Kostenübernahme bei Flugstornierung und Umbuchung

  • Hallo, nachdem ich schon eine ganze Weile still mitgelesen habe, drückt mir heute doch eine dringende Frage auf der Seele zu der ich gerne von Euren Erfahrungen hören möchte.

    Wir werden in knapp vier Wochen zu unserer dritten Reise nach Australien aufbrechen. Diesmal mit unseren 2 Kurzen (Zwei und Sechs Jahre alt). Nun hat mir ebookers vor einer Woche mitgeteilt, dass Qantas einen unserer Rückflüge storniert hat (Cairns-Darwin) und wir auf einen Flug einen Tag vorher umgebucht werden sollen. Das bedeutet für uns einen Tag eher den Camper abzugeben und eine Nacht sowie einen Tag in Darwin zu verbringen. Nicht schön aber gut. Nun habe ich geantwortet dass ich nur zustimme insofern geklärt ist, wer die Kosten für den stornierten Campertag und das Hotel in Darwin übernimmt. Jetzt weisen sowohl ebookers als auch Qantas die Verantwortung dafür auf den jeweils anderen. Wir hängen jetzt total in der Luft. Nerv. Wer hat das auch schon erlebt, wie konnte das geklärt werden.

  • Sowas schon erlebt. Kann dir nur sagen in anbetracht der kosten der telefonate, zeitaufwand, email checken hab sicher 10 tage damit verbracht alles klären zu wollen ... Würd ich, sollte mir sowas wieder passieren, einfach GARNIX mehr machen. den "stundenlohn" den ich aufgewendet hab bezahlt mir keiner.... Da verlier ich lieber ein paar euro

    Aber das ist nur meine ansicht der dinge. Im prinzip muss quantas zahlen.

  • Zitat

    Original von cat.cool
    Wer hat das auch schon erlebt, wie konnte das geklärt werden.


    Flugzeiten sind bei Qantas (und vielen anderen Airlines) nicht Bestandteil des Angebots. Deswegen kannst Du daraus auch keinen Anspruch ableiten, da QF nicht Vertrags-bruechig geworden ist.

    Da ihr mehr als 14 Tage vor dem Flug informiert wurdet, ergibt sich auch kein Anspruch aus 261/2004.

    Evtl. deckt die Reiseversicherung das ab, ansonsten ist weiterer Aufwand vermutlich nicht die Muehe wert.

  • Zitat

    Original von Australien-FAQ


    Flugzeiten sind bei Qantas (und vielen anderen Airlines) nicht Bestandteil des Angebots. Deswegen kannst Du daraus auch keinen Anspruch ableiten, da QF nicht Vertrags-bruechig geworden ist.

    Da ihr mehr als 14 Tage vor dem Flug informiert wurdet, ergibt sich auch kein Anspruch aus 261/2004.

    Evtl. deckt die Reiseversicherung das ab, ansonsten ist weiterer Aufwand vermutlich nicht die Muehe wert.


    genau


    aber s lohnt sich auf die tränendrüse zu drücken so alla wir spaaren sei x jahren auf diese reise mit frau und kinder und haben extra bei einer soooo renomierten grossen airline mit makellosen ruf gebucht damit nix schief geht etz tatta vieleicht gibbet wenigstens gutscheine

  • Habe mal gegoogelt, das interessiert mich auch. Leider habe ich nichts Vergleichbares gefunden. Es gibt zwar viele Urteile, aber irgendwie ist es immer anders. Die Aussage

    Zitat

    Australien-FAQ:
    Flugzeiten sind bei Qantas (und vielen anderen Airlines) nicht Bestandteil des Angebots. Deswegen kannst Du daraus auch keinen Anspruch ableiten, da QF nicht Vertrags-bruechig geworden ist.

    gilt sicher nicht unbeschränkt. Bei ein paar Stunden würde ich zustimmen, bei 1 Tag ist sicher eine Grenze erreicht. Ob sie überschritten ist, mag ich nicht zu entscheiden. Das sieht vermutlich auch jeder Richter anders.

    In einem Fall hatte der Kunde den Vertrag mit der Airline storniert und vom Gericht Recht bekommen. Da hatte sich neben der Abflugzeit allerdings auch die Flugdauer erheblich verlängert. Außerdem wollt Ihr ja fliegen, und in der Kürze der Zeit ein passendes Alternativangebot zu bekommen, ist ja nahezu aussichtslos.

    Dem Camper-Verleih ist sicher kein Vorwurf zu machen, da der seinen Vertrag ja nach Lage der Dinge erfüllen will.

    Ich würde wahrscheinlich auch nur versuchen, auf dem Kulanzweg etwas zu erreichen. Ansonsten nicht ärgern und die Reise trotzdem genießen!!

  • hallo

    das geld vom camper muss nicht unbedingt weg sein. komt auf die firma an.
    wir hatten einen pkw von Europcar und da stand" bei fruzeitig zuruck bringen kein zuruckbezahlung von die nicht gebrauchte tagen. nun ich habe das auto ein tag fruher abgegeben und ein tag haben die zuruck bezahlt, und das schone is es war den gleichen tag wieder gut geschrieben uaf meine kreditkarte.

    Walter

  • Zitat

    Original von Eckart
    Habe mal gegoogelt, das interessiert mich auch. Leider habe ich nichts Vergleichbares gefunden.


    ... vermutlich weil die Lage in dem Fall ziemlich klar ist und eine Klage daher aussichtslos scheint.

    Zitat

    Original von Eckart
    gilt sicher nicht unbeschränkt. Bei ein paar Stunden würde ich zustimmen, bei 1 Tag ist sicher eine Grenze erreicht.


    Es gibt keine Grenze, da die Flugzeiten wie gesagt kein zugesicherter Teil des Angebots sind (ob es einem gefaellt oder nicht). Streng genommen wird noch nichtmal die Befoerderung mit einem Flugzeug zugesichert (gab dazu mal ein Fall bei dem DJ Passagiere in einen Bus von MEL nach SYD gesetzt hat weil keine Flugzeuge verfuegbar waren).

    Zitat

    Original von Eckart
    In einem Fall hatte der Kunde den Vertrag mit der Airline storniert und vom Gericht Recht bekommen.


    Das ist ja auch eine ganz andere Ausgangslage.
    QF erstattet bei Stornierungen (selbst bei hoeherer Gewalt) unkompliziert. Da haette der Kunde erst gar nicht vor Gericht gehen muessen.
    Hilft in dem Fall ja wenig, weil der OP ja fliegen will.

  • So einen Mist hab ich mit Qantas auch schon zweimal durch.

    Beim ersten Mal wollten sie mir in Frankfurt beim Abflug erzählen, daß sie 60 Tickets mehr verkauft hätten als Sitzplätze in der 747 und ob ich nicht eine Nacht in Frankfurt im Hotel verbringen wolle. Hab der netten Dame beim check-In nur noch erzählt, daß in Perth ein Schiff auf mich wartet und wenn ich da einen Tag später komme, bräuchte ich gar nicht mehr zu fliegen... :D

    Beim zweiten Mal war es ein Inlandsflug von Cairns nach Adelaide. Da wollten sie den Flug mal eben einen Tag nach vorne verschieben. Da war es dann aber echt das Schiff, das noch im Great Barrier Reef unterwegs war, so daß ich nicht einen Tag früher fliegen konnte. Bin am Ende doch am gewünschten Tag von Cairns nach Adelaide geflogen mit Zwischenstopp in Perth. :rolleyes:

    Sagt mal, wenn die Termine wirklich absolut variabel sind (also auch über mehrere Tage), wie will man dann denn Anschlußtermine (also für ältere Damen und Herren z.B. das Kreuzfahrtschiff) handhaben?
    also bis zu einem gewissen Zeitraum seh ich das ja ein, also wenn man z.B. in Singapur den Carrier wechselt, daß sie dann bei 2 Stunden Umsteigezeit sagen "eigenes Risiko"... aber wenn ich da z.B. in singapur 2 Tage Stop-Over einplane und selbst das dann nicht reicht...
    ... irgendwo muß doch Schluß sein mit der Variabilität. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von cbk (18. April 2012 um 21:10)

  • Zitat

    Original von cbk
    Beim ersten Mal wollten sie mir in Frankfurt beim Abflug erzählen, daß sie 60 Tickets mehr verkauft hätten als Sitzplätze in der 747 und ob ich nicht eine Nacht in Frankfurt im Hotel verbringen wolle.


    Nennt sich overbooking und ist in der Branche absolut ueblich. Nach 261/2004 muessen sie bei Abflug aus der EU in so einem Fall sogar Entschaedigung zahlen, was sich finanziell fuer die Airlines immer noch lohnt.

    Zitat

    Original von cbk
    .. irgendwo muß doch Schluß sein mit der Variabilität. :rolleyes:


    Solange EU 261/2004 greift, hast Du zumindest das Recht auf Erstattung, Befoerderung zu einem anderen Termin oder Rueckflug zum Start (falls anwendbar).
    Sollte die Stornierung kurzfristig sein (< 14 Tage) stehen zudem Entschaedigungen zu, was aber bei dem Fall in diesem Thread nicht der Fall ist. Und wie gesagt das gilt auch nur wenn 261 greift. In Australien gibt es solche kundenfreundlichen Regelungen nicht.

    Das ganze sind halt die Zeichen der Zeit. Jeder will in "Geiz ist geil"-Mannier billig fliegen und das rechnet sich fuer die Airlines eben nur wenn die Flieger voll sind. Wer solche Preise will, muss eben auch solche Unanehmlichkeiten ab und zu in Kauf nehmen.

  • Zitat

    Das ganze sind halt die Zeichen der Zeit. Jeder will in "Geiz ist geil"-Mannier billig fliegen und das rechnet sich fuer die Airlines eben nur wenn die Flieger voll sind. Wer solche Preise will, muss eben auch solche Unanehmlichkeiten ab und zu in Kauf nehmen.


    Könnte man da kein System draus machen? Oder haben sie da eh schon ein System daus gemacht?
    Also ich verkaufe in der Hochsaison (z.B. Silvester in Sydney) Flugtickets für 2300,- € (2. Klasse FRA-SYD und zurück) und befördere die Leute dann erst im März. Da sind die Vögel leerer und Tickets kosten nur noch 1200,- €. Wenn man jetzt von der Differenz von 1100,- € noch die 600,- € Entschädigung abzieht, hat die Fluggesellschaft immernoch 500,- € Gewinn gemacht bei der absichtlichen Überbuchung.

    Hey, warum buchen wir nicht gleich 20.000 Leute in der Hochsaison auf eine 747 und fliegen die dann mit ein paar Wochen Verspätung zwischen Februar und Mai runter? =)

  • Ok, dann schreiben wir halt 40 Jumbos in den Flugplan rein, wo wir vorher schon wissen, daß wir gar nicht genug Maschinen haben und deshalb 39 Flüge wieder streichen werden müssen. Dann hast du deine Annulierungen.

    Aber ich will nicht weiter ablenken. Ich würde bei der Fluggesellschaft mal fragen, ob sie nicht vielleicht eine ganz andere Route anbieten könnten, dafür aber den Abflugtag einhalten.

  • [quote]Original von Australien-FAQ

    Zitat

    Original von cat.cool
    Da ihr mehr als 14 Tage vor dem Flug informiert wurdet, ergibt sich auch kein Anspruch aus 261/2004.


    So wie ich 261/2004 verstehe ergäbe sich in diesem Fall auch sonst kein Anspruch, da weder die Destination des gestrichenen Flugs noch der Hauptsitz von QF als ausführendes Luftfahrtunternehmen in der EU liegen...
    Die einzigen QF Flüge bei denen diese EU Bestimmung zu Anwendung kommen könnte, sind die ab FRA und LHR abgehenden Langstreckenflüge.

    [COLOR=crimson][SIZE=10]LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN[/SIZE][/COLOR]

  • Zitat

    Original von Bluey
    Die einzigen QF Flüge bei denen diese EU Bestimmung zu Anwendung kommen könnte, sind die ab FRA und LHR abgehenden Langstreckenflüge.


    Stimmt. Ich bin irgendwie vom Hinflug ausgegangen, aber aus dem Eingangspost geht eigentlich hervor, dass es sich um den Rueckflug handeln muss. In dem Fall gelten nur die QF AGBs, egal mit welcher Frist die Stornierung erfolgt.

  • Zitat

    Original von Bluey
    Die einzigen QF Flüge bei denen diese EU Bestimmung zu Anwendung kommen könnte, sind die ab FRA und LHR abgehenden Langstreckenflüge.


    Mmh... :rolleyes:
    also wenn ich bei Qantas ein Ticket buche ab Frankfurt return mit noch ien paar Inlandsflügen dabei und alles unter einem Buchungscode läuft, dann ist das für mich alles ein ab FRA abgehender Langstreckenflug...

    *grübel*

  • @Australien-FAQ: Du stellst das alles so dar, als ob die Fluggesesllschaft machen könne, was sie wolle, und - sofern rechtzeitig angekündigt - der Kunde dem machtlos ausgeliefert ist. Das ist sicher nicht so.

    Sicher muss es Grenzen geben, selbst wenn die AGB der Fluggesellschaften was anderes sagen. Was würdest Du denn sagen, wenn Du eine einwöchige Flugreise gebucht hast und der Hinflug um 4 Tage vor- und der Rückflug um 3 Tage zurückverlegt wird? Dann dürfte die Grenze doch etwas überschritten sein.

    Auch wenn vom Flugzeug auf den Bus umgebucht wird, dürfte die geplante Reisezeit etwas überschritten werden, was im Falle der frühzeitigen Ankündigung eine kostenlose Stornierung und im kurzfristigen Fall zu einem Schadensersatzanspruch führt.

  • Hallo cat-cool,
    hast du denn schon der aenderung zugestimmt?
    Wenn du gute gruende hast nicht 1nen tag frueher zu fliegen, wie z.b. cbk und das schiff, waere es einen versuch wert zu wiedesprechen. Dann muessen die sich einen anderen dummen suchen.
    Ansonsten koenntest du des spasses halber auf einen upgrade klopfen und mal die business class kennen lernen, die kids waeren begeistert.

  • Leider waren die Kinder krank und ich habe zuviele Telefonate mit den beiden o.g. Gesellschaften geführt, so dass ich erst jetzt wieder zum Antworten komme.
    Nach 10 Tagen in der Luft hängen und gefühlten 100 Telefonaten haben wir zugestimmt obwohl sowohl Qantas als auch Ebookers keine Kostenübernahme, -erstattung oder ähnliches zusagen wollten. Ich hatte echt keinen Nerv mehr mich den denen rumzustreiten. Gerade von Qantas kannte ich es anders und hatte auch irgend ein Zeichen des Entgegenkommens erwartet..... Nix. Ich habe sogar die von Qantas selbst empfohlene Kundenhotline angeschrieben. Die schicken nicht mal eine Antwort. Wir werden also jetzt den Camper eher abgeben (gibt kein Geld zurück, schon nachgefragt) und Hotelübernachtung selbst bezahlen. Dies wird uns aber einen nachhaltigen Gedankenanstoß für künftige Reisen und die bisherige Treue zu Qantas sein.

    ... in 9 Tagen gehts los, juchhu

  • Zitat

    Original von Eckart
    @Australien-FAQ: Du stellst das alles so dar, als ob die Fluggesesllschaft machen könne, was sie wolle, und - sofern rechtzeitig angekündigt - der Kunde dem machtlos ausgeliefert ist. Das ist sicher nicht so.


    Dann klaer mich auf. Ich bin Platinum FF bei zwei Airline-Allianzen und erlebe solche Sachen staendig. Man gewoehnt sich halt dran.
    Diese Bedingungen sind mir bei Vetragsabschluss bekannt, und wenn mir diese Bedingungen nicht gefallen, darf ich halt nicht bei solchen Airlines buchen, allerdings wird die Auswahl dann sehr duenn.

    Wie gesagt, derartige Kollateralschaeden sind das Ergebnis eines Marktes, der immmer billger fliegen will. Als es in Australien noch das Duopoly zwischen QF und Ansett mit staatlich geregelten Preisen gab, waren solche Ausfaelle nicht ueblich. Im Gegenteil, es waren genug Standby-Kapazitaeten vorhanden um einen hohen Service Level zu gewaehrleisten. Allerdings haben die Tickets damals auch noch 3-4x soviel gekostet wie heute.


    Zitat

    Original von Eckart
    Sicher muss es Grenzen geben, selbst wenn die AGB der Fluggesellschaften was anderes sagen. Was würdest Du denn sagen, wenn Du eine einwöchige Flugreise gebucht hast und der Hinflug um 4 Tage vor- und der Rückflug um 3 Tage zurückverlegt wird?


    Mir den nicht-genutzten Teil des Tickets erstatten lassen und mich selbst um andere Fluege kuemmern. Dass ich in dem Fall auf etwaigen Preisdifferenzen sitzen bleibe, war mir vorher bewusst.

    Zitat

    Original von Eckart
    Auch wenn vom Flugzeug auf den Bus umgebucht wird, dürfte die geplante Reisezeit etwas überschritten werden, was im Falle der frühzeitigen Ankündigung eine kostenlose Stornierung und im kurzfristigen Fall zu einem Schadensersatzanspruch führt.


    In Australien gibt es keine Grundlage fuer deratige Ansprueche. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    Europa waere in dem Fall wesentlich Verbraucher-freundlicher.

  • Zitat

    Original von Australien-FAQ
    Wie gesagt, derartige Kollateralschaeden sind das Ergebnis eines Marktes, der immmer billger fliegen will.


    Ich würde mal sagen, daß man das auch andersrum betrachten kann. Wenn ich als Kunde mit keinem Service mehr zu rechnen habe, warum soll ich dann mit einer Premium-Airline fliegen und nicht mit dem billigsten der Billig-Flieger?

    Also reden wir hier mal von Qantas. Die Qantas-Flüge sind doch wohl offensichtlich Linien- und keine Charterflüge oder? Dementsprechend besteht eine Beförderungspflicht durch die Fluggesellschaft. Es besteht auch eine Betriebspflicht für die jeweilige Linie. Guck dir einfach mal das LuftVG an, insg. §21 und §21a. Genauso, wie ein Taxifahrer dich nicht einfach raussetzen darf, weil ihm deine Nase nicht gefällt, wird das da auch bei der Bahn und im Flugzeug gehandhabt. Sollten die AGBs etwas anderes sagen, sind diese entsprechend unwirksam. Was die Gültigkeit des LuftVG im Ausland angeht, ist der §1b auch interessant.

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