Wie lange vom ENS zum Passport?

  • Hallo Zusammen

    Ich hätte eine Frage.....

    Ich werde mit meiner Frau, wenn alles klappt, mit einem ENS Permanent Visa nach Australien gehen, spätestens 2013.

    Wie lange geht es, bis man Staatsbürgerschaft beantragen kann sprich Passport? Als Beispiels: Fange ich an zu arbeiten mit dem ENS am 01.01.2013....

    Wie lange dauerts? Habe etwas gelesen von 4 Jahren aber auch schon viel gehört von 2 Jahren....

    Da dies sowiso Zukunftsmusik ist, habe ich mich noch nicht selber erkundigt, aber vielleicht weis jemand das auf die schnelle....:-)

    Gruss

    Sandgate

  • Ausnahmnach en? Also wenn ich das recht verstehe, kann man den Pass nach 4 Jahren benatragen? und dann dauert es nochmals bis man Ihn hat wie lange? ( sicher auch noch einmal ein Jahr)?

    Und wie sieht das aus wenn man "selbständig werden will?
    Ein eigenes Restaurant...Kann ich das schon mit dem permanent??
    Und ein eigenes Haus kaufen auch oder=

    Danke

  • Mal abgesehen von der magischen Altersgrenze von 45 (und selbst die kann man umschiffen)
    Mein 457 war fuer 4 Jahre gueltig, was max. Laufzeit war (evtl. noch ist)
    Kuerzere koennen verlaengert werden, aber da gibt es Auflagen.
    Bereits nach 2 Jahren kann man PR (Permanent Residency) beantragen.
    Aber dann wird Medicare faellig und die Lafha faellt weg.
    Nach weiteren 365 Tage mit PR in Australien (Auslandsreisen werden eben hinten dran gehaengt) kann man einen Antrag auf Citizenship stellen.
    Es gibt einen Citizenship caculator fuer sowas bei der immi.gov.au.

    Wenn du die deutsche Staatsangehoerigkeit behalten willst, muss du einen Antrag beim Konsulat stellen, was dann nochmal ungefaehr 3 Monate dauert. Erst wenn du den Bescheid hast, darfst du den Antrag auf Citizenship stellen. Machst du das vorher, ist der deutsche Pass weg.

    Aber da sich sowas staendig aendert, kann morgen schon alles anders sein, also sollte man sich immer mal wieder auf dem neuesten Stand halten.

    Immi.gov.au hilft, schau bei deinem Visatyp (evtl.457) nach und was dir das Visa ermoeglicht.
    http://www.sydney.diplo.de (oder wo immer du hingehst) hilft wegen dem Beibehaltungsantrag weiter.

    Mein Rat: Ruhe bewahren, Stueck fuer Stueck weitersehen, und nicht nervoes werden.
    Immer eins nach dem anderen, und zuerst die o.g. Webseiten durchforsten.

    Cheers

  • Zitat

    Original von Sandgate81
    Ausnahmnach en?


    Ausnahmen gibt's z.B. fuer Top-Sportler oder wenn jemand beim Militaer anfangen will.

    Zitat

    Original von Sandgate81
    Also wenn ich das recht verstehe, kann man den Pass nach 4 Jahren benatragen? und dann dauert es nochmals bis man Ihn hat wie lange? ( sicher auch noch einmal ein Jahr)?


    Zuerst beantragt man die Staatsbuergerschaft. Von Antragstellung bis Zeremonie vergehen ca. 2 bis 6 Monate - kommt auf Deinen Council (Gemeindeverwaltung) an. Nach der Zeremonie (und mit Deinem Citizenship Certificate in der Tasche) kannst Du dann einen Reisepass beantragen. Das dauert nur so rund drei Wochen.

    Zitat

    Original von Sandgate81
    Und wie sieht das aus wenn man "selbständig werden will?
    Ein eigenes Restaurant...Kann ich das schon mit dem permanent??
    Und ein eigenes Haus kaufen auch oder=


    Geht alles schon als Permanent Resident.

    Cheers,
    Joerg

  • Danke für eure Antworten.

    ich komme übrigens aus der CH, somit behalte ich sowiso meinen Pass.

    Meine Frau und ich, waren von 2008 -2009 fast 12 Monate in Australien mit einem 457. Mussten dan leider wieder heim ( verlust der Arbeitsstelle)
    Kann das irgendwo und in irgend einer weise angerrechnet werden?

    Jetzt versuchen wirsd nochmals mit dem ENS...

    Am liebsten wäre und eiigentlich ein 176 gewesen...aber mit den neuen Punktzahlen ist das plötlich nicht mehr mölglich---

    Bin 30 jahre alt
    Gelernter Koch mit 5 Jähriger Berufserfahrung...( Insgesamt, habe lange was anderes gearbeitet)
    Ielts nur eine 5.5...und max eine 6 wäre zu schaffen mit lernen...
    Meine Frau Florsitin...

    Leider komme ich so nicht auf meine 65 Punkte...oder täusche ich mich?
    ( meine Agent hat das auch so gesagt....) Ich denke dann stimmt das schon...wobei er auch schon andere Falsch Aussagen gemacht hat)

    So werden wird mit dem ENS versuchen....Sponsor bereits gefunden...warte nur noch auf die Berufsanerkennung die ich anfangs Septemeber eingeloggt habe....

    Danke euch..

  • Zitat

    Original von OleDownUnder
    Erst wenn du den Bescheid hast, darfst du den Antrag auf Citizenship stellen. Machst du das vorher, ist der deutsche Pass weg.

    Das ist nicht korrekt.
    Man kann beide Anträge parallel laufen lassen. Man darf aber nicht für die australische StaBü eingeschworen werden ohne vorher die deutsche BBG genehmigt bekommen zu haben.

  • Stimmt Matzi!
    Dazu steht im Antrag zur Beibehaltung folgender Satz:
    Ich weiß, dass der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit den sofortigen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

    Bitte beachten Sie, dass in vielen Staaten der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurückwirkt und damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!

    Aber weiss man ob in Australien der Antrag rueckwirkend gilt?
    Und wenn man gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen will, verzoegert sich alles nochmal?
    Dazu hab ich nirgendwo was gefunden, und bin kein Risiko eingegangen.
    Und wenn es abgelehnt wird, muss PR eben ausreichen, bis ich meinen deutschen Pass wirklich mal leid sein sollte.

  • Zitat

    Original von Sandgate81
    Leider komme ich so nicht auf meine 65 Punkte...oder täusche ich mich?

    G'day

    Sofern nicht jemand hellseherische Fähigkeiten hat, wird niemand diese Frage besser beantworten können als Du selber:
    Points Test
    Cheers

  • Zitat

    Original von OleDownUnder

    Aber weiss man ob in Australien der Antrag rueckwirkend gilt?

    Ich habe es parallel laufen lassen. ImmI wusste davon und die hätten meinen Termin für die Einschwörungszeremonie auch dafür verschoben bis ich die BBG habe.
    Mussten sie aber nicht, denn die Überschwemmung hatte dann alles terminlich nach hinten verschoben.

  • Euer erster Aufenthalt wird nicht mehr angerechnet, liegt zu weit zurück. Musst vier Jahre hier gelebt haben, bevor Du Staatsbürgerschaft beanträgst und mind 12 Monate als PR.

    Wie schon gesagt wurde, kannst Du schon als PR ein Haus kaufen oder eine Firma eröffnen. Haus kaufen kannst Du auch mit dem 457, Dich selbständig machen geht auch. Jedenfalls wenn Du ein Einzelunternehmen gründest. Wenn Du Angestellt brauchst, weiss ich nicht, wie es sich verhält. Dazu gibt es sicher Infos auf dem Netz.

    Vier Jahre ist ja nix, wenn man bedenkt, wie es in der Schweiz läuft, wenn man sich einbürgern lassen will.

    Viel Erfolg!

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