Szenario: mein Mann und ich verungluecken gemeinsam, zurueck bleiben unsere beiden Kinder (16 und 9, australische Staatsbuerger). Reicht es, wenn die Kinder dann sagen, sie moechten zurueck nach Hamburg zu meiner Verwandschaft oder muessen wir sie testamentarisch „vererben“, damit sie nicht der australischen Sippe meines Mannes „in die Haende fallen“ oder bei irgendwelchen australischen Pflegeeltern landen ?
Und waere es ausreichend, wenn wir das formlos aufschreiben, oder muessten wir das beim Notar hinterlegen ?
Weiss das das jemand von euch ?
Frohes Neues Jahr auch noch