Ich kriege hier auch gerade die Krise!
Nachdem ich zufaellig auf diesen Thread gestossen bin, habe ich einen richtigen Schrecken bekommen..!
Die von der australischen Botschaft in Berlin wiesen mich zwar auf die Beibehaltungsgenehmigung hin, aber als ich dann daraufhin die BVA kontaktiert hatte, sagten die mir, eine BBG waere nicht noetig! Habe dann natuerlich noch einige Male mit der Botschaft in Berlin telefoniert und die haben nichts weiter dazu gesagt, ausser, dass mir das ueberlassen sei.
Ich bin Deutsche, der Vater Australier, wir sind nicht verheiratet, teilen uns das Sorgerecht fuer unseren 5 Monate jungen Sohn und auch nur der Vater hat den Antrag fuer London unterschrieben.
Von der BVA weiss ich, dass dieser Antrag von Deutschland sozusagen nicht als Antrag angesehen wird, da mein Kind ja von Geburt an australische Staatsbuergerschaft haette.
Habe mich also abgesichert gefuehlt und der Antrag wird mittlerweile in London bearbeitet. Jetzt lese ich sowas und bin ich natuerlich komplett durcheinander und verzweifelt und fuerchte, dass es jetzt zu spaet fuer alles ist.
Ich finde sonst auch nirgendwo etwas, was mir wirklich Sicherheit gibt.
Kann mir jemand weiterhelfen??
Vielen vielen Dank!!