Dringende Frage zu Abmeldung/Ummeldung bei Einreise unter Sublass 300

  • Hallo Zusammen,

    ich bin stolze Besitzerin eines Prospective marriage Visa, mein Flug geht für mich am 6.10.....ich bin nun sehr verwirrt wie das genau mit dem Ummelden/Wohnsitz funktionieren soll. Unser Case officer sagte uns, daß ich, so lange wir nicht verheiratet sind, meinen Wohnsitz in Deutschland behalten muss.??? Kann das so richtig sein? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß ich mich ummelden muss. Also den Wohnitz in Deutschland aufgebe. Grundsätzlich wäre es sogar geschickt, wenn ich weiterhin hier gemeldet bleiben könnte (könnte mich bei meiner Mutter anmelden), da mein Arbeitsvertrag auf Grund von Überstundenabbau und Resturlaub noch bis Dezember läuft und ich somit ja auch über den Arbeitgeber krankenversichert wäre. Jetzt habe ich mit meiner Krankenversicherung telefoniert und mir wurde dort mitgeteilt, daß ich aber keinerlei Leistungen erhalte wenn ich im Ausland bin aber vollen Beitrag zahlen muss, Alternative dazu wäre mich komplett abzumelden. Kann ich mich denn überhaupt komplett abmelden wenn ich weiterhin den Wohnsitz in Deutschland habe?? Hat irendjemand Erfahrung mit einer solchen Situation??? .....bin verwirrt nun.

    Vielen dank schon mal.

  • Howdy,

    die Australier juckt das ueberhaupt nicht, was du mit deiner Anmeldung in DE machst. Zwischen der deutschen Meldebehoerde und der australischen Immi gibt es keine Verbindung. Was auch immer dir der case-officer da erzaehlen wollte kannst du getrost ignorieren. Ich bezweifle auch stark, dass er sich mit dem deutschen Melderecht auskennt.
    Ob du nun angemeldet bleibst oder nicht, bleibt im Endeffekt dir ueberlassen. Rein rechtlich musst du dich abmelden, in der Praxis ist es aber egal. Falls du angemeldet bleiben willst, solltest du der Meldestelle nicht auf die Nase binden, dass du weg bist da sich dich ansonsten frueher oder spaeter zwangsabmelden (bei meiner Frau so geschehen). Krankenkassen erzaehlen auch gerne das Maerchen, dass man nicht mehr aufgenommen wird, wenn man sich abmeldet und keinen Beitrag mehr einzahlt. Das ist auch Muell. Es besteht Krankenversicherungspflicht und sie muessen dich aufnehmen. Wir haben der KK vor Abflug einen Brief geschickt mit Kopie von Visum und Ticket und haben und damit bei denen abgemeldet. Paar Tage spaeter kam eine Bestaetigung per Post und alles war gut.

    Bei der Meldebehoerde hab ich mich abgemeldet bevor wir umgezogen sind und hab in meinem Ausweis jetzt einen Aufkleber ueber dem Adressfeld der sagt "Kein Wohnsitz in Deutschland". Meine Frau war weiter angemeldet aber wurde nach 6 Monaten zwangsabgemeldet weil die Meldestelle ueber Dorfgeschwaetz mitgekriegt hatte, dass wir nicht mehr da wohnen. War aber auch ein kleines Kaff.

    Gruss
    Uli

  • Die immi hat herzliche wenig damit zu tun ob du in Deutschland gemeldet bist oder nicht.

    Bleib angemeldet und dann im Dezember oder wann auch immer dein Arbeitsvertrag auslaeuft meldest du dich dann halt schriftlich bei deinem EWM Amt ab.

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Hallo Zusammen,

    erst mal vielen Dank für die Antworten. Ich hab nur eine Problematik. Wenn ich beispielsweise in Deutschland angemeldet bleibe, aber nicht hier lebe (sagen wir mal für ca. 2,5 Jahre) könnte ich ja zwar eine Zusatzversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung) abschließen und hätte dann aber das Problem daß ich, da ich ja mit Deutschem Wohnsitz Krankenversicherungspflichtig in Deutschland bin, weiterhin den laufenden monatlichen Mindestbeitrag (ca. 150 Euro) zahlen müsste. Ist das soweit richtig?? Das wären dann, bei ner günstigen Reiseversicherung, rund 200 Euro monatlich mit denen ich rechnen müsste. Stimmt das so?? Tut mir leid falls diese Frgen schon mal irgendwo gestellt wurden, aber ich find weiterhin sehr undurchschaubar.

  • Hi,

    die Anmeldung und Krankenversicherungspflicht laufen undabhaenging voneinandern. Meine Frau war auch noch in DE gemeldet aber hatte sich aus der KK abgemeldet. War kein Problem. Ob das alles rechtens ist, keine Ahnung. Wir haben das gleiche aber schon mal vor 5 Jahren gemacht und sind dann wieder zurueck nach DE und konnten problemlos wieder zurueck in die KK.

    Gruss
    Uli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!