Hi Forumsliebhaber
Ich hab versucht, mich ein bisschen schlau zu machen und mir einen Überblick über die ganzen verschiedenen Visumsarten zu verschaffen, aber an einem Punkt komme ich nicht weiter.
Bei mir sieht es nämlich wie folgt aus
Ich reise im Juli mit dem WHV (wenn ich es bekomme, aber ich denke schon) ein, erstmal für 12 Monate. Wenn ich aber meine 3 Monate Farmarbeit nicht schaffe, dann darf ich kein zweites WHV beantragen, bzw dürfen schon, aber ich bekomms dann eben nicht.
Jetzt habe ich gesehen, dass es noch ETA oder eVisitor Visum gibt. Da steht auch was von 12 Monaten gültig, aber nur 3 Monate Aufenthaltsgenehmigung. Das leuchtet mir ein, aber jetzt hab ich hier gesehen, dass man auch mit dem tourist-Visum bis zu 12 Monaten bleiben kann.
Weiß jemand, welche Auflagen man erfüllen muss, damit man 12 Monate bleiben kann? Im Normalfall darf man ja nur 3 Monate bleiben.
Natürlich weiß ich, dass ich dann nicht arbeiten kann, aber das möchte ich ja auch gar nicht mehr, falls ich verlängern kann.
Und ich hab noch eine zweite Frage
Wenn ich also die 12 Monate mit dem WHV da war und dann für 1, 2 oder 3 Monate nach Neuseeland fliege (da baucht man ja kein Visum für diesen Zeitraum), kann ich dann das Touristvisum beantragen, auch wenn ich nicht in Deutschland bin? Also für 3 Monate das touristvisum? Weil man, soviel ich weiß, nicht in DU sein darf, wenn man dieses beantragt.
Ich hoffe ich hab euch nicht zu sehr verwirrt, aber mir ist keine andere Umschreibung eingefallen, wie ich euch mein Anliegen beschreiben soll
Danke schonmal im Vorraus