gebrauch machst, Dir das auszahlen zu lassen. Es wäre also zu überlegen, wie dringend du das extra cash jetzt brauchst. Aufgrund der Nachversteuerung würdest Du in der Summe auf jeden Fall wesentlich weniger heraus bekommen, wenn Du das Geld jetzt ausbezahlen lässt, anstatt es für einige Jährchen beim Superannuation Träger zu lassen, und es dann mit ca. 65 Jahren ausbezahlt zu bekommen.

    Cheers

    3 Mal editiert, zuletzt von Germanwings (25. August 2011 um 16:13)

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