Diplomarbeit als work experience anerkennbar?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Man bekommt 15 Punkte wenn man in 8 der vergangenen 10 Jahre eine Beschäftigung "in either your nominated or a closely related skilled occupation" nachweisen kann. Ich habe momentan 7 Jahre und ein paar Monate wirkliche Berufserfahrung (Maschinenbauingenieur).

    Gibt es eine Möglichkeit, dass die 6 Monate meiner Diplomarbeit hier mit angerechnet werden können? Wenn man genau hinsieht, war ich dort ja noch kein Ingenieur, habe aber quasi als solcher gearbeitet (in der Diplomarbeit = Abschlussarbeit weist man ja genau dies nach). Somit könnte es ja als "closely related" durchgehen??
    Hat hiermit jemand Erfahrung?

    Oder kann man evtl. Ferienjobs in den Semesterferien anrechnen? Wer oder was bestimmt, bzw. wie muss ich nachweisen, ob meine Arbeit dort "closely related" ist?

    Danke für Eure Hilfe!

    Achim

  • Zitat

    Original von Achim
    Oder kann man evtl. Ferienjobs in den Semesterferien anrechnen? Wer oder was bestimmt, bzw. wie muss ich nachweisen, ob meine Arbeit dort "closely related" ist?

    Das DIAC bestimmt das, also die Stelle, wo Du dein Visum beantragst. Nachgewiesen wird die Art der Arbeit üblicherweise durch Zeugnisse des Arbeitgebers.

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (13. Februar 2012 um 08:24)

  • Hallo Achim,
    die selbe Frage hab ich mir auch schon gestellt. Ich würde versuchen zumindest das Praktikumssemester von 6 Monaten anrechnen zu lassen.

    Gruß
    Matthias

  • Zitat

    Original von Australien-FAQ
    In der Regel wird nur Berufserfahrung nach Abschluss einer berufsbefaehigenden Ausbildung anerkannt.

    Heißt das wenn man über den zweiten Bildungsweg studiert hat könnte man die Berufserfahrung nach dem Gesellenbrief auch anrechnen lassen?

  • Zitat

    Original von Matthias
    Hallo Achim,
    die selbe Frage hab ich mir auch schon gestellt. Ich würde versuchen zumindest das Praktikumssemester von 6 Monaten anrechnen zu lassen.

    G'Day

    Das könnte imho aber eine äußerst riskante Strategie sein. Wenn die Arbeitserfahrung, die zum Erreichen der benötigten Punktzahl benötigt wird, nicht dokumentiert werden kann, bzw. nicht wie gewünscht akzeptiert wird, sind schnell ein paar Tausend Euro in den Sand gesetzt. Wenn dann noch die Berufsanerkennung abgelaufenen ist, steht man wieder am Anfang.

    Arbeitserfahrung wird für Zwecke des Punktetests grundsätzlich nur anerkannt, wenn diese nach Erreichen des a) relevanten Abschlusses abgeleistet wurde - oder falls man keinen hat (evtl. ITler) - nachdem man b) eine entsprechende Anzahl von Jahren gearbeitet hat, die dann als "Lernzeit" von der gesamten, anzurechnenden Arbeitserfahrung abgezogen werden.

    Infos zu a) und b) befinden sich bei den jeweiligen Berufen im ANZSCO KLICK :D

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (13. Februar 2012 um 13:11)

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