Frage zu Ehevertrag Australien

  • Servus zusammen,

    hab mal eine grundsaetzliche Frage, wie es mit Ehevertraegen in Australien ausschaut? Gibt es gravierende Unterschiede zu D?

    Speziell wuerden mich folgende Punkte interessieren.
    - Regelung vorheriges Vermögen
    - Verzicht auf Vorsorgeausgleich (Rentenanteile)
    - Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
    - Zugewinn-Regelung

    thx

    Mario

  • Zitat

    Original von Brettermeier
    Servus zusammen,

    hab mal eine grundsaetzliche Frage, wie es mit Ehevertraegen in Australien ausschaut? Gibt es gravierende Unterschiede zu D?

    Speziell wuerden mich folgende Punkte interessieren.
    - Regelung vorheriges Vermögen
    - Verzicht auf Vorsorgeausgleich (Rentenanteile)
    - Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
    - Zugewinn-Regelung

    thx

    Mario

    hm ich glaub du bist in der falschen Rubrik gelandet, du schreibst in: Reiseplanung bis Unterkunft>>Flüge + Reiseanbieter

  • In einem so speziellen Fall würde ich mich an einen Fachmann wenden. Selbst in D könnte der Verzicht bzw Ausschluß von Unterhalt rechtswidrig sein.

    Grundsätzlich kannst Du in einen Vertrag alles reinschreiben. Fraglich ist nur, ob es im Fall des Falles rechtlich Bestand hat ;)

    Gruß
    @nna

    Einmal editiert, zuletzt von @nna (6. Oktober 2011 um 17:05)

  • Ich wollte den Beitrag verschieben, aber irgendwie passt keine der anderen Kategorien so wirklich, ausser off-topic (?????)

    Also lassen wir's erstmal wo es ist.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Zitat

    Original von Schnute
    Ich wollte den Beitrag verschieben, aber irgendwie passt keine der anderen Kategorien so wirklich, ausser off-topic (?????)

    Also lassen wir's erstmal wo es ist.

    LG
    Ela

    Nu isses in Reiseplanung bis Unterkunft =) irgendwie passt es ja auch, wenn man es mit Humor sieht ;)

    Grundsätzlich gilt, was anna schon geschrieben hat: man kann vieles reinschreiben in so einen Vertrag, aber ob das dann rechtlichen Bestand hat, ist eine komplett andere Sache.

    Darum wäre jemand vom Fach der bessere Ansprechpartner.
    Muss sowas nicht generell notariell beglaubigt werden? Der Notar sollte dann am besten auch wissen was drin stehen darf UND auch rechtlich durchsetzbar ist.

  • http://www.lawsociety.com.au/community/publ…gdown/index.htm

    Couples who are or have been in married or in a de facto relationship can enter into binding financial agreements before or during the marriage (or the de facto relationship) or after separation or divorce. To be binding, each party must obtain independent legal advice about the agreement from a Solicitor before they sign it.

    Einmal editiert, zuletzt von PP_89 (7. Oktober 2011 um 06:16)

  • hm, eigentlich hatte ich die Rubrik Auswandern/Sonstige Auswander-Themen gewaehlt ?( Vielleicht kann man es ja noch dorthin verschieben!?

    Ich wollte mir halt erst mal so einen groben Ueberblick verschaffen, ob es ueberhaupt sowas wie Guetertrennung etc. gibt. Die Details folgen dann halt spaeter.

    Werd mir mal den Link anschauen, hoffe das ist halbwegs verstaendlich, ist ja selbst in der Muttersprache manchmal kaum zu verstehen, wenn man nicht grad Jurist ist.

    Danke.

  • Zitat

    Original von Jessie

    Muss sowas nicht generell notariell beglaubigt werden? Der Notar sollte dann am besten auch wissen was drin stehen darf UND auch rechtlich durchsetzbar ist.

    Ja, man muß einen notariellen Vertrag abschließen. Allerdings kann auch ein Notar keinen hieb- und stichfesten Vertrag anbieten. Derartige Verträge werden ja auch den zeitlichen "Umständen" angepasst. ( Mir fällt kein besseres Wort ein ) Außerdem darf er nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und das kann zum Zeitpunkt der Abschlusses anders sein als z.B. 20 Jahre später.

    Vor allem der Ausschluß von Unterhalt ist immer kritisch. Wenn beide Partner wirtschaftlich gut gestellt sind, ist das kein Problem. Aber sobald ein Partner nach der Trennung Sozialhilfe benötigt, wird die zuständige Verwaltung - zu Recht - den Vertrag anfechten.

  • Zitat

    Vor allem der Ausschluß von Unterhalt ist immer kritisch. Wenn beide Partner wirtschaftlich gut gestellt sind, ist das kein Problem. Aber sobald ein Partner nach der Trennung Sozialhilfe benötigt, wird die zuständige Verwaltung - zu Recht - den Vertrag anfechten.

    redest du hier von deutschem oder australischem Recht? In Australien ist es nicht gang und gäbe, daß der Partner spouse maintenance zahlen muß.
    Im Normalfall muß nach der Scheidung jeder für sich selber sorgen, es gibt aber Ausnahmen.

    ----------------------------------------------------------------
    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • @ Minnie Orb

    Ja, sorry, ich kenne natürlich nur das deutsche Recht und meine Antwort bezog sich auf Jessies Frage.

    Aber generell wollte ich ausdrücken, daß eine derart komplizierte Angelegenheit nicht in einem Forum beantwortet werden kann. Das habe ich bereits mit meiner allerersten Antwort zum Ausdruck gebracht.

  • Nach austr Recht erwirtschaftet jeder seine eigene Rente. Die bleibt auch nach Scheidung unangreifbar. Man kann einen Begünstigten einsetzen, das muss nicht der Ehepartner sein.

    Ansonsten gilt im Grunde 50/50 bei einer Scheidung, wenn kein extra Vertrag besteht. Unterhalt wird nicht automatisch gezahlt.

    Auch kann man während einer Ehe zb Häuser erwerben und die im Vorfeld schon als "Tenants in common" zu gewünschten Teilen aufteilen, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.

    Das was anna schreibt ist vom austr Recht sehr weit entfernt.

  • @ matzi

    So weit ist das nicht vom deutschen Recht entfernt. Auch in D wird nicht automatisch Unterhalt bezahlt. Ich wollte eher sagen, daß man in so einem Fall keine pauschale Ausage machen kann. Da würde ich behaupten, daß das für Deutschland und Australien gleichermaßen gilt.

  • Zitat

    Aber generell wollte ich ausdrücken, daß eine derart komplizierte Angelegenheit nicht in einem Forum beantwortet werden kann. Das habe ich bereits mit meiner allerersten Antwort zum Ausdruck gebracht.

    da stimme ich dir voll und ganz zu!

    ----------------------------------------------------------------
    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Mein Rat: HEIRATET NIE! :D ;)
    Obwohl, es gibt seit ein paar Jährchen auch bei de-facto Ehen in Australien, die eine gewisse Zeit Bestand hatten, gewisse, gegenseitige, rechtlich einforderbare Ansprüche :)

  • Zitat

    Original von Germanwings
    Mein Rat: HEIRATET NIE! :D ;)

    Ab einem fortgeschrittenen Alter hat die Ehe auch Vorteile, nämlich wenn man so langsam an's Testament denkt. Wir haben nach über 20 Jahren wilder Ehe vor 8 Jahren dann doch geheiratet :D

  • Danke noch mal fuer die Tipps, im Grunde ist es ja anscheinend relativ aehnlich. Interessant ist, dass es automatisch keinen Rentenausgleich gibt. Werde mich bei Bedarf dann spaeter noch mal damit beschaeftigen :)

    @Germanwings
    Danke fuer den guten Rat, aber leider hatte ich schon einmal das "Vergnuegen", also kommt es jetzt auch nicht mehr drauf an :D

    Gruss

    Mario

  • Zitat

    [i]
    Ab einem fortgeschrittenen Alter hat die Ehe auch Vorteile, nämlich wenn man so langsam an's Testament denkt. Wir haben nach über 20 Jahren wilder Ehe vor 8 Jahren dann doch geheiratet :D


    Woow 8o wie alt bist du denn, wenn man fragen darf 8o :] :D

    Weisst du, dein letztes hemd hat keine taschen mehr, da hilft dir all das nichts was du hier angesammelt hast, ob mit testament, verheiratet o. ledig :rolleyes: :P

  • Hi Rockie,

    mein Alter kannst Du im Profil sehen ;)

    Wir haben uns vor ein paar Jahren zusammen ein Haus gekauft. Und als Unverheirateter hatte man damals im Erbfall keinerlei Rechte. Als Konsequenz hätte der bei uns "Überlebende" keinen Anspruch an dem Anteil des Lebenspartners gehabt. Die gesetzliche Erfolge wäre eingetreten - also Familie.

    Man hätte dies zwar mit einem Testament regeln können. Aber wenn Pflichtteilsansprüche bestehen, nützt das auch nur bedingt. Außerdem wäre bis auf einen geringen Freibetrag Erbschaftssteuer fällig geworden.

    Alles hochkomplziert und wäre vermutlich nur mit dem Verkauf unseres Hauses zu bewerkstelligen gewesen, wenn kein Geld da ist, um die Erben auszubezahlen.

    Mittlerweile wurde zum Glück auch das deutsche Erbrecht angepasst.

    Gruß
    @nna

    2 Mal editiert, zuletzt von @nna (11. Oktober 2011 um 11:28)

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