Bei der Buchung unserer Flüge gabs folgende Info, die selbst den Mitarbeitern im Reisebüro neu war.
Laut Botschaft, mit der hatte meine Sachbearbeiterin vormittags telefoniert bevor ich da war, is das ein alter Hut. ABER ich hab das definitiv nicht 2007/2008 gehabt bzw. wusste das niemand. Und es war wohl nur Glück, dass ich mit der Kleinen dann so durchgekommen bin. Hm.
In den Einreise- und Durchreiseinformationen für Australien ist folgender Passus zu finden:
ZitatBei der Beantragung von Visa für Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Eltern/ Erziehungsberechtigte oder nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten nach Australien reisen, müssen das Formular 1229 "Consent form to grant an Australian visa to a child under the age of 18 years" und die hier aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.
Das Formular hab ich auch schnell gefunden: Formular 1229
Sachlage ist bei uns aber die, dass ich das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Die wollen als Angaben zu den Eltern "Parent/Person with parental responsibility 1" und "Parent/Person with parental responsibility 2" haben.
Fallen wir überhaupt in diese Schiene? Denn Erziehungsrecht und Sorgerecht sind, soweit ich weiß, ja das gleiche. Nur Begriffe aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechtssystems.
Und die Dame von der Botschaft teilte noch mit, dass ich nen Wisch vom Jugendamt bräuchte, auf Englisch, der mir das alleinige Sorgerecht zusichert. Ja aber reicht diese Bescheinigung dann nicht auf?
War von euch schon mal jemand in dieser Situation und kann mir weiterhelfen?
Danke schon mal
PS: Ja, ich weiß, Botschaft anrufen und gut ist. Aber die kann ich erst morgen früh anrufen und vielleicht hat hier ja auch jemand Erfahrungen damit und kann mir schon mal im Voraus helfen.
Mich juckt das gerade sehr.