Hi,
ich hab vor nach meinem Studium ein Jahr Work&Travel in Australien zu machen.
Nun ist mir vor ein paar Wochen eine dumme Sache passiert und zwar hab ich eine Sachbeschädigung (Kapputte Glasscheibe an Eingangstür) bei meiner Hausbank begangen. Da ich nicht sofort am nächsten Tag hin bin gabs natürlich eine Anzeige. Konnte mich mit meiner Bank zwar außergerichtlich einigen, aber vom Staatsanwalt kann trotzdem noch was kommen.
Da der Schaden nicht extrem hoch ist (ich schätze mal um die 1000€) wird die Strafe wohl unterhalb der 90 Tagessätze bleiben, was bedeutet mein Führungszeugnis bleibt sauber.
Im Falle einer Strafe mein Vorstrafenregister (BZG) aber nicht.
Nun hab ich verschiedene Versionen gehört was für das WHV relevant ist, einige behaupten das Führungszeugnis, andere wiederrum das Vorstrafenregister.
Wiederrum andere sagen es sei scheiß egal, ich soll beim Antrag alles verneinen, das würde sowieso nicht überprüft...was ich mir bei der Masse an Backpackern die jedes Jahr nach Australien pilgert auch gut vorstellen kann.
Die Botschaft sagte mir, ich soll es auf jeden Fall angeben und dann wird anhand meines Vergehens entschieden ob ich das Visum bekomme oder nicht. Bin mir aber nicht sicher ob die gute Dame meine Frage richtig verstanden hat (sie hat mir was von civil matter und criminal matter erzählt ?()
Befindet sich hier zufällig jemand im Forum oder kennt jemand der aus der gleichen oder ähnlichen Situation ein WHV beantragt hat?
Grüße, Robert.